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KFZ-Versicherung Autoversicherung Allgemeine Hinweise Anhängerversicherung Schaden melden Autoversicherungsvergleich Allg.
(GKV) Private Krankenversicherung Ihr Auto verkaufen Versicherungspartner GVO HKD Impressum Service A. Allgemeine Bestimmungen § 2 a Geltungsbereich (1) Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch die Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Akb kfz versicherung di. (2) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der Fahrzeug- Kraftfahrtunfallversicherung und beim Autoschutzbrief können auch sonstige Änderungen des Geltungsbereichs vereinbart werden. Bei einer Erweiterung des Geltungsbereiches in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt Abs. 1 Satz 2 entsprechend. Versicherungscheck Suchen Sie vielleicht? Service Wir bieten Ihnen einen umfangreichen Versicherungscheck an, sparen Sie so bares Geld bei Ihren Versicherungen.
Sehr geehrter Fragesteller, die Vollkaskoversicherung setzt ua. einen Unfall voraus: Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen definieren einen Unfall wie folgt: "Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. " Das Problem liegt hier darin, ob die Ursache hier tatsächlich von außen wirkende mechansiche Gewalt war (durch die Schlaglöcher) oder ob die Ursache in Ihrem Falle als "Betriebsschaden" anzusehen ist. AKB: FRIDAY erklärt dir was AKB bedeutet. Der Bundesgerichtshof hat hier in dem Urteil vom 19. 12. 2012, IV ZR 21/11 ausgeführt: "Betriebsschäden sind solche, die durch normale Abnutzung, durch Material- oder Bedienungsfehler an dem Fahrzeug oder seinen Teilen entstehen, der Schäden, die zwar auf einer Einwirkung mechanischer Gewalt beruehen, aber zum njormalen Betrieb des Kraftfahrzeuges gehören. " Es käme also darauf an nachzuweisen, dass in Ihrem Falle gerade kein Betriebsschaden vorliegt, sondern die durch die Schlaglöcher auf ihr Auto plötzlich einwirkende Gewalt so erheblich war, dass sich der Verschluss der Motorhaube gelöst hat, was möglicherweise durch einen Sachverständigen ermittelt werden könnte.