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Tödliche Folgen des Alkoholkonsums sind dabei vor allem Tuberkulose, Straßenunfälle sowie Selbstverletzungen. Ab dem Alter von 50 Jahren sind Alkohol-bedingte Todesfälle dagegen sowohl in der männlichen als auch in der weiblichen Bevölkerung verstärkt auf Krebserkrankungen zurückzuführen. Trotz einer nachweislich kardioprotektiven Wirkung des Alkohols, so der Erstautor Dr. Max Griswold vom Institute for Health Metrics and Evaluation der University of Washington/USA, könne angesichts der vielfältigen schädigenden Effekte auch bei geringen Trinkmengen nicht von einem «sicheren Konsum» ausgegangen werden. Die Forscher appellieren daher an die Politik: Weltweit sind Maßnahmen zur Einschränkung des Alkoholkonsums dringend erforderlich. DOI: 10. 1016/S0140-6736(18)31310-2 Lesen Sie dazu auch Alkoholkonsum: Trinkmuster spielt eine Rolle, Meldung vom 22. 08. Messer-Attacke in Lütjenburg: Kommt Drogenabhängiger dauerhaft in Anstalt?. 2018 24. 2018 l PZ Foto: Fotolia/Gina Sanders
Wer ein Alkoholproblem hat, muss die Entscheidung, weniger zu trinken oder sich Hilfe zu holen, selbst treffen. Dies setzt voraus, sich das Alkoholproblem einzugestehen. Das fällt meist schwer und braucht oft Zeit. Als Angehöriger ist es deshalb wichtig, Geduld mitzubringen. Oft braucht es mehrere Anläufe, um das Trinkverhalten dauerhaft zu verändern. Das ist ganz normal und kein Grund, jemandem Vorwürfe zu machen. Für eine Verhaltensänderung reicht Willenskraft allein zudem nicht immer aus. Was kann ich als Angehöriger tun? | Gesundheitsinformation.de. Das hat auch damit zu tun, dass das Trinken oft eine Funktion hat – zum Beispiel, zu beruhigen und Probleme in den Hintergrund treten zu lassen. Eine Veränderung des Trinkverhaltens setzt voraus, dass diese Probleme nicht mehr verdrängt, sondern aktiv angegangen werden. Nicht zuletzt ist so eine Veränderung zunächst viel anstrengender, als einfach alles beim Alten zu lassen. Bei Menschen, die aus Gewohnheit viel Alkohol trinken – etwa zum Entspannen oder zur "Belohnung" nach Feierabend –, können Alternativen zum Alkohol hilfreich sein, wie zum Beispiel ein Hobby, das Freude bereitet und entspannt.
Er muss, krankheitsbedingt zu einer freien Willensbildung nicht mehr fähig sein, um jemanden anderen in die rechtliche Lage versetzen zu können, rechtswirksam gegen dessen Willen zu handeln - das ist dann der Betreuer. Dies ist an die Beurteilung eines Arztes, sprich ein ärztliches Gutachten gebunden und hängt von Verschiedenem ab. Krankheiten die in diesem Zusammenhang immer wieder auftauchen sind z. B. ein Korsakow-Syndrom oder HOPS (hirnorg. Psychosyndrom). Es kann aber auch sein, dass neben dem Alkoholismus noch eine andere Grunderkrankung besteht (sog. Komorbidität), z. Alkoholismus allein rechtfertigt keine zwangsweise Unterbringung | Recht | Haufe. eine Psychose, um evtl. zu der Beurteilung zu kommen, das Handeln gg. den Willen des Betroffenen möglich ist. Ich weiß das das für Angehörige mitunter tragisch ist, den Absturz eines Nächsten mit ansehen zu müssen. In Dt. ist es aber nun mal so, dass sich jeder ungehindert zu Tode saufen darf - es sei den, ihm passiert auf dem Weg dahin ein Alkoholfolgeschaden, wie sie weiter oben beschreiben werden und die Ärzte zu diesen Beurteilungen der Willenseinschränkungen kommen lassen.
Eine solche Freiheitsentziehung sei nur zulässig, wenn diese zum Wohl des Betreuten unbedingt erforderlich sei, weil aufgrund einer psychischen Erkrankung oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr bestehe, dass er sich selbst töte oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufüge. Alkoholismus allein ist noch keine psychische Erkrankung Das Gericht verwies allerdings darauf, dass Alkoholismus allein weder eine psychische Krankheit noch eine geistige oder seelische Behinderung im Sinne des § 1906 Abs. 1 BGB darstellt. Allein auf Alkoholmissbrauch könne daher die Genehmigung für eine Unterbringung nicht gestützt werden. Dies gelte auch dann, wenn eine erhöhte Rückfallgefahr bestehe. Erforderlich sei für eine Unterbringung in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch immer, dass dieser in ursächlichem Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen oder einer psychischen Erkrankung steht oder aufgrund des Alkoholmissbrauchs ein gesundheitlicher Zustand eingetreten ist, der das Ausmaß eines geistigen Gebrechens erreicht hat Auch die Entschließungsfreiheit eines Alkoholikers ist rechtlich geschützt Als Grund für diese strenge Auslegung bezieht sich der BGH auf die grundgesetzlich geschützte freie Willensentscheidung.
Auch ihr Risiko für psychische Erkrankungen ist deutlich erhöht, wie eine britische Studie offenbart. © Andrey Popov / COVID-19-Prävention Für Arztpraxen gelten nun schärfere Corona-Arbeitsschutzregeln Die Corona-Inzidenzen sinken, doch Arztpraxen sind aufgerufen, den betrieblichen Infektionsschutz mit zusätzlichen Maßnahmen auszubauen. Das geht aus den aktualisierten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln der Berufsgenossenschaft für Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege hervor. © Jakub Porzycki / NurPhoto / picture alliance Vorsicht geboten Datenschützerin warnt: Ärzte sollten WhatsApp nicht beruflich nutzen Eine Ärztin hat über WhatsApp die Verlegung ihre Praxisräume geteilt – und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Ungeeignet ist der Messenger auch für die Arbeitsorganisation in Pflegeheimen, betont die brandenburgische Datenschutzbeauftragte.