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Kostenpflichtig Sohn (39) ermordet mutmaßlich Mutter bei Hamburg – Festnahme in Neustadt am Rübenberge Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Einsatz: Der Mann ließ sich von der Polizei Neustadt und der Kripo widerstandslos festnehmen. © Quelle: Philipp Von Ditfurth (Archiv) Ein 39-Mann, der möglicherweise in der vergangenen Woche bei Hamburg seine Mutter erstochen hat, ist am Sonnabend in Neustadt am Rübenberge festgenommen worden. Er war dort mit dem Rad unterwegs, als die Polizei ihn stellte. Mario Moers 09. 05. Freund mit Polizei aus der Wohnung verwiesen - Trennung und Scheidung - Allein-Erziehend.net. 2022, 14:30 Uhr Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Neustadt. In Neustadt ist am Sonnabend ein 39-Jähriger festgenommen worden. Der Mann steht im Verdacht, in der vergangenen Woche seine Mutter in Barmbeck bei Hamburg erstochen zu haben. Nach Auskunft der Polizeidirektion Itzehoe hatte eine Freundin die Frau leblos in deren Wohnung aufgefunden. Sie hatte sich zuvor Sorgen gemacht. Erste Ermittlungen ergaben einen Verdacht gegen den Sohn.
Sie droht mir immer mit Hausverbot und meint sie hätte es mir erteilt. Schriftlich habe ich nichts bekommen und von der Polizei habe ich auch noch nichts gehört. Darf sie die Sachen so lange einbehalten und ziehe ich den kürzeren? Oder gibt es eine Zeitbegrenzung oder ein Gesetz das besagt wann sie mir spätestens die Sachen herausgeben muss. Denn ich brauche die Sachen dringend es handelt sich um mein Bett meine Kleidung einfach alles. Hilfe 🤕🤕 Ohne die Details zu kennen über die Wohnumstände, z. B. Mit polizei sachen aus wohnung holen 1. ist sie Miteigentümerin des Wohnungs, würde ich schreiben: Nein. Sie darf Dich nicht rausschmeissen, und auch nicht Zugang und Mitnahme deine persönliche Sachen, wobei dein Bett und sonstige Einrichtungen vielleicht rechtlich nicht dein Eigentum sind, -noch ein Detail dass ich nicht kenne-, verweigern. Also eigentlich hat sie Dich Nichts zu sagen oder verbieten. Was sagt deinen Vater dazu? Ok nicht gesehen. **Ich bin 18 also denke sie ist dazu berechtigt. Das Haus ist auch auf sie geschrieben also sie ist die Eigentümerin also denke ich schon dass sie es mir erteilen darf.
Oder ggf. ins Frauenhaus. Aber ich würde es nicht riskieren, mit dem Mann alleine zu sein, bis geklärt ist was da abging und wieso. Ansonsten würd ich auch versuchen evtl. ne einstweilige verfügung zu erwirken, aber ob das klappt.... :anbet leider muss ja heutzutage - fast - immer was passieren bevor man richtige hilfe bekommt. lg melanie #15 Also ich bin der Meinung, dass der Weg ins Frauenhaus in dem Fall der sicherste ist, denn wer weiß, was noch passiert, wenn er wieder in die Wohnung darf! Sachen eines Mietbetrüger aus der Wohnung entfernen. Dort wird auch bei allen weiteren Schritten geholfen. LG, Inge