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Dem Makler drohen drei Rechtsfolgen aus vertragswidrigem Verhalten. Macht der Immobilienmakler vorsätzlich falsche Angaben oder verschweigt relevanter Informationen, kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten. Damit wird der Kaufvertrag unwirksam und der Käufer kam vom Verkäufer den Kaufpreis zurückverlangen. Verletzt der Makler seine Pflichten, verwirkt er seinen Anspruch auf die Provision. Falls die Maklerprovision bereits bezahlt würde, können Sie diese zurückfordern. Makler haftet für falsche angaben bei. Die dritte Rechtsfolge, die eine Makler drohen kann, ist der Schadenersatz. Es gilt, den sogenannten Vertrauensschaden zu ersetzen. Dieser drückt sich in erster Linie im Vermögensnachteil aus. Makler haften für die finanziellen Nachteile, die sie schuldhaft bei ihren Kunden verursacht haben.
Von Rechtsanwalt Johannes Kromer Rechtslage zuletzt geprüft am: 18. 3. 2021 | Ratgeber - Vertragsrecht Mehr zum Thema: Vertragsrecht, Makler, Wohnfläche, Wohnflächenangabe, fehlerhaft, Maklerhaftung, Haftung Klagen gegen Makler aufgrund falscher Angaben bei der Wohnfläche sind seit Jahrzehnten ein echter Dauerbrenner. Über die Jahre ist eine nahezu unübersehbare Anzahl an Einzelfallentscheidungen gefällt worden. Makler haftet für falsche angaben p21sfelgen reinigerpowergel pdf. Dieser Ratgeber soll einen kurzen Überblick über die Rechtslage verschaffen, nämlich wann der Makler haftet, was die Haftung bedeutet und wie sich der Makler vor einer Haftung schützen kann. Wann haftet der Makler? Das Wichtigste vorab: die Tendenz zeigt klar, dass Makler regelmäßig nicht für fehlerhafte Wohnflächenangeben haften. seit 2013 bei Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Maklerrecht, Vertragsrecht Preis: 60 € Antwortet: ∅ 3 Std. Stunden Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mehrfach entschieden, dass ein Makler Informationen, die er vom Verkäufer erhält, grundsätzlich ungeprüft an den Kaufinteressenten weitergeben darf (u. a. BGH, Urteil vom 16.
Allerdings trifft den Makler keine Verpflichtung, Erkundigungen über den Kaufgegenstand einzuholen (BGH, Urteil v. 18. 01. 07, Az. III ZR 146/06). Nur solche Umstände, die dem Makler bekannt sind, muss er Ihnen auch mitteilen. Wenn der Makler Ihnen aber eigene Angaben zu dem Kaufobjekt macht, müssen diese Angaben richtig sein. Sind die von dem Makler selbst gegebenen Informationen falsch und entsteht Ihnen hieraus ein Schaden, ist der Makler Ihnen zum Schadenersatz verpflichtet (BGH, Urteil v. 28. 09. 00, Az. Der Makler und die Wohnfläche - Haftung und Haftungsvermeidung bei fehlerhafter Wohnflächenangabe (aktualisiert März 2021) Vertragsrecht. III ZR 43/99). Sie haben von Ihrem Makler ein Exposé erhalten, in dem zu dem angebotenen Einfamilienhaus die Angabe enthalten ist, dass im Souterrain eine Einliegerwohnung mit einer Wohnfläche von 80 m 2 realisierbar sei. Nachdem Sie die Immobilie gekauft haben, bringen Sie in Erfahrung, dass das Souterrain nicht als Wohnraum genehmigt ist und auch keine Genehmigungsfähigkeit besteht. In diesem Fall können Sie von dem Makler den Minderwert verlangen, den Ihre Immobilie im Vergleich zu einer Immobilie mit einem zu Wohnzwecken geeigneten Souterrain hat.
Eheleute im Landgerichtsbezirk Mönchengladbach suchten für sich eine Wohnimmobilie mit Grundstück. Dabei stießen sie auf ein Maklerexposé, das ihr Interesse weckte. Im Exposé des Maklers hieß es u. a. : " Es besteht die Erlaubnis, zwei bis drei Pferdeboxen auf dem hinteren Grundstücksteil zu errichten. Daneben gibt es eine angrenzende Weide, die gepachtet werden kann. " Die Kaufvertragsparteien wurden handelseinig. Die Käufer erwarben 2013 das Wohnhaus mit Grundstück zum Preis von 750. 000 €. Maklerhaftung - Wie entgehen Immobilienmakler der Haftung?. Im Kaufvertrag war die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen. Ferner war geregelt: " Die Zulässigkeit einer weiteren Bebauung oder bestimmten Verwendung gehört nicht zur vereinbarten Beschaffenheit des Grundbesitzes. " Nachdem die beiden Käufer in das Anwesen eingezogen waren, stellte sich heraus, dass weder eine Baugenehmigung für die Errichtung von Pferdeboxen bestand, noch eine solche Bebauung genehmigungsfähig war. Sie erklärten daraufhin den Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Wirksamkeit des Rücktritts geriet in Streit.
Deshalb gehen Immobilienmakler auf Nummer sicher, wenn sie sich über diese Informationen beim Verkäufer erkundigen. Als Sicherheit dienen ein vom Verkäufer unterzeichneter Grundriss oder Exposé. Juristen legen ebenfalls nahe, im Exposé, Maklervertrag ( Maklervertrag - Alles Wissenswerte) oder ähnlichen Dokumenten auf den Haftungsausschluss zu verweisen. Standardsätze wie: "Sämtliche im Exposé enthaltenen Angaben stammen vom Eigentümer und sind nicht von mir überprüft worden. " bewahren Immobilienmakler im Zweifelsfall vor Rechtsstreitigkeiten. Hausverkauf: Haftet der Makler für falsche Objekt-Angaben?. Wissenswertes und Tipps zum Thema: Exposé Vorbeugend einer Maklerhaftung entgegenwirken - So funktioniert's Als vermittelnde Instanz zwischen Kunden sowie dem Verkäufer sollten Makler darauf Acht geben, dass zwischen beiden Seiten keine Missverständnisse auftreten. Schließlich sind vertragsbedingte Streitigkeiten teuer und kosten zudem viel Zeit und Nerven. Droht ein Missverständnis zwischen Makler und Kunde, sollten Immobilienmakler besser noch einmal nachfragen.
Ist ihm bekannt, dass ein Bebauungsplan fehlt oder ein Bebauungsplan nur eine eingeschränkte Bebaubarkeit eines Grundstücks erlaubt, muss er den Kaufinteressenten darüber informieren. Keinesfalls ist er verpflichtet, seinen Auftraggeber steuerlich oder rechtlich zu beraten und ihm die Vor- oder Nachteile beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie darzulegen (OLG Koblenz NZM 2003, 830). Auch wenn § 5 Rechtsdienstleistungsgesetz erlaubt, rechtsberatende Informationen als Nebenleistung zu erteilen, muss ein Makler stets das mit einer Rechtsberatung verbundene Haftungsrisiko im Auge behalten, so dass auch der Auftraggeber nicht erwarten darf, dass er diesbezüglich beraten und schon gar nicht individuell beraten wird. Makler haftet für falsche angaben konstruktiv in neun. Wenn, dann richtig informieren Makler dürfen keinesfalls Angaben "ins Blaue hinein" machen. Wird der Makler im Besichtigungstermin gefragt, ob das Haus wegen des benachbarten Flusses im Überschwemmungsgebiet liegt, darf er nicht optimistisch behaupten, dies sei sicherlich nicht der Fall, wenn er es nicht zuverlässig weiß.