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Erster offizieller Beitrag #1 Hallo, folgender Fall: Ein Patient mit extremer Polyneuropathie legt sich eine Wärmflasche im Krankenhaus ins Bett:sleep:. Nach einiger Zeit hat er dann die resultierenden Verbrennungen, weil er die Hitze nicht spürte. Die WF wurde ihm nicht von den Pflegekräften so hingelegt, sondern er hat sie sich selbst so lokalisiert nach eigenem Wunsch... Ist das nun eine "Sonstige näher bezeichnete Komplikation bei medizinischer Behandlung (T88. 8)"??? Dazu noch "Verbrennung" und "Größenangabe" Wird das wie ein Sturz aus dem Bett bei der BG extra abgerechnet? (Ist ja auch nen Unfall) Gruß:x Björn #2 Hallo Björn, BG-Abrechnung kommt m. E. In der Klinik: Füße von Wärmflasche schwer verbrannt | Abendzeitung München. nur in Frage, wenn ein Verschulden des Krankenhauses (Arzt? Pflegeperson? ) vorläge. Da dies nicht der Fall zu sein scheint und der Patient selbständig und eigenverantwortlich handelte, ist diese Komplikation bei Eigenverschulden des Patienten das Risiko des KH. Allerdings stellt sich die Frage, wieso bei einer Wärmflasche Verbrennungen auftreten.
Leute das ist keine Frage. Das ist eine Warnung!! An alle da drauß passt gut mit Wärme falschen auf. Erst recht solltet ihr kein kochend heißes Wasser rein machen! bin weiblich (16) und mir ist es nämlich passiert das meine Wärme Flasche geschmolzen und dann in meiner Hose geplatzt ist. Ich habe Verbrühung 3 grades am unterbauch, Unterleib und schenkel. Ich war jetzt 8 Tage im Krankenhaus. Wärmflaschen können Ihr Temperaturempfinden stören. Bin jetzt bei einem Chirurgen der jetzt die weiter Behandlung macht. Und bin jetzt erstmal 4 Wochen krank geschrieben... Ich habe höllische schmerzen und wache nachts alle 2-3 Stunden auf da ich die schmerzen nicht ertragen kann. Im Krankenhaus bekam ich auch die stärksten Schmerzmittel die sie haben und Tabletten die wie Morphium sind und die haben mir nicht großartig geholfen. Auch bis das alles wieder verheilt ist. Dauert es noch ca 3 Monaten bis neue Haut drüber gewachsen ist und jetzt weiß ich WIEDER WÄRMEFLASCHE!! MIT sowas rechnet keiner und Unfälle passieren schneller als das man sich vorstellen kann... 2 Antworten Hast du kochendes Wasser in die Wärmflasche gemacht?
Muß die Pflegekraft dem Patienten sagen, wie diese angewendet werden darf? Temperatur, Vorsichtsmaßnahmen z. B. Abdeckung, Kontrolle? Vorschlag zur Codierung: Primär-Code Verbrennung Ort bzw. Grad, Sekundär-Code X19. 9! Verbrennung durch heiße Gegenstände. Wenn es bei der Wärmezufuhr nicht um eine medizinische Behandlung geht, ist T88. 8 falsch. Es kann durchaus sein, daß die KK nachfragt und bei ehrlicher Auskunft die Kosten vom KH fordert! -- Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf #3 Hallo, als Ergänzung zur Antwort von Herrn Konzelmann: In diesem Fall handelt es sich definitiv nicht um einen Unfall, der nach den Kriterien eine BG Abrechnung erlaubt. Weder handelt es sich um ein adäquates Traumaereignis, oder um eine Beteiligung(Verschlimmerung) durch krankenhaustyp. Wärmflaschen im krankenhaus verboten online. Einrichtungen. (wie bei Sturz aus dem Bett) Hier handelte es sich um eine "eigenwirtschaftliche" Tätigkeit. Am Rande -haftungsrechtlich- sei die Frage erlaubt, wer hat die Wärmflasche verteilt und möglicherweise seine Sorgfalts-, bzw. Fürsorgepflicht verletzt?
