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Weitere Informationen zum Unterrichtungsverfahren, z. B. Befreiungsvoraussetzungen, erhalten Sie im Infoblatt. Beachten Sie bitte, dass für bestimmte Tätigkeiten (Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken, Kaufhausdetektive sowie Citystreifen) die Sachkundeprüfung erforderlich ist (s. u. ). Hinweis: Das Unterrichtungsverfahren gemäß § 34 a GewO ist kein Vorbereitungslehrgang auf die Sachkundeprüfung. Bewachungsgewerbe – Unterrichtungen, Prüfungen - IHK Region Stuttgart. Wichtig: Als Türsteher, Kaufhausdetektive und Security-Mitarbeiter im öffentlichen Verkehrsraum müssen Sie eine zusätzliche Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.
Sie befinden sich hier Home Bildung, Schulung, Prüfung Sach- und Fachkundeprüfungen Bewachungsgewerbe – Unterrichtungen, Prüfungen Nr. 6637 Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen Im Bewachungsgewerbe gilt: Wer als Mitarbeiter in einem Bewachungsunternehmen arbeitet, muss zuverlässig und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung ist je nach Tätigkeit entweder durch Teilnahme an einer Unterrichtung oder durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisen. Für allgemeine Bewachungstätigkeiten genügt als fachliche Eignung die 40-stündige Unterrichtung, die in der IHK-Zentrale in Stuttgart durchgeführt wird. Für bestimmte besonders konfliktträchtige Tätigkeiten (beispielsweise Ladendetektive, Disko-Türsteher und City-Streifen) ist eine Sachkundeprüfung erforderlich, die in der IHK-Zentrale in Stuttgart abgenommen wird. Ihk 34a unterrichtung chest. Ausführliche Informationen zur Abgrenzung der Tätigkeiten sowie weitere Informationen zur Unterrichtung und zur Prüfung finden Sie unten. Wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt.
Unterrichtungen und Sachkundeprüfungen Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt hierzu neben der Anzeige der gewerblichen Tätigkeit nach §14 Gewerbeordnung eine besondere Erlaubnis des Ordnungsamtes gemäß §34a Gewerbeordnung. Verschiedene Dokumente, Nachweise und Bescheinigungen müssen eingereicht werden. Der Unternehmer benötigt auch den Sachkundenachweis bzw. den Nachweis der Befreiung. Angestellte benötigen für bestimmte Aufgaben den Nachweis, dass sie an der Unterrichtung teilgenommen haben. Sowohl die Sachkundeprüfung als auch die Unterrichtung werden nur von den IHKs angeboten und abgenommnen. Ihk 34a unterrichtung vs. Unterrichtungen und Sachkundeprüfung Da die Niederrheinische IHK die Aufgabe der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung nach §34a GewO auf die benachbarten Industrie- und Handelskammern übertragen hat, finden diese nicht in Duisburg statt. Unterrichtung für Bewachungspersonal bei: Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen Kontakt: Andrea Klinger, Telefon: 0201-1892 237, E-Mail: Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein Kontakt: Judit Degrell-Lipinski, Telefon: 02151-635 379, E-Mail: Sachkundeprüfung bei: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige IHK.
Bewachungsgewerbe Für Mitarbeitende in Bewachungsunternehmen die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben beschäftigt werden sollen, schreibt die Bewachungsverordnung ein mindestens 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor. Für bestimmte, konfliktgeneigte Aufgaben ist eine Sachkundeprüfung Voraussetzung. Wer als Selbständiger das Bewachungsgewerbe ausüben will, muss ebenfalls den Sachkundenachweis im Bewachungsgewerbe nachweisen; entsprechendes gilt für gesetzliche Vertreter und Betriebsleiter von Bewachungsunternehmen, die mit Bewachungsaufgaben direkt befasst sind. Info-Veranstaltung zum Anmeldeverfahren 34 a Unterrichtung Bewachungsgewerbe (IHK). Durch die Unterrichtung sollen die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes beziehungsweise der Bewachungstätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung in einem Umfang vertraut gemacht werden, die ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht. Zuständig für die Durchführung der Unterrichtungsverfahren und die Abnahme der Sachkundeprüfung sind ausschließlich die Industrie- und Handelskammern.