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Häufige Fragen zu Kreditsicherheiten Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich gilt jedoch: Je schlechter die Bonität oder je höher der Kredit und je länger die Laufzeit, desto mehr Sicherheiten verlangt die Bank. Auch das Verhältnis zwischen Bank und Kunde spielt eine Rolle. Grob geschätzt sollte die Sicherheit 40 bis 60 Prozent des Kreditwertes entsprechen. Es gibt aber auch Banken, die weniger verlangen, und solche, die sogar 100 Prozent voraussetzen. Grundschuld - Sicherungsgrundschuld als hochrelevanter Fall. Akzessorische Sicherheiten sind direkt an den Kredit gekoppelt. Sie entstehen mit der Aufnahme des Kredits und erlöschen automatisch, wenn das darüber gedeckte Darlehen komplett abbezahlt ist. Ein Beispiel ist die Hypothek. Fiduziarische (treuhänderische) Sicherheiten bestehen unabhängig vom Kredit. Es handelt sich dabei um Sachsicherheiten, die treuhänderisch für die Dauer des Kredits an die Bank übergeben werden. Beispiele sind die Grundschuld oder die Sicherungsübereignung.
Hintergrund In vielen Fällen werden Kredite von Banken dadurch abgesichert, dass der Kreditnehmer der finanzierenden Bank eine Grundschuld bestellt. Gleichzeitig unterwirft er sich wegen des Anspruchs aus der Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung. Die Grundschuld kann an einen Dritten (Zessionar), z. B. an eine andere Bank oder einen Investmentfonds, abgetreten werden. Sicherheitsvereinbarung: Was ist das und wann kommt sie zum Einsatz? » Kredite.de. Dieser "Käufer" der Grundschuld kann aus dem Vollstreckungstitel (der Unterwerfungserklärung) wegen des Anspruchs aus der Grundschuld gegen den Kreditnehmer vorgehen, wenn der Notar im sog. Klauselerteilungsverfahren die Unterwerfungserklärung zu seinen Gunsten für vollstreckbar erklärt. Die Klausel wird vom Notar erteilt, wenn die Vollstreckungsvoraussetzungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen sind, § 727 Abs. 1 ZPO*, § 726 Abs. 1 ZPO**. Konsequenz: Der Schuldenaufkäufer kann das Grundstück/die Eigentumswohnung zwangsversteigern lassen. Welchen Schutz bietet eine sog. Sicherungsvereinbarung?
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So ist es gut möglich, sich die Darlehensrückzahlung zu erleichtern und sozusagen "nebenbei" noch etwas zu sparen. Fazit Die Sicherheitsvereinbarung gehört somit zu einer Immobilienfinanzierung dazu. Dabei wird zwischen einer engen und weiten Sicherheitsvereinbarung ebenso unterschieden, wie zwischen akzessorischen und nichtakzessorischen Darlehenssicherheiten. Bei Fragen hierzu ist es unbedingt ratsam, sich noch vor dem Kreditabschluss an die Bank zu wenden, damit diesbezüglich keine Missverständnisse aufkommen. Auch bei etwaigen Änderungswünschen ist es ratsam, sofort mit den Mitarbeitern des Kreditinstituts zu reden; denn gegebenenfalls ist es durchaus möglich, dass hier noch einige Punkte verändert werden können.