Insgesamt sollten Sie ebenfalls bis zu 5-mal zwischen kalt und warm wechseln. Diese versteckten Ursachen für Gedächtnisstörungen müssen Sie kennen Gedächtnislücken sind ärgerlich und wenn sie sich häufiger als früher bemerkbar machen, befürchten viele, an Alzheimer erkrankt zu sein. Wärmflaschen im krankenhaus verboten fahrschule. › mehr lesen Nach oben © FID Verlag GmbH, alle Rechte vorbehalten Über den Autor Redaktionsteam Gesundheitswissen Unser Redaktionsteam besteht aus zahlreichen Experten aus den Bereichen der Schulmedizin und der Pflanzen- und allgemeinen Heilkunde. Das Team informiert Sie über Hintergründe zu Krankheiten und Heilpflanzen, ebenso wie zu Themen wie Partnerschaft und Liebe.
Manu5959 Aktives Mitglied #1 Hallo an Euch, ich wollte heute als physikalische Maßnahme einer Bewohnerin eine äußerliche Wärmeanwendung mittels Dinkelkissen o. ä. anbieten. Vor einigen Jahren bekam jeder Bewohner ein Eigenes zu Weihnachten geschenkt. Ich habe heute kein Einziges gefunden:angry:, alles was ich zur Verfügung hatte, war ne Wärmflasche. :bae: Im Hinterkopf habe ich, das man diese nicht mehr verwenden sollte, allerdings habe ich keine Quelle dazu. Auf die Wärmflasche habe ich im Übrigen verzichtet, hätte wegen der kleinen Fläche keinen Nutzen gebracht. Grüßle Manu Qualifikation KS, PA, WBL, stellv. PDL, Pain Nurse, Pain Nurse, Pall. Wärmflaschen im krankenhaus verboten full. care Fachgebiet Altenheim Weiterbildungen Leitung des Arbeitskreises zur Implementierung von Palliative care und des Hospizgedankens stupanka #2 Hallo, Manu, bei uns sind Wärmeflschen absolut verboten wegen der Verbrennungsgefahr. Wir habe so eine Art Wärmekissen, die in der Mikrowelle erwärmt werden können. Ausnahme ist eine Bewohnerin die auf ihre Wärmeflsache besteht.
Haben Sie schon eine Durchblutungsstörung, ist Bewegung umso wichtiger. Denn bei einem Gehtraining wird der Körper angeregt, wieder neue Gefäße an den Beinen zu bilden, die dann Umgehungskreisläufe um die verengten Stellen schließen. Achtung: Sie dürfen nur so weit gehen und "trainieren", dass Sie keine Schmerzen in den Beinen bekommen! Gesunde Ernährung hilft, Ihre Blutfette im Rahmen zu halten. Vermeiden Sie Speisen mit einem hohen Anteil an tierischen Fetten ( Fleisch, Wurst, Eier, Milch). Essen Sie abwechslungsreich: Gemüse, Obst und Fisch gehören regelmäßig auf den Speiseplan. Reduzieren Sie eventuell vorhandenes Übergewicht. Neigen Sie zu hohem Blutdruck, kontrollieren Sie ihn regelmäßig oder lassen Sie ihn kontrollieren. Wärmflaschen. wo? :) (Gesundheit, Geschäft, Hannover). Nehmen Sie die verordneten Blutdruckmedikamente nach Plan ein. Weitere Maßnahmen Ihr Arzt wird zusätzlich zu den Maßnahmen der allgemeinen Lebensumstellung (wie Ernährung, Sport etc. ) Medikamente einsetzen, wenn bereits Beschwerden bestehen. Das sind Mittel, die die Blutgerinnung hemmen, d. das Blut "dünner" machen und so die Fließfähigkeit verbessern.
Schließlich einigte man sich auf 15 000 Euro.