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Ich behaupte nicht, dass eine Schulleitung etwas nicht rauskriegen kann. In NRW ist aber eine Bewerberliste für Beförderungsstellen eine Legende. In der Regel erhalten die Schulleitungen einer Übersicht aller Bewerber. Das ist mir neu. Wenn eine Schulleitung mit der Sachbearbeiterin gut kann, kann sie zwischen den Zeilen heraushören, wie viele externe BewerberInnen es gibt. Es dürfte auch datenschutzrechtlich problematisch sein, da die Schulleitung nicht Dienstvorgesetzte eines externen Bewerbers ist und im Sinne der Datensparsamkeit diese Daten nicht aus der Behörde herausgegeben werden dürften. Aber meist weiß Bolzbold so etwas genauer. Mach doch die Pläne schlechter... Arzt gibt keine Atteste mehr wegen NRW Schulgesettz (Schule, Gesundheit, Recht). Bei mehr Springstunden gibt es mehr einsetzbare Lehrkräfte. Interessant ist ja, dass die Einschränkung der "unerwartet kritischen Entwicklung" gemacht wird und gleichzeitig gesagt wird, man solle nach dem 01. 04. nicht mehr bestellen. Was ist denn, wenn die Landesregierung nach Ostern feststellt (sie wird es nicht, ich weiß), dass sich die Infektionslage noch einmal verschlimmert, nachdem alle Welt einander besucht hat: Dann muss die Anordnung ergehen, dass man doch noch testen soll, nach der Bestellung muss man aber 2 bis 5 Tage auf neue Tests warten... in der Regel ALLE A14-Stellen an Gymnasien für interne Kandidaten ausgeschrieben Da gebe ich dir recht.
Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Schüler*innen, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Weitere Informationen finden Sie in oben genanntem Runderlass.
Eine Befreiung ist im Allgemeinen nur für außerunterrichtliche Schulveranstaltungen möglich. Eine Befreiung von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen kommt nur in Betracht, wenn eine bestimmte Unterrichtseinheit für eine*einen Schüler*in aus besonderen persönlichen Gründen unzumutbar ist. Paragraph 43 schulgesetz nrw english. "Besondere persönliche Gründe" könnten beispielsweise religiöse Einstellungen oder Erlebnisse aus dem familiären oder auch außerschulischen Bereich sein. Eine Befreiung vom Sportunterricht kommt dann in Betracht, wenn von einem bestimmten Zeitpunkt an bis auf weiteres, oder für eine Reihe von Unterrichtsstunden, die Teilnahmepflicht entfallen soll. In der Regel ist hierzu eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an einer Schulfahrt ist nur in besonderen Ausnahmefällen, aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen, möglich. Auf Schüler*innen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen ist bei der Gestaltung der Fahrt Rücksicht zu nehmen, damit auch für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist.