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Nicht zulässig sind: die Anreicherung, die Süßung, die Säuerung, die Behandlung mit Kaliumhexacyanoferrat (Blauschönung), die Behandlung mit Kupfersulfat ( Kupferschönung), Zusatz von Sorbinsäure Verarbeitungsverbot Aus Traubensaft darf weder Wein hergestellt, noch darf er Wein zugesetzt werden. Bezeichnung Verpflichtend vorgeschrieben sind: die Bezeichnung als "Traubensaft" (ggf. "aus Traubensaftkonzentrat"), die Angabe des Herstellers bzw. Abfüllers mit Namen und Firmensitz; das Nennvolumen (zulässig sind: 0, 01 l - 0, 10 l - 0, 125 l - 0, 20 l - 0, 25 l - 0, 33 l - 0, 50 l - 0, 70 l; nur für Mehrwegflaschen: 0, 75 l - 1, 0 l - 1, 5 l - 2, 0 l - 3, 0 l - 4, 0 l - 5, 0 l - 9, 0 l - 10, 0 l) das Mindesthaltbarkeitsdatum in der Form: "mindestens haltbar bis Ende... ", gefolgt von Monat und Jahr die Angabe von Zusätzen, z. Gesamtsäure berechnet als zitronensäure in online. B. "Zutaten: Traubensaft, Antioxidationsmittel L-Ascorbinsäure "; die Loskennzeichnung; nicht erforderlich, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr angegeben wird.
Verboten sind Prädikatsbezeichnungen wie z. "Kabinett" oder "Spätlese". Auch Angaben wie "100% Fruchtgehalt/Saftanteil" sind unzulässig, da sie eine Selbstverständlichkeit sind. Ebenfalls nicht erlaubt sind die Angaben "Erzeugerabfüllung", "Gutsabfüllung" oder "Schlossabfüllung". Gesamtsäure berechnet als zitronensäure video. Begleitdokumentenpflicht Traubensaft unterliegt wie Wein der Begleitdokumentenpflicht. Ausgenommen ist abgefüllter Traubensaft in Behältnissen bis höchstens 5 l, sofern diese Behältnisse mit einem zugelassenen, nicht wieder verwertbaren Verschluss versehen sind und auf dem Verschluss Name und Anschrift oder Schlüsselzahl (Kennziffer) des Abfüllers angegeben sind und die gesamte beförderte Menge 100 Liter nicht übersteigt. Traubensaft muss wie Wein in die Kellerbuchführung eingetragen werden. Weblinks Merkblatt "Traubensaft" zum Download auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz Einzelnachweise Literaturverzeichnis Binder Georg, Stefan Scherrer (2014): Weinrecht für Praktiker in Rheinland-Pfalz.
In der Regel misst man den Säuregehalt in Säften mit der Säure-Base-Titration. Dafür wird der Saftprobe als Maßlösung ein alkalischer Stoff, etwa Natriumhydroxid (NaOH), hinzugefügt bis die gesamte Säure neutralisiert ist. Anhand der verbrauchten Maßlösung lässt sich bestimmen, welche Menge Säure in der Probe reagiert hat, also vorhanden war. Im Fall von Orangensaft handelt es sich dabei vor allem um Zitronensäure, von der etwa 8 bis 14 Gramm pro Liter enthalten sind. Die automatische Titration ist der manuellen in allen Aspekten überlegen Titrationen können entweder manuell oder automatisch mithilfe eines elektronischen Titrationssystems durchgeführt werden. Manuelle Titrationen verwenden den Farbumschlag eines Indikators als Zeichen für das Erreichen des Endpunkts. Im Falle einer trüben und stark gefärbten Flüssigkeit – wie es bei den meisten Fruchtsäften der Fall ist – ist das Erkennen des genauen Umschlagpunkts natürlich mit einer sehr großen Unsicherheit verbunden. Gesamtsäure berechnet als zitronensäure und. Das führt zu Ungenauigkeiten in der Säuregehaltsbestimmung.