actionbrowser.com
Mir gehts darum das ich mich nicht so behandeln lassen will und mir sagen lassen muß, " mit so einem kind fährt man ja auch nicht in den Urlaub". Wenn sich die Mutter das nicht leisten kann das ihr kind im Urlaub Luft zum atmen hat dann hat sie halt Pech regt mich so auf und ich bin so würde gerne wissen welchen gesetzlichen Anspruch mein sohn hat auf teilhabe am Leben als kann ich mich denn in einem solchen Fall wenden. Liebe Grüße Lovis3 Moderator Beiträge: 2433 Registriert: 19. 2008, 10:15 Wohnort: Kreis HN von Lovis3 » 16. 2012, 20:23 Ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen. Linde sauerstoff im urlaub 10. Und ich dachte, man hätte (bei GKV) einen Anspruch auf einen Urlaub im Jahr von bis zu 3 Wochen? Leider kenne ich aber die rechtlichen Grundlagen nicht, vielleicht meldet sich da noch jemand, der sich besser auskennt. Wir haben das Problem, dass wir PKV und Beihilfe haben. Und die PKV zahlt auch praktisch keine Urlaubsversorgung. Einmal haben sie aus Kulanz einen Teil übernommen. Da müssen wir auch immer sehr genau rechnen, was noch finanzierbar ist.
Seit fast 22 Jahren versorgen wir schon medizinischen Sauerstoff auf den Spanischen Kanarischen Inseln. Nicht nur Gran Canaria und Tenerife, aber auch die kleinere Inseln La Palma de Gran Canaria, Hierro, Fuerteventura, Lanzarote und Gomera können wir beliefern. OxygenWorldwide versorgt Gran Canaria und Tenerife mit Flüssigsauerstoff (LOX), Sauerstoffkonzentratoren (CON), tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC) und auch große Zylinder (GOX oder BOT) Auf den anderen Inseln ist LOX leider nicht möglich, aber alles Andere ist kein Problem Dabei liefern wir bei einem Konzentrator immer ein Backupzylinder und bei einem POC einen festen CON, für Ihre Sicherheit. OxygenWorldwide hat einen eigenen 'Airport Service' (A. Linde sauerstoff im urlaub 5. S. ), den wir anbieten können in vielen der über 100 Ländern wo wir aktiv sind. Wir versorgen diesen Airport Service auf allen Kanarischen Inseln. In Prinzip nur alltags (Montag-Freitag). Aber wenn Sie unbedingt diesen Service brauchen im Wochenende, können Sie immer unsere Hotline zurate ziehen (24/7 in 5 Sprachen), manchmal können wir dann doch das unmögliche möglich machen.
@Joane, das ist überhaupt keine seltsame Frage! Ich finde sie sogar sehr wichtig.... ich schließe mich allen denen an, die Dir empfehlen Kliniken oder Ärzte zu befragen und um Rat und Hilfe zu bitten. Immerhin ist med. Sauerstoff etwas verschieden in seiner Reinheit und der Zusammensetzung mit anderen Gasen von demjenigen der allgemein für techn. Anwendungen, z. B. Löten, Schweißen etc benutzt wird. Das ist sehr wichtig! Überall auf Mallorca ist dieser Sauerstoff auch zu bekommen. Übrigens müssen alle Hotels, die einen Pool betreiben, selbst auch größere Privathäuser mit Vermietung, solche Sauerstoffbeatmungsgeräte jederzeit greifbar und parat haben! Das ist Pflicht, ebenso wie eine Ersthilfe-Mannschaft daran ausgebildet sein muß! Urlaubsversorgung | Linde Healthcare Österreich. Diese Geräte heißen dort OXYDOC! Es ist ein roter Koffer, in dem sich u. a. dieses Gerät samt Armatur befindet. Ich darf hier keine Anbieter namentlich nennen, aber es sind die gleichen, die auch unsere Kliniken und alle med. Einrichtungen mit diesem Sauerstoff versorgen.
Dies ist eine besondere Lebensführung, für deren Mehraufwendung die Krankenkasse nicht zuständig ist. Laut Stellungnahme einiger Krankenkassen (Sozialkassen) können Versicherte einen "üblichen Urlaub" durchführen, wenn die geleisteten Hilfsmittel, mehr oder weniger transportabel sind. Bei einem Sauerstoffbehälter gefüllt mit Flüssigsauerstoff, handelt es sich nicht um ein problemlos zu transportierendes Hilfsmittel, dass nicht so ohne weiteres an den Urlaubsort gebracht werden kann. Linde sauerstoff im urlaub 1. Da der Versicherte auf eine dauerhafte Versorgung mit O2 angewiesen ist, sind nach der von der Kasse: einmal im Jahr, für einen bis zu drei Wochen dauernden "allgemein üblichen Urlaub" die Kosten auch für das Leihgerät (Vorratsbehälter mit mobiler Einheit) am Urlaubsort zu bezahlen. Für chronisch Kranke können nach § 18 Abs. 3 des SGB V die Kosten der erforderlichen Behandlung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes in Höhe der Innlandssätze übernommen werden Viel Erfolg Jana Andrea1 Beiträge: 1461 Registriert: 30.