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Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG Kaiserstraße 53 | 47229 Duisburg Telefon: 02065 94590 Internet: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Vertretungsberechtigter Vorstand Dietmar Vornweg, Marco Siedler Vorsitzender des Aufsichtsrates Sebastian Knorr-Petereit Amtsgericht Duisburg GnR 224 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 5 TMG / § 55 RStV Dietmar Vornweg 1. Inhalt des Internet-Angebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Gemeinnütziger Spar- & Bauverein Friemersheim eG - Fragen und Antworten. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Das Eintrittsgeld wird erlassen, sollte der Ehepartner, der eingetragene Lebenspartner oder ein Elternteil (*bei minderjährigen Kindern) bereits Mitglied sein. Außerdem wird das Eintrittsgeld bei der Fortsetzung der Mitgliedschaft durch einen Erben erlassen. 7. Kann ich den Geschäftsanteil auch in Raten zahlen? Ja, näheres regelt die Satzung §17. 8. Wie viele Geschäftsanteile können maximal pro Mitglied gezeichnet werden? Maximal können 100 Geschäftsanteile pro Mitglied gezeichnet werden. Das entspricht einem Pflichtanteil und 99 weiteren Anteilen. Der Erwerb weiterer Anteile ist zur Zeit ausgeschlossen. 9. Muss ich für die Anmietung einer Wohnung Mitglied sein? Ja. Beachten Sie jedoch, dass Sie pro Wohnung, die Sie anmieten wollen, einen Geschäftsanteil zeichnen müssen. 10. Wann bekomme ich meine Dividende ausgezahlt? Die Dividende wird nach Beschluss der Mitgliederversammlung (die immer bis zum 30. 06. eines jeden Jahres stattfinden muss) ausgezahlt. Dabei ist folgendes zu beachten: Ist der Geschäftsanteil am Tag der Dividendenausschüttung noch nicht voll eingezahlt, so wird die Dividende Ihrem Geschäftsguthaben zugeschrieben.
Weitergehende Hinweise für Mieter 06. 07. 2020 Verehrte Mitglieder, sehr geehrte Kunden, Ihre und unsere Gesundheit liegt uns sehr am Herzen. Die Pandemiegefahr besteht trotz einer deutlichen Verbesserung der Lage auch in Deutschland weiter. Aufgrund der teilweise gelockerten Beschränkungen werden wir unsere Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr ab dem 13. 2020 wieder nach individueller Terminvereinbarung öffnen. Die Öffnung ist mit gewissen Einschränkungen verbunden: Für Besucher herrscht innerhalb unserer Verwaltung Maskenpflicht. Tragen Sie daher bitte einen Mund-Nase-Schutz. Bitte nehmen Sie mit maximal einer weiteren Person an einem Termin teil. Halten Sie mindestens 1, 5 Meter Abstand voneinander. Bitte achten Sie auf Handhygiene: Händedesinfektionsmittel steht in unserer Verwaltung für Sie am Empfang zur Verfügung. Bitte bedenken Sie, dass auch weiterhin die meisten Angelegenheiten per Mail und Telefon geklärt werden können. Sie erreichen ihre persönlichen Ansprechpartner direkt unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten.