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In der Bundesrepublik Deutschland genießen die Presse und alle darin gelagerten Organe eine sehr große Freiheit. Das dies nicht immer so war ist zwar vielen Menschen bekannt, doch ganz ohne Regelungen und Maßgaben geht es dann doch nicht. Es existiert eine gewisse Privilegierung der Presse durch die Pressefreiheit und ist daher auch im Grundgesetzt festgeschrieben. Auf der anderen Seite jedoch herrscht auch eine journalistische und publizistische Sorgfaltsplicht, um ein Mindestmaß an Form und Sicherheit gewährleisten zu können. Als Auslegungshilfe dient in Deutschland beispielsweise auch der sogenannte Pressekodex, der vom Deutsche Presserat herausgegeben und gepflegt wird. Landesmediengesetz rheinland pfalz e. Was genau regelt das Landespressegesetz? Das deutsche Presserecht führt in den jeweiligen Paragraphen die Anforderungen an die Presseorgane und Pressemitarbeiter auf und regelt in erster Linie die Rahmenbedingungen im Umgang zwischen der Presse und der Öffentlichkeit. In verschiedenen Abteilungen des Presserechts werden als Themenbereiche die journalistische und publizistische Sorgfaltspflicht, die Impressumspflicht des verantwortlichen Redakteurs, die deutliche Anzeigenkennzeichnung und das Recht auf Gegendarstellung benannt.
Am 21. Februar 2019 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen der Novellierung des öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrags (22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag), einer Anpassung des WDR-Gesetzes mit dem Ziel einer Entbürokratisierung und Vorgaben zur Neubesetzung des WDR-Verwaltungsrats sowie einer Änderung des Landesmediengesetzes zugestimmt. NRW ebnet Weg für Vielfaltsicherung bei DAB+ Das geänderte Landesmediengesetz räumt der Landesanstalt für Medien mehr Gestaltungsspielräume bei der Zuweisung von Frequenzen ein, um eine flächendeckende und vielfältige Versorgung über DAB+ zu erreichen. Landesmediengesetz rheinland pfalz germany. Auf Basis des neuen Landesmediengesetzes wird die Vergabe der DAB+-Kapazitäten ausgeschrieben werden. Im Oktober 2018 führte die Landesanstalt für Medien einen "Call for Interest" durch, auf den hin über 40 Anbieter ihr Interesse an einem DAB+ Sendeplatz bekundeten. Am 15. März entscheidet die Medienkommission der Landesanstalt für Medien über die Bedarfsanmeldung, die dann die Bundesnetzagentur prüfen wird.
Richtet sich ein Antrag auf Informationszugang auf Umweltinformationen, so ist im Bund und in den meisten Ländern das jeweilige Umweltinformationsgesetz und nicht das Informationsfreiheitsgesetz als Rechtsgrundlage für die Entscheidung über den Informationszugang heranzuziehen. Angesichts der Unterschiede beider Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Anwendungsbereiche, die Rechtsfolgen und die Kosten für Antragsteller und informationspflichtige Stellen ist diese Unterscheidung keine Formalität. Landesmediengesetz rheinland pfalz. Den Bürgerinnen und Bürgern konnten in Rheinland-Pfalz auf der Grundlage des Umweltinformationsrechts zwar zumeist mehr Informationen zu niedrigeren Kosten zur Verfügung gestellt werden, als nach den Informationsfreiheitsgesetzen. Solange das Landesumweltinformationsgesetz und das Landesinformationsfreiheitsgesetz eigene, voneinander getrennte Rechtsgrundlagen waren, konnte der LfDI Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Bürgerinitiativen und Verbänden in einer zunehmenden Zahl von Fällen jedoch keine Unterstützung anbieten, da ihm entsprechende Kontrollrechte gegenüber den nach dem Umweltinformationsgesetz informationspflichtigen Stellen fehlten.