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Spezialisierte Anwaltskanzleien im Gesundheitsrecht: Seriöse und effiziente Hilfe bei offenen Forderungen von Zahnärzten, Ärzten und Kliniken Die Abrechnung ärztlicher Leistungen variiert je nachdem, ob es sich um Privatpatienten beziehungsweise Zusatzleistungen handelt oder ob die gesetzliche Krankenkasse für die Behandlung aufkommt. Bei privat Versicherten, Patienten ohne Krankenversicherung oder bei Zusatzleistungen muss der Patient die Rechnung für seine Behandlung selbst tragen. Es kommt leider häufig vor, dass Patienten ihre Ärzte oder Zahnärzte trotz guter Behandlung nicht, nur teilweise oder sehr zögerlich bezahlen. Inkasso für Ärzte & Mediziner | Krankenhäuser | Zahnärzte. Abrechnungsdienstleister und Rechenzentren entlasten Ärzte und Zahnärzte kompetent Viele Zahnärzte oder Ärzte nutzen daher ein Rechenzentrum oder einen Abrechnungsdienstleister, der sich um Rechnungserstellung, kaufmännische Mahnungen und ggf. die gerichtliche Beitreibung kümmert. Einige Rechenzentren bieten sogar eine Vorfinanzierung an. Viele Ärzte und Zahnärzte, die ein Rechenzentrum beauftragen, konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und wollen sich nicht mit kaufmännischen Fragen beschäftigen.
Damit liegt kein rechtswidriger Bruch der Schweigepflicht vor. Die Verfolgung Ihrer berechtigten Interessen stellt aber auch bei gesetzlichen Versicherten Patienten einen anerkannten Rechtfertigungsgrund dar. Medizin-Inkasso – MED+INKASSO. Mehrere Ärztekammern haben in diesem Sinne Stellung genommen. Sofern Ihre Forderungen vorab strittig sind, also zunächst gerichtlich festgestellt werden müssen, um später eingeklagt werden zu können, vermitteln wir Ihnen kostenlos einen spezialisierten Rechtsanwalt.