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erscheinen in der Sammlung "Lieder zu Schutz und Trutz" 12. 1874 - Fritz Reuter stirbt in seiner Eisenacher Villa, Universalerbin ist seine Witwe 9. 1894 - Louise Reuter stirbt
In: Trierer Zeitschrift, 77/78, 2014/15, S. 357–358. Christl Lehnert-Leven: Trierer Künstlerbiographien V: Fritz Reuter, Ernst Brand und Peter Krisam. In: Neues Trierisches Jahrbuch. Band 60. Verein Trierisch, 2021, ISSN 0077-7765, S. 9–36. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] ↑ Seine wenigen grafischen Arbeiten rechtfertigen nicht die teilweise in der Literatur (z. B. Thieme-Becker, Paul Horn, s. u. ) aufgeführte Bezeichnung als Radierer. ↑ Ausstellungskatalog Trier 1943 (vgl. Lit. Verz. ) mit autobiografischen Angaben des Malers gegenüber Dr. Walter Dieck, damals Direktor des sogenannten Museums der Stadt Trier am Konstantinplatz, heute Stadtmuseum Simeonstift Trier. ↑ Sabine Schroyen M. A.,, Auskunft vom 12. Dezember 2016. ↑ Teilnahmen Reuters an den regelmäßigen Ausstellungen des Kunstvereins der Rheinlande und Westfalen sind bis auf die Beteiligung an "Bildnisse und Landschaften", 1932, nicht nachweisbar. ↑ Ausstellungskatalog 1937 (s. ), S. 67; [1] ↑ Presseberichte im Nationalblatt vom 11.
Kataloge der Jahresausstellungen 1950–1959 sowie 1965 im Museum der Stadt Trier, veranstaltet von der Gesellschaft bildender Künstler und Kunstfreunde e. V. Trier. Katalog "4 Maler – Fritz Reuter, Ernst Brand, Prof. Müller-Linow, Anton Veit", April/Mai 1960, Museum der Stadt Trier im Simeonstift, Trier 1960. Kataloge der Jahresausstellungen 1960, 1963–1966 sowie 1968 der Europäischen Vereinigung bildender Künstler aus Eifel und Ardennen in Prüm, Stadtbibliothek Trier, Sign. Z 1907. Walter Dieck: Trierer Maler: Fritz Reuter. In: Neues Trierisches Jahrbuch, 1972, S. 52–56. Katalog "Fritz Reuter (1895–1971) - Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen aus Trierer Privatbesitz", Ausstellung Juni/Juli 1979 im Städtischen Museum Simeonstift Trier, mit Nachdruck des Beitrags von Walter Dieck im Neuen Trierischen Jahrbuch 1972, wie vor. Mathilde Krämer: Erinnerungen an den Kunstmaler Fritz Reuter. In: Neues Trierisches Jahrbuch, 1996, S. 251–256. Peter Seewaldt: Katalog der Gemälde im Rheinischen Landesmuseum Trier.
Anzahl Werke: (1) Künstlernummer: 22801 Hinweise: Sie können beliebige Filterkombinationen setzen und anschließend für diese Bilder einen Report inklusive Preisdaten kaufen. Gefilterte Tabellenansichten stehen nur Abonnenten der MAGEDA-Datenbank zur Verfügung. Bild BNR Bildtitel Datum Technik Bildgruppe Sign. cm Historie WVZ Bild2 Bild3 1 Konsistorialrat Langklaaß 1837 Pastell 0 j 36, 7x28, 6 anzeigen Künstler/in Fritz Reuter Name: Reuter Vorname: Fritz Geb. /Gest. : 1810-1874 Ort: Stavenhagen-Eisenach Info: Zeichner und Maler Werkverzeichnis: Info zum Bild "Bitte wählen Sie ein Bild in der Tabelle" Jahr Monat W. Schätzpreis Auk. Lotnr. Ergebnis Preis: 1€ (inkl. 19% USt. ) Vollständige Preisinformation mit Bildansicht für diesen ausgewählten Titel für 1 EUR als PDF-Datei sofort per E-Mail verfügbar. Künstler: Fritz Reuter (22801) Technik: - Bildgruppe: - Bilder im Report: 1 Preis: 2€ (inkl. ) Jetzt müssen Sie nur noch bezahlen. Ihren MAGEDA-Report erhalten Sie dann anschließend an die angegebene E-Mail Adresse als PDF.
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Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen, 11. Maßnahmen zum Ausgleich und zur Milderung von wesentlichen wirtschaftlichen Nachteilen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen Schließung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen, 12. Zuweisung zu den einzelnen Stufen des Bereitschaftsdienstes, soweit eine kirchliche Arbeitsvertragsordnung dies vorsieht, 13. Regelung einer Einrichtung nach § 1 a Abs. Mav zustimmung dienstpläne kostenlos. 2. Die Mitarbeitervertretung kann die Zustimmung nur verweigern, wenn die Regelung missbräuchlich erfolgt, 14. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der einrichtungsüblichen Arbeitszeit, insbesondere die Einführung von Kurzarbeit nach dem SGB III. * (2) Abs. 1 Nr. 1 findet keine Anwendung auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für pastorale Dienste oder religiöse Unterweisung, die zu ihrer Tätigkeit der ausdrücklichen bischöflichen Sendung oder Beauftragung bedürfen, sowie auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im liturgischen Dienst.
Daher hätte der Arbeitgeber jeden Schichtplan einzeln mit dem Betriebsrat abstimmen müssen. Auch bei besonderer Eile ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht ausgeschlossen. Anhaltpunkte dafür, dass Notfälle zugrunde gelegen hätten, also Fälle höherer Gewalt, wie etwa Naturkatastrophen oder Unfälle, bestehen nicht. Das muss der Betriebsrat beachten Der Betriebsrat muss beim Festlegen der Arbeitszeit im Betrieb und damit auch bei der Schichtplangestaltung mitbestimmen (§ 87 Abs. 2 BetrVG). Das heißt: er muss bei jedem einzelne Schichtplan sein OK geben. Es besteht die Möglichkeit, das Verfahren der Dienstplangestaltung in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. In einer solchen kann der Betriebsrat vorab seine Zustimmung für bestimmte Fälle geben. Das erleichtert das Verfahren. Aber der Arbeitgeber muss sich eben mit dem Betriebsrat einig sein. Ist dies nicht der Fall, muss er in der Tat jedes Detail des Dienstplans mit ihm abstimmen – auch in Eilfällen. Mav zustimmung dienstpläne vorlage. © (fro)