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Der Gesetzgeber bezweckte mit der Neuregelung in § 30 Abs. 2a GWB, das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem kartellrechtlich abzusichern, da es wesentlich zur Überallerhältlichkeit von Pressetiteln und zu einem diskriminierungsfreien Zugang insbesondere auch von Titeln kleinerer Verlage und von Titeln mit kleineren Auflagen zum Lesermarkt beigetragen habe (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zum Regierungsentwurf zur 8. GWB-Novelle, BT-Drucks. 17/11053 S. 18). Wolters Kluwer Online: Heymanns Kartellrecht - Lizenz für drei Nutzer - Schweitzer Online. Anlass für das Tätigwerden des Gesetzgebers war allerdings, dass das zentrale Verhandlungsmandat des Beklagten in erster Instanz als kartellrechtlich unzulässig eingestuft worden war und das bestehende Vertriebssystem des Presse-Grosso deshalb "kartellrechtlich abgesichert" werden sollte (vgl. BT-Drucks. Diese vom Gesetzgeber vorgefundene Lage, bei der die gemeinwirtschaftliche Aufgabe im Pressevertrieb bereits langfristig erfüllt wurde, wollte der Gesetzgeber bewahren (vgl. 17/11053, S.
D., Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht a. D., Rechtsanwalt in Bielefeld Autorinnen und Autoren: Dr. Christian Bahr, RA, Düsseldorf; Prof. Carsten Becker, Direktor im BKartA, Vors 8. Beschlussabteilung, Honorarprofessor Universität Mainz; Prof. h. c. Joachim Bornkamm, VorsRi BGH a. D., Honorarprofessor Universität Freiburg; Dr. Ellen Braun, LL. M., RAin, Hamburg; Prof. Friedrich Wenzel Bulst, Referatsleiter, EU-Kommission, Generaldirektion Wettbewerb, Honorarprofessor, Universität Bielefeld; Prof. Hermann-Josef Bunte, Universitätsprofessor a. D., Ri Hanseatisches OLG a. D., RA, Bielefeld; Steffen Häfele, LL. M., Regierungsdirektor im BKartA, Beis. 7. Beschlussabteilung; Daniela Hengst, Direktorin im BKartA, Vors. 10. Beschlussabteilung; Dr. Thorsten Käseberg, LL. EUGEN BUNTE LANGEN - ZVAB. M., Ministerialrat im BMWi, Referatsleiter; Dr. Gunnar Kallfass, Lt. Regierungsdirektor im BKartA, Berichterstatter in den Abteilungen V und B 6; Dr. Katharina Krauß, Direktorin im BKartA, Vors. Beschlussabteilung; Carsten Lembach, Ri OLG Karlsruhe; Dr. Tobias P. Maass, LL.
Die profunde Fachbibliothek zum deutschen und europäischen Kartellrecht.? Das Modul für Spezialisten im Kartellrecht Den renommierten Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht von Langen/Bunte, der höchsten Praxisbezug und die allseits anerkannte Qualität garantiert. 13 Auflagen, mit denen der Kommentar seit 1958 unentbehrliches Hilfsmittel aller Kartellrechtsjuristen ist, sprechen für sich. Langen bunte 12 auflage en. In zwei Bänden wird das deutsche und europäische Kartellrecht unter Berücksichtigung der zahlreichen Änderungen im nationalen und EU-Kartellrecht, insbesondere durch die 9. GWB-Novelle, kommentiert. Weiterhin enthalten: Berg/Mäsch: Deutsches und Europäisches Kartellrecht de Bronett: Europäisches Kartellverfahrensrecht, Kommentar zur VO 1/2003 Schulte/Just: Kartellrecht, GWB - Kartellvergaberecht - EU-Kartellrecht, Kommentar Busche/Röhling: Kölner Kommentar zum Kartellrecht Mit den News Gewerblicher Rechtsschutz inkl. Wettbewerbsrecht senden wir Ihnen wöchentlich das Wichtigste aus Rechtsprechung, Fachpresse und Gesetzgebung komfortabel als E-Mail-Newsletter zu.
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Kurztext: Das deutsche und europäische Kartellrecht wird unter besonderer Berücksichtigung der 7. GWB-Novelle und der Änderungen im EG-Kartellrecht sowie der Spruchpraxis der Kartellbehörden und der EG-Kommission auf aktuellem Stand kommentiert. Zahlreiche Änderungen sowohl im nationalen wie auch im europäischen Kartellrecht machen die Neuauflage des Standardkommentars erforderlich. Wichtigster Bestandteil der Überarbeitung ist die 7. GWB-Novelle, die wesentliche Neuerungen im Bereich der Kartelle und Unternehmenskooperationen bringt. Neu gefasst wird auch die Kommentierung zum Energierecht, das zwar nicht mehr im GWB enthalten ist, aber nach wie vor damit in engem Zusammenhang steht. Aktualisiert werden im Anhang zum fünften Abschnitt die Sonderbereiche Telekommunikation, Verkehr, Eisenbahn, Personenbeförderung und Wasserversorgung. Langen bunte 12 auflage 2020. Im europäischen Kartellrecht sind die Schwerpunkte die - GVO horizontale Vereinbarungen (Spezialisierung, Forschung und Entwicklung) und die Leitlinien - GVO vertikale Vereinbarungen und Leitlinien - GVO Kfz-Vertrieb - das neue EG-Kartell-Verfahrensrecht (VO 1/2003) - die Bekanntmachungen zur Zusammenarbeit der nationalen Kartellbehörden und -gerichte und der Kommission - die Leitlinien zur Freistellung nach Art.
Hallo zusammen, wir bekommen demnächst eine 6 MBit Leitung auf Ethernet-Basis. Dabei wird ja zwischen unserem Router und der Gegenstelle 10 oder 100 MBit ausgehandelt und übergeben. Unser Router muss den ausgehenden Traffic auf 6 MBit begrenzen, alles über 6 MBit auf der Leitung hart verworfen wird. Hat jemand Erfahrung damit, ob ein Linksys RV042 dies zuverlässig erledigt? Die entsprechenden Einstellungen dafür sind ja vorhanden. Oder sollte man lieber einen richtigen Cisco anschaffen? Bedienungsanleitung Linksys RV042. Vielen Dank im Voraus und beste Grüße, Marcus Content-Key: 164442 Url: Ausgedruckt am: 17. 05. 2022 um 12:05 Uhr
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