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Sie haben eine Vorladung (oder schriftliche Äußerung) der Polizei als Beschuldigter erhalten? VORSICHT! Bevor es zu spät ist, beantragen wir die polizeiliche Akte. Sie müssen nicht zum Termin. Kostenlose Ersteinschätzung am Telefon: 06131 8899978 oder rechts auf den WhatsApp Button klicken. Wir helfen Ihnen bevor es zu spät ist Warum "nicht zur Vorladung"? Eine Vorladung der Polizei als Beschuldigter im Briefkasten zu haben, ist für die meisten ein großer Schock. Ermittlungsverfahren BtMG - Louis & Michaelis Rechtsanwälte. Die üblichen Gedanken sind "muss ich da hin", "werde ich verhaftet", "bekomme ich eine Strafe", "warum ich" und so weiter. Machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei! Es ist nicht ratsam der Vorladung zu folgen. ABER, bei der Vorladung ohne Grund nicht zu erscheinen, kann fatale Folgen haben. Es könnte z. B. ein Haftbefehl oder einen Strafbefehl erlassen werden, ohne dass Sie jemals Gehört wurden! Beauftragen Sie unsere Anwaltskanzlei von "nicht zur Vorladung" und Sie müssen nicht zur Vorladung erscheinen. Wir vertreten Sie gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft.
Verteidigungs- formular ausfüllen Sie füllen in wenigen Minuten online das Verteidigungsformular aus und senden uns alle notwendigen Unterlagen per E-Mail, Upload oder Post. 2. Einreichung der Verteidigungsanzeige Wir reichen elektronisch bei der Polizei die Verteidigungsanzeige ein. Wenn möglich, noch am selben Tag! Von Ihnen ist nichts mehr zu veranlassen! 3. Ihre Akte ist bei uns eingegangen Nach Eingang Ihrer Strafakte in unserer Kanzlei, senden wir Ihnen diese per E-Mail zu. Anschließend besprechen wir gemeinsam telefonisch oder per E-Mail die Akte um eine Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft vorzubereiten. 4. Letzter Schritt zur möglichen Einstellung Wir verhandeln mit der Staatsanwaltschaft ggf. mit einer Auflage über eine Einstellung. Ein kleiner Auszug unserer bundesweiten Erfolge: Ihre Vorteile bei unserer Online Verteidigungsanzeige Sie sparen mit unserer Online Verteidigungsanzeige viel Zeit und Kosten. Unser Verteidigungsformular können Sie online ausfüllen. Innerhalb des Formulars können Sie auch bereits alle wichtigen Dokumente hochladen oder senden uns diese nachträglich per E-Mail oder Post.