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Zusätzlich muss eine Kopie des verlängerten Arbeitsvertrags eingereicht werden. Zum Nachweis der vereinbarungsgemäßen Weitergabe der Förderung als Teil des Bruttogehalts an den Weiterbildungsassistenten ist die Erklärung zur Weitergabe von Fördermitteln ausgefüllt zum Ende eines Weiterbildungsabschnitts und bei jahresübergreifender Förderung zusätzlich zum Jahreswechsel an die KV Berlin zu übersenden. Die Erklärung ist auch dem Bewilligungsbescheid beigefügt. Dokumente zum Download Antrag auf Zuschuss zur Förderung der allgemeinmedizinischen/fachärztlichen Weiterbildung Erklärung zur Weitergabe von Fördermitteln Hausärztliche Versorgung Der Richtwert für die zu fördernden Ärzt:innen in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist die Mindestzahl von bundesweit 7. Arbeitsvertrag weiterbildungsassistent arztpraxis buerstedde hildesheim. 500 Förderstellen. Der Zuschuss erfolgt im Rahmen eines allgemeinmedizinischen oder auf die Weiterbildung in Allgemeinmedizin anrechnungsfähigen Weiterbildungsabschnittes. Fachärztliche Versorgung Für die ambulante Weiterbildung in weiteren grundversorgenden Fachgebieten sind bundesweit 2.
Bei Vollzeitbeschäftigung einer Weiterbildungsassistentin oder eines Weiterbildungsassistenten wird ab dem 1. Juli 2020 ein monatlicher Förderbetrag in Höhe von 5. 000 Euro gezahlt. Dieser ist durch die Praxis in vollem Umfang als Zuschuss zum Bruttogehalt an den Weiterbildungsassistenten weiterzugeben (je Teilzeitstelle entsprechend anteilig: bei 50 Prozent: 2. Weiterbildungsassistent. 500 Euro, bei 75 Prozent: 3. 750 Euro). Die Überweisung der gewährten Förderung erfolgt regulär zum Ende eines Fördermonats, spätestens jedoch zu Beginn des Folgemonats auf das Honorarkonto des Antragstellers. Die Praxisinhaberinnen oder Praxisinhaber stellen rechtzeitig einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses. Die beantragende Praxis muss überwiegend konservativ tätig sein. Die Gewährung eines Zuschusses kann nur für die Zukunft und für vollständig abgeleistete ganze Kalendermonate erfolgen. Vor der Gewährung des Zuschusses muss die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten bei der KV Berlin beantragt und genehmigt worden sein.
Keine Vergrößerung der Kassenpraxis: Nach § 32 III Ärzte-ZV darf die Beschäftigung eines Assistenten nicht der Vergrößerung der Kassenpraxis oder der Aufrechterhaltung eines übergroßen Praxisumfanges dienen. Bei Weiterbildungsassistenten soll die zulässige Grenze nach dem Bundessozialgericht (17. 03. 2010, AZ: B 6 KA 13/09 R) bei einem Praxiszuwachs von 25% liegen (bezogen auf die konkrete Praxis). Bei Überschreitung drohen eine sachlich-rechnerische Richtigstellung und Honorarrückforderungen. Seit 2012 gilt insoweit für Weiterbildungsassistenten die besondere Regelung des § 32 III 2 Ärzte-ZV, wonach die Kassenärztliche Vereinigung im Verteilungsmaßstab nach § 87b SGB V festzulegen hat, in welchem Umfang eine Vergrößerung der Kassenpraxis zulässig ist. Entlastungsassistent: Hier wird die Genehmigung nur erteilt, wenn die Beschäftigung "aus Gründen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" erfolgt. Arbeitsvertrag weiterbildungsassistent arztpraxis vorlagen. Dabei bezieht sich der Begriff "Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung" nicht auf den Planungsbereich, sondern auf die einzelne Vertragsarztpraxis (Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 1997 – L 5 Ka 41/96 –, juris, Rn 19: "Die Regelung soll es dem Vertragsarzt bei bestimmten Fallkonstellationen ermöglichen, von dem Grundsatz der persönlichen Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit (§ 32 Abs 1 Satz 1 Ärzte-ZV) abzuweichen.
Die Klinikleitung fand das nicht lustig und verlangte die Ausbildungskosten in Höhe von mehreren Tausend Euro zurück. Zu Unrecht. Die Rückzahlungsklausel, die der Arbeitsvertrag enthielt, wurde vom Gericht wegen "unangemessener Benachteiligung" gekippt. Juristische Anforderungen an Rückzahlungsklauseln Solche Entscheidungen sind keine Seltenheit. Zwar ist es grundsätzlich möglich, im Arbeitsvertrag oder vor Beginn der Fortbildung eine Vereinbarung aufzusetzen, die eine (teilweise) Rückzahlung der Aufwendungen vorschreibt, wenn der Arbeitnehmer nicht eine gewisse Mindestzeit noch bei seinem Geldgeber bleibt (vgl. etwa BAG, Az. 9 AZR 610/05). Solche Klauseln müssen allerdings eine Vielzahl juristischer Kriterien erfüllen. Zum Beispiel müssen die Vorteile der Fortbildung für den Arbeitnehmer und die Dauer der Bindung an den Arbeitgeber in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen. Weiterbildung: Bestandene Prüfung ist kein geeignetes Befristungsende. Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass bei einer Fortbildungsdauer von einem Monat eine sechsmonatige Bindung angemessen ist, bei einer Weiterbildung über zwei Jahre darf der Arbeitgeber bis zu fünf Jahre Treue verlangen.