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Allgemeines Grundlage des Beschäftigtenlehrgangs I (BL I) und der Fachprüfung I (F I) ist die Lehrgangs- und Prüfungssatzung für Beschäftigte (LPSB) vom 7. Dezember 2017. Zielgruppe In der Regel Mitarbeitende, die aus anderen beruflichen Zweigen in den öffentlichen Dienst übergewechselt sind Voraussetzungen Eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. Für Beschäftigte, die sich auf den BL I vorbereiten wollen, empfehlen wir den Einführungslehrgang Verwaltung als Qualifizierung. Kurzbeschreibung Der BL I stellt eine Weiterqualifizierung dar und ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Aufgaben, die mit denen der Beamten der Zweiten Qualifikationsebene vergleichbar sind. Der BL I wird während der Dienstzeit durchgeführt. Er besteht aus dem sog. LPA - Zugangsvoraussetzungen. Ortslehrgang mit Teilzeitunterricht (Dauer ca. 1 Jahr), der dezentral angeboten wird, und einem ergänzenden Abschlusslehrgang (Dauer max. 4 Wochen). Der BL I endet mit Ablegen der Fachprüfung I. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem fachpraktischen Teil und wird im Anschluss an den Abschlusslehrgang durchgeführt.
Mit dem Prüfungszeugnis wird die Bezeichnung "Verwaltungsfachkraft" verliehen. Hilfsmittel Die zugelassenen Hilfsmittel ergeben sich aus der Hilfsmittelregelung. Für den BL I wird das Grundwerk der VSV Bayern benötigt und soll bereits zur ersten Unterrichtsveranstaltung mitgebracht werden. Die VSV ist ein Loseblattwerk, das über den Buchhandel oder den Boorberg-Verlag bezogen werden kann. Der Ergänzungsband zur VSV wird nicht benötigt. Termin und Ort Lehrgangsbeginn Februar Juni/Juli Lehrgangsorte Augsburg, Bayreuth, Kempten, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg, Würzburg Gebühren Lehrgang 3. 730 € Fachprüfung I 530 € Die Gebühren für die Unterkunft und Verpflegung beim Abschlusslehrgang finden Sie beim jeweiligen Lehrgang. Anmeldung Bitte melden Sie sich unter Verwendung des beim Lehrgang hinterlegten Anmeldeformulars an. Der Anmeldeschluss für den Beschäftigtenlehrgang I - Beginn Februar - ist der 30. Beschäftigtenlehrgang 1 bayern 1. September des Vorjahres.
Nachfolgend möchten wir einen kurzen Überblick über die Zugangsvoraussetzungen für die einzelnen Qualifikationsebenen aufzeigen. Da es unterschiedliche Fachlaufbahnen mit einer großen Anzahl verschiedener fachlicher Schwerpunkte gibt, die zum Teil sehr spezielle Voraussetzungen erfordern, soll die Auflistung lediglich als Anhaltspunkt für eine grobe Einteilung dienen. Vierte Qualifikationsebene Für die Einstellung in der vierten Qualifikationsebene müssen Sie einen Universitätsabschluss oder einen akkreditierten Masterabschluss (FH) besitzen sowie entweder einen speziellen Vorbereitungsdienst in der öffentlichen Verwaltung (z. B. Bayerische Verwaltungsschule hält wieder einen Angestelltenlehrgang I in Passau ab. Referendariatszeit) absolviert haben oder nach Ihrem Abschluss mindestens drei Jahre lang einschlägig beruflich tätig gewesen sein. Dritte Qualifikationsebene Wenn Sie die Hochschulreife, Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen, können Sie sich für ein dreijähriges berufspraktisches Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern bewerben.