actionbrowser.com
Rating: ( 5 Ratings) Beratungshilfe/Pflichtverteidigung Wer finanziell bedürftig ist und einen zivilrechtlichen Rechtsstreit führen will, kann Prozeßkostehilfe beantragen. Diese Möglichkeit gibt es in einem Strafverfahren nicht. Der Beschuldigte eines Strafverfahren kann bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungshilfe und/oder eine Pflichtverteidigung in Anspruch nehmen. 1. Beratungshilfe Wer die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann, kann in den meisten Bundesländern beim Amtsgericht seines Wohnorts Beratungshilfe beantragen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen erhält der Antragsteller vom zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichts einen Berechtigungsschein, der er bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl vorlegen kann. Anspruch auf vollständige Akteneinsicht im sozialgerichtlichen Verfahren – Schlüter & Partner Rechtsanwälte. Der Rechtsanwalt kann dem Antragsteller eine Gebühr von 10, -- € berechnen, er erhält darüber hinaus eine Vergütung aus der Staatskasse. In strafrechtlichen Angelegenheiten kann Beratungshilfe allerdings nur für eine Beratung in Anspruch genommen werden, das Tätigwerden des Verteidigers gegenüber den Behörden (z.
Denn die Akteneinsicht erhält für den Beschuldigten gem. § 147 Abs. 1 StPO nur der Verteidiger. Die Verteidigungstätigkeit geht allerdings bereits über die Beratung hinaus, so dass hierfür keine Beratungshilfe mehr gewährt werden kann (So z. B. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschl. v. 22. 02. 2013 – 33/12). Selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch unter Vorlage eines Berechtigungsscheins für Beratungshilfe in allen Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts. Leider kommt keine Akteneinsicht bei Beratungshilfe in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts in Betracht. Akteneinsicht gehört insoweit nicht mehr zu der auf dieser Grundlage zu erbringenden Tätigkeit. Hier fallen dann im Rahmen der Vertretung/Verteidigung weitere Kosten an, die u. Erstattung von Kopiekosten, oder: Erstattung (natürlich) auch im Rahmen der Beratungshilfe | Burhoff online Blog. a. vom Umfang der (zu erwartenden) Arbeit sowie der Schwere des Vorwurfs abhängt. Wir informieren Sie gerne vorher oder im Rahmen des Beratungsgesprächs über die im Rahmen der Vertretung/Verteidigung in Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts anfallenden Gebühren unserer Tätigkeit.
[34] Beispiel 6: Schriftliche Beratung aufgrund Akteneinsicht Die Mandantin will sich vom Anwalt über die Möglichkeit einer Unterhaltsabänderung nach § 240 FamFG beraten lassen. Der Anwalt fordert dazu die Akten des zugrunde liegenden Verfahrens an und fertigt daraus 30 Seiten Kopien für seine Handakten. Durch die Übersendung der Akten des Vorprozesses ist eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 2003 FamGKG-KostVerz. angefallen. Hinzu kommen Kopiekosten, die der Anwalt auch im Rahmen der Beratungshilfe abrechnen kann. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 Nr. 1 VV, 30 Seiten x 0, 50 EUR 15, 00 EUR 4. Aktenversendungspauschale 12, 00 EUR 69, 00 EUR 5. 13, 11 EUR 82, 11 EUR Rz. 33 Nach zutreffender Ansicht erhöht sich die Beratungsgebühr der Nr. Beratungshilfe / Rechtsbeihilfe - Antrag und Unterlagen. 2501 VV nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30% je weiteren Auftraggeber. [35] Eine gemeinschaftliche Beteiligung ist nicht erforderlich, da es sich um eine Festgebühr handelt. [36] Beispiel 7: Beratung mehrerer Auftraggeber Die Mandantin lässt sich vom Anwalt über ihre Unterhaltsansprüche sowie die des gemeinsamen Kindes gegen den Ehemann und Kindesvater beraten.
Der Antrag sollte vor (!!! ) der rechtsanwaltlichen Beauftragung gestellt werden. Bevor ich mit Ihnen einen Termin machen kann, müssen Sie sich den Beratungshilfeschein besorgt haben, sonst heißt es nachher: Sie haben ja schon einen Anwalt. Daher bitte ERST den Schein holen und dann einen Termin machen. Die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Köln liegt im 3. Stock, Zimmer 329. Dort müssen Sie montags bis freitags bis spätestens 10:30 Uhr eine Wartemarke ziehen, um dann dort bis 12:00 Uhr vorsprechen zu können. Außer den Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen (Kontoauszüge, siehe Anlage auf Antrag der Beratungshilfe) müssen Sie dazu noch Unterlagen über die Sache mitbringen oder dort erläutern. Welche Unterlagen brauche ich? Unterlagen über die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird (Schreiben des Gegners, eigene Schreiben etc. ) Weitere Beispiele: