MAINZ (chb). Erstmals ist es dem Marburger Bund gelungen, für die Ärzte an den DRK-Kliniken-Südwest einen Tarifvertrag abzuschließen. Tv ärzte drk süd west. Dieser tritt nach den Worten des MB-Chefs Rudolf Henke rückwirkend zum Februar 2009 in Kraft. Die DRK-Ärzte werden jetzt finanziell ihren Kollegen an den kommunalen Kliniken gleichgestellt. Außerdem habe der MB durchgesetzt, dass den Ärzten an den DRK-Kliniken in Rheinland-Pfalz nun doch fünf Fortbildungstage gewährt würden. Diese hätten die Arbeitgeber genauso wie die Urlaubstage senken wollen.
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§ 10 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (1) 1 Der Arzt ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufzuhalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen (Bereitschaftsdienst). 2 Der Arbeitgeber darf Bereitschaftsdienst nur anordnen, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne Arbeitsleistung überwiegt. (2) Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienst fällt, kann unter den Voraussetzungen einer - Prüfung alternativer Arbeitszeitmodelle, - Belastungsanalyse gemäß § 5 ArbSchG und - ggf. daraus resultierender Maßnahmen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes im Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4, Abs. (3) Nachtarbeit ist die A. 2 Nr. 3 ArbZG die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und Abs. 2 und 6 Abs. 2 ArbZG über acht Stunden hinaus auf bis zu 24 Stunden verlängert werden, wenn mindestens die sich an acht Stunden anschließende Zeit als Bereitschaftsdienst abgeleistet wird.
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