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Mit einer Frist von vier Wochen kann der Lehrling das Ausbildungsverhältnis, nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), kündigen. Neben der Erklärung, mit Berufung auf den genannten Paragraph, dürfen Name, Datum und Unterschrift von Lehrling bzw. Ausbilder nicht fehlen. Bei einer Kündigung in der Probezeit stehen dem Auszubildenden folgende Leistungen zu: Die Vergütung bis zum Tag der Kündigung, der Urlaub berechnet Anteil bis zum Tag der Kündigung und ein einfaches als auch ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Beendigung des Lehrverhältnisses nach der Probezeit - so geht's. Letzteres beschreibt nicht nur die ausgeführten Tätigkeiten in der Ausbildung, sondern bewertet auch die Leistungen. Alternative: Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne, hierbei handelt es sich um das einvernehmliche Beenden des Arbeitsverhältnisses. Auszubildender und Vorgesetzter müssen also einvernehmlich entscheiden, dass das Ausbildungsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Der Zeitpunkt der Auflösung des Ausbildungsvertrages kann hierbei durch Ausbilder und Lehrling frei gewählt werden.
Es greifen somit keine Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. » Muster eines Aufhebungsvertrages Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn ein Auszubildender den Ausbildungsplatz wechseln möchte und sich Lehrling und Ausbilder einig sind. Wenn die Lehrstelle, ohne Ersatz, aufgegeben werden soll, ist eine ordentliche Kündigung, mit einer Frist von vier Wochen, sinnvoll. Auflösung Lehrverhältnis - akyoung. In vereinzelten Fällen entscheidet sich der Ausbilder dazu das Ausbildungsverhältnis beenden zu wollen und schlägt einen Aufhebungsvertrag vor. Da der Auszubildende durch das Unterschreiben eines solchen Vertrages mitschuldig ist, was die Aufgabe der Lehrstelle betrifft, sollte dies bedacht werden, wenn noch kein neuer Ausbildungsbetrieb in Sicht ist. Problematisch kann es hierbei vornehmlich dann werden, wenn der Auszubildende nach Beendigung des Verhältnisses auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, da dieses bei Mitverschulden, nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 3 SGB III, zunächst verwehrt werden kann.
Unfall) wenn du trotz wiederholter Ermahnung deine Pflichten verletzt oder vernachlässigst Gründe des Lehrlings zur vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages: wenn du ohne Schaden für deine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kannst wenn du deinen Lehrberuf aufgibst wenn die/der Lehrberechtigte unfähig wird, ihren/seinen Verpflichtungen dir gegenüber nachzukommen wenn die/der Lehrberechtigte oder AusbilderIn ihre/seine Pflichten dir gegenüber grob vernachlässigt (zB. keine Lehrlingsentschädigung bezahlt) wenn dich der/die Lehrberechtigte oder AusbilderIn misshandelt, körperlich züchtigt oder erheblich wörtlich beleidigt Schadenersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Lehrverhältnisses Trifft den/die Lehrberechtigte/n oder AusbilderIn ein Verschulden an der vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrages, so steht dir ein Schadenersatz für die entgangene Lehrzeit (Restlehrzeit, Weiterverwendungszeit) zu. Hier ist es wichtig, sich bei aufkommenden Problemen rechtzeitig um Beweise bzw. ZeugInnen zu kümmern, die die Vorkommnisse bestätigen.
Stand: 01. 02. 2021