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Die größte Gefahr, die ich allerdings sehe, ist, dass die Bewohner das Haus von innen "kurz und klein schlagen". So eine Innensanierung kann schnell 30. 000 Eur und mehr kosten, wenn Sanitäreinrichtungen, Türen etc. unbrauchbar gemacht werden. Wenn die Frau mehrere Kinder hat, bekommst Du sie u. U. noch nicht einmal so einfach mit einer Räumungsklage raus. Wenn sie nachweisen kann, dass sie mit Kindern dann auf der Straße sitzt, kann das wirklich lange dauern. Und so lange bist Du für alle Kosten verantwortlich (Grundsteuer, Müll etc. ) Ich stand vor Jahre auch mal vor so einem Fall - und habe es gelassen. Beste Grüße, C. E. M. -- Editiert von C. am 20. Haus ersteigert wann darf ich rein youtube. 2005 08:17:19 # 8 Antwort vom 20. 2005 | 09:15 Von Status: Student (2165 Beiträge, 816x hilfreich) Hallo! Ja auch ich stimme den Meinungen zu, die hier bisher geäußert wurden. Wenn auch das Recht auf Deiner Seite ist, heißt es natürlich nicht, dass diese Seite auch umsetzbar ist. Ich denke der beste Vorschlag kommt von eurora Du solltest versuchen mit der Frau zu reden und mit ihr zusammen eine Lösung finden.
MfG Gruwo # 4 Antwort vom 4. 2005 | 18:50 Von Status: Schüler (395 Beiträge, 55x hilfreich) Es ist alles gesagt, wenn Du aber auch auf eine negative Presse Rücksicht nehmen musst, lasse die Finger davon: Haedline Geldgeiler Neueigentümer setzt Vater mit 10 Kindern auf die Straße. Kein Zeitungsfuzzi überprüft den Wahrheitsgehalt der Kinderanzahl, auch kein Gericht, so geschehen, bei der Zwangsräumung bei einem Bankdirektor, der hatte keine Kinder, hatte aber mit den ( falschen)Angaben bei Gericht Vollstreckungsschutz bekommen. # 5 Antwort vom 8. Immobilien ersteigern: Das müssen Sie wissen | FOCUS.de. 2005 | 21:34 Von Status: Student (2096 Beiträge, 619x hilfreich) Auf jeden Fall würde ich im Kaufvertrag vereinbaren, dass die Kaufsumme (ganz oder Teilweise) innerhalb einer Woche nach Räumung des Hauses erst fällig ist. Dann hat nämlich auch der Verkäufer, in diesem Fall der Gläubiger, Interesse daran das Haus leerzubekommen. Sonst hat er das Geld und alles weitere interessiert den nicht. Und die Frau profitiert auch, denn ihre Schulden sind getilgt und sie zahlt keine Zinsen mehr und doch wohnt sie drin.
Sehr geehrte Mandantin, ich bedanke mich für die Annahme meines Angebotes und beantworte Ihre Fragen, unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes, gerne wie folgt Maßgeblich für das weitere Vorgehen ist zunächst die Frage, ob tatsächlich Beschwerde gegen den Zuschlagbeschluss eingelegt worden ist. Sollte dem so sein, so wären Sie derzeit noch nicht Eigentümer des Objektes und könnten ohnehin keine Rechte gegen den Nocheigentümer aus dem Beschluss herleiten, bis eine Entscheidung des Beschwerdegerichts vorliegt. Insoweit sollten Sie zunächst beim Vollstreckungsgericht anrufen und nachfragen, ob eine entsprechende Beschwerde eingegangen ist. Ist dem nicht so, so warten Sie bitte die Zwei-Wochen-Frist ab, bis der Zuschlag rechtskräftig geworden ist. Besitzer verweigert Hausräumung nach Beschwerde gegen den Zuschlagbeschluss | DAHAG. Dann lassen Sie sich, so dies nicht bereits vom Gericht erfolgt ist, eine vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagbeschlusses erteilen. Diese Ausfertigung stellt einen wirksamen Räumungstitel dar, mit dem Sie ggf. gegen den Bewohner die Zwangsvollstreckung betreiben können.
Es kann auch möglich sein, das der Vorbesitzer sich weigert das Haus zu verlassen. Im schlimmsten Fall kommt dann eine kostenintensive Räumung auf Sie zu. Eine solche Räumungsklage kann sich über Monate hinweg ziehen und an Ihren Nerven, sowie Ihrem Geldbeutel zehren. Der Ablauf der Versteigerung Bevor Sie überhaupt an einer Versteigerung teilnehmen können, sollten Sie selbstverständlich Ihren finanziellen Rahmen abstecken. In den seltensten Fällen werden Immobilien komplett aus Eigenkapital finanziert. Klären Sie daher vorab mit der Bank Ihrer Wahl ab, welchen Spielraum Sie bei der Hausfinanzierung haben und bedenken Sie auch eventuell anfallende Kosten für Renovierung und Sanierung sowie Nebenkosten. Haus ersteigert wann darf ich rein 1. Wenn Sie eine Immobilie gefunden haben, die Ihnen zusagt, erscheinen Sie pünktlich zum veranschlagten Termin beim Amtsgericht. Während der sogenannten Bieterstunde, die dreißig Minuten andauert, können Sie dann Ihr Gebot abgeben. Lassen Sie sich nicht vom "Bietfieber" anstecken und bleiben Sie innerhalb Ihrer vorab festgelegten Schmerzgrenze.