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Als Voraussetzung muss neben der Eignung des Einleitgewässers oder der Untergrundverhältnisse bei Versickerungen auch eine zugelassene Kleinkläranlage zur Verfügung stehen. Sollte die Errichtung einer vollbiologischen KKA nicht möglich sein, muss mindestens eine abflusslose Grube für sämtliche auf dem Grundstück anfallenden häuslichen Abwässer errichtet werden. Eine abflusslose Sammelgrube ist vorrangig als Übergangslösung geeignet, falls eine Erschließung kurzfristig geplant ist. Auch kann diese Anlagenart für Personen mit geringem Trinkwasserverbrauch wirtschaftlicher gegenüber einer vollbiologischen KKA oder im Wasserschutzgebiet notwendig sein. Antragstellung zur Erteilung der Wasserrechtlichen Erlaubnis Hinweise zum Bau und Betrieb einer Kleinkläranlage Für den Einbau gelten bautechnische Bestimmungen. Untere Wasserbehörde - Thüringen - startothek - Existenzgründerglossar. Die Eignung der KKA für die entsprechend in der wasserrechtlichen Erlaubnis gestellten Anforderungen an die Reinigungsleistung muss nachgewiesen sein. Mindestanforderungen sind in der Abwasserverordnung Anhang 1 zu § 57 WHG geregelt.
Abgesehen davon muss sie den Regeln der Technik entsprechen. Es können auch baurechtliche, naturschutz- oder bodenrechtliche Belange beachtlich sein. Auch der Nachbarschaftsschutz ist zu beachten. Für die Bemessung von Sickeranlagen gilt grundsätzlich die technische Regel DWA** A 138. Für die Niederschlagswassereinleitung ist ein wasserrechtlicher Erlaubnis-Antrag bei der Unteren Wasserbehörde zu stellen. Dies soll mit dem Antragsformular erfolgen: Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis Dem Antrag sind mindestens folgende Angaben beizufügen: Angaben zu Entwässerungszweck - Art und Größe der entwässerungswirksamen Fläche - errechnete Abflussmenge - Art und Bemessung der Sicker- bzw. Einleitungseinrichtung - Maximaler Flurabstand des Grundwasserstandes - Bodenverhältnisse am Standort der Versickerung (k f -Wert) - Lageplan mit hinreichenden Angaben zum Vorhaben Je nach Umfang der Einleitung bzw. Untere wasserbehoerde meissen . Versickerung sind weitere detaillierte fachtechnische Angaben erforderlich, wie z. B. Versickerungsnachweise, Berechnungen, bauliche Ausbildung der Einleitstelle.
Sachgebietsleiter: Herr Wende E-Mail: Sachgebiet Wasser Die Ressource Wasser umfasst oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Meeresgewässer, sowie das Grundwasser. Diese gilt es als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sowie als nutzbares Gut zu schützen. Dementsprechend hat die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland, sowie der Freistaat Sachsen einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, um die Bewirtschaftung zu regeln und einen guten Zustand der Gewässer zu schaffen. Die konkreten Anforderungen und Regelungen an den Gewässerschutz sind im Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (WHG) sowie dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) samt Verordnungen festgeschrieben. Sie bestimmen auch die allgemeinen Sorgfaltspflichten für Jedermann (§ 5 WHG) und die Bewirtschaftungsgrundsätze für die Gewässer (§ 6 WHG). Diese gesetzlichen Grundlagen bilden die Basis für Zulassungs- und Anzeigeverfahren, für Beurteilungen von Vorhaben und Planungen und der Tätigkeit als Gewässeraufsichtsbehörde.