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Bis wann eine Zwangsversteigerung erfolgreich abgewendet werden kann, ist stark von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängig. Es kommt vor, dass nur wenige Stunden vor dem Versteigerungstermin eine Einigung erzielt und die Zwangsversteigerung aufgehoben wird. Auch kurz vor dem Versteigerungstermin lässt sich eine Zwangsversteigerung immer noch abwenden. Was ist mit der Abwendung eigentlich gemeint: ⦁ Einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung ⦁ Aufhebung der Zwangsversteigerung durch Rücknahme der Versteigerungsantrages ⦁ Aufhebung von Amts wegen und vollständige Zahlung der Forderung inkl. Zwangsversteigerung termin aufgehoben na. aller Gerichtskosten Die einstweilige Einstellung Die Einstellung kann von Ihnen und Ihren Gläubigern oder aber auch vom Gericht erfolgen. Sie haben die Möglichkeit, das Verfahren über einen Antrag nach § 30a ZVG sowie über einen Antrag nach § 765a ZPO einstellen zu lassen. Ihre Gläubiger können ebenfalls das Verfahren nach § 30 ZVG einstweilen einstellen lassen. Das Gericht kann bei einem Versteigerungstermin, der ohne Gebote geblieben ist, nach § 77 ZVG einstweilen einstellen.
Ob nun der Erhalt einer neuen Finanzierung doch noch möglich wird, oder andere Gründe vorliegen, die eine Zwangsversteigerung vermeidbar machen; es ist verständlich, dass Eigentümer deshalb lieber den Termin verlegen lassen wollen, als die Immobilie zuvor durch eine Zwangsversteigerung zu verlieren. Doch es gibt einiges zu beachten, wenn die Frage aufkommt, ob sich ein Versteigerungstermin verschieben lässt. Triftige Gründe waren es, die es in den von uns betreuten Fällen möglich gemacht haben, dass der Termin zur Zwangsversteigerung aufgehoben werden konnte. Zwangsversteigerung termin aufgehoben u. Versuche von Schuldnern, den Termin zur Zwangsversteigerung durch Tricks verschieben zu lassen, gehen regelmäßig in die Hose. Gerichte durchschauen derartige Machenschaften meist sehr schnell. In Fällen von Geldforderungen, bei denen oftmals eine Bank oder Versicherung am anderen Ende sitzt, reagiert diese gewöhnlich abneigend gegen die Verschiebung des Immobilien-Versteigerungstermins. Der Tag der Versteigerung steht bereits fest?
Die Durchführung einer Zwangsversteigerung wird in diesem Fall für den Gläubiger entbehrlich. Das Motiv einer Einstellungsbewilligung kann auch darin begründet sein, dass der Gläubiger hierdurch dem Zuschlag für ein finanziell weniger attraktives Meistgebot zuvorkommen will. Mit der Einstellungsbewilligung wird der Verfahrensgang gestoppt, während die Beschlagnahmewirkung bestehen bleibt. Dadurch wird auch weiterhin der Schutz der Gläubiger gewahrt. Möglich ist die Einstellungsbewilligung im Zeitraum des Verfahrensbeginns bis zu dem Zeitpunkt, in dem es zur rechtskräftigen Zuschlagsentscheidung kommt. Einer Begründung durch den betreibenden Gläubiger bedarf es nicht. 29) Was sind die Folgen der Aufhebung eines Zwangsversteigerungstermins? - Zwangsversteigerungs-Ratgeber. Formell muss der Gläubiger seine Einwilligung oder sein Einverständnis mit der Aufhebung des Versteigerungstermins schriftlich oder zu Protokoll des Gerichts erklären. Zeitdauer der Einstellung Grundsätzlich wirkt die Einstellung lediglich für sechs Monate. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Aufklärung des Gläubigers über den Fristenlauf, d. h. in der Regel mit Zustellung des Einstellungsbeschlusses.
Der Verkehrswert liegt bei 200. 000 €. Daraus folgt eine 5/10-Grenze in Höhe von 100. 000 € und eine 7/10-Grenze in Höhe von 140. 