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| 22. 08. 2019 12:18 | Preis: ***, 00 € | Familienrecht Beantwortet von in unter 2 Stunden Hallo, meinen Tochter (20) macht eine Ausbildung zur Erzieherin in BW. Sie hat Anfang Juli ihre Prüfung bestanden und macht nun noch ein Anerkennungsjahr in einem Kindergarten. Da hat sie einen Verdienst von 1400, - Euro brutto pro Monat. Dieses Anerkennungsjahr startet Sie auf eigenen Wunsch (da sie noch 8 Wochen Urlaub machen wolle) am 1. 9. in einem Kindergarten ihrer Wahl (der Kindergarten hat im August 2 Wochen wegen Urlaub geschlossen). Sie und ihre Mutter wohnen beide mietfrei in meinem Elternhaus. Unterhalt im anerkennungsjahr? (Recht, Ausbildung und Studium). Aus meiner Sicht bin ich ab dem 1. 8. damit nicht mehr Unterhaltspflichtig. Nun besteht sie darauf das ich bis zum 30. Unterhalt bezahlen soll mit der Begründung ich müsse so lange für sie zahlen bis sie sich selbst versorgen kann. Und sie bekomme ja erst am 30. 9 das erste mal Gehalt. Das sehe ich aber nicht so, da sie ohne Probleme am 1. anfangen konnte und dann immer noch 4 Wochen Urlaub gehabt hätte.
War das Kind im Kalenderjahr nur fünf Monate auswärts untergebracht, steht Ihnen der Freibetrag auch nur anteilig für fünf Monate zu. Unterhalt im anerkennungsjahr 3. Der Ausbildungsfreibetrag wird in der Anlage "Kind" als Freibetrag zur "Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes" bezeichnet und ist in der Anlage Kind, Zeile 50, einzutragen. Leben Sie getrennt von Ihrem Ehepartner, können Sie in Zeile 53 die Aufteilung des Freibetrages im Verhältnis zu Ihrem Ex-Partner beantragen. Der Ausbildungsfreibetrag steht dann beiden Ehepartnern zur Hälfte zu.
Ich gehe von circa 1. 200€ Netto aus. Tja - ganz einfach - als außerhalb des Elternhauses lebende Auszubildende hast Du einen Unterhaltsbedarf gegenüber Deinen Eltern! in Gesamthöhe von 735 Euro incl. des gesetzlichen Kindergeldes. Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen(auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 735 Euro monatlich. In diesem Betrag sind 300 Euro für die Unterkunftskosten inklusive der umlagefähigen Nebenkosten Heißt - schlicht und ergreifend - Du verdienst mehr als genug, um Dich! Nebenjob im Anerkennungsjahr - Unterhalt - bafoeg-aktuell.de Forum. selbst zu erhalten. Für Euer Kind ist der KV unterhaltspflichtig und Kindergeld gibt für "Mini" auch noch. Als kleine Randnotiz - eine Leistungsbezieherin ( Deine Ausgangssituation) hätte in einer BG für sich und ihr Kind 627 Euro ( 90% des Regelsatzes I + Regelsatz für das Kind) + Kosten der Unterkunft zur Verfügung. Ich plane ein Auto zu kaufen, damit ich zeitlich flexibler bin. Das bringt ja auch einige Folgekosten mit sich:) Tja - nur einen derartigen Luxus wirst Du Dir ob Deiner!