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8. 2, Absatz 1 und 5. 6, Absatz 3 25-15 - Lufttechnische Anlagen 3. 2 Abs. 2 lit. e und 4. 1. 1 26-15 - Gefährliche Stoffe zu den Erläuterungen 102-15 - Bauten mit Doppelfassaden 104-15 - Spänefeuerungen Korrektur Erläuterung / Interpretation
Im Zuge dieser Anpassung wurden zusätzlich einige Begriffe und Verweise etwas präziser gefasst. Aufgrund dieser Anpassungen des BSM wird nun das Stand der Technik Papier (STP) ebenfalls angepasst. Swissolar wird die Mitglieder im NL informieren, sobald die TKB das angepasste STP genehmigt hat.
Brandschutzrichtlinien der VKF 13-15 «Baustoffe und Bauteile» 14-15 «Verwendung von Baustoffen»
Geprüfte Baustoffe (nach EN oder VKF) Aus den Prüfungen ergibt sich eine Klassifizierung, anhand derer ein Baustoff einer Brandverhaltensgruppe RF1 bis RF4 zugeordnet wird, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile», Zuordnungstabellen 2. 4. 1 bis 2. Vkf verwendung von baustoffen syndrome. 4 Die Klassifizierung (nach EN oder VKF) eines Baustoffs kann beim Anbieter verlangt oder im Brandschutzregister abgefragt werden. So bestimmen Sie die Brandverhaltensklasse eines Baustoffs Fordern Sie beim Anbieter die Klassifizierung ein oder fragen Sie diese im Brandschutzregister ab. Je nach Produkt gibt das Register einen der zwei Werte an: Klasse A1 bis E (nach Euronormen, EN) Brandkennziffer BKZ (gemäss VKF) Die Zuordnung der Klassen A1 bis E und der Brandkennziffer BKZ zu den Brandverhaltengruppen RF1 bis RF4 finden Sie in den Tabellen 2. 4 der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile». Für Brandverhaltensgruppen von Baustoffen, Plattenmaterialien und Bodenbelägen siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF.
Heureka – Ihre Infoplattform für Brandschutz Gebäudeversicherung Bern Heureka – Ihre Infoplattform für Brandschutz DE FR In den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Anforderungen an die Brennbarkeit eines Baustoffs und an den Feuerwiderstand eines Bauteils konsequent getrennt definiert. Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen eingeteilt. Übersicht der Klassifizierungen von Baustoffen Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 eingeteilt. Massgebend sind Faktoren wie Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit und Qualmbildung. RF1 = kein Brandbeitrag (z. B. Glas, Beton, Gips) RF2 = geringer Brandbeitrag (z. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe) RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z. die meisten Holzarten) RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z. Vkf verwendung von baustoffen amsterdam. Holzspäne, Karton) Mehrschichtige Konstruktionen werden RF1 gleichgestellt, wenn sie mit einem Baustoff der Kategorie RF1 hohlraumfrei gekapselt sind (siehe Fachthema «Baustoffe und Bauteile in Holz», Abschnitt Kapselung – RF1 trotz Holzanteil).
Alle Dokumente ohne Ablaufdatum waren bis am 31. 12. 2016 gültig. Vorschriften a - IOTH b - Norm c - Richtlinien d - Verzeichnisse e - Erläuterungen f - Arbeitshilfen g - Merkblätter h - Musterweisungen i - Reglemente FAQ 1-15 - Brandschutznorm Korrektur Erläuterung / Interpretation 10-15 - Begriffe und Definitionen Korrektur Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision. Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH 12-15 - Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 6. 1, Absatz 4 - Anhang 13-15 - Baustoffe und Bauteile 14-15 - Verwendung von Baustoffen 15-15 - Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte 3. 2. 1, Tabelle 1-2-3 und 3. 3, Absatz 2 3. 7. 1, Tabelle 1, Fussnote [5] 16-15 - Flucht- und Rettungswege 2. Revision Brandschutzmerkblatt Solaranlagen VKF. 3, Absatz 3 und 3. 9 17-15 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung 18-15 - Löscheinrichtungen 20-15 - Brandmeldeanlagen 21-15 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 23-15 - Beförderungsanlagen 24-15 - Wärmetechnische Anlagen 25-15 - Lufttechnische Anlagen 3.
Wenn Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird die Darstellung der Klassierung mit dem Hinweis «-RF1» ergänzt, Beispiel: REI 30-RF1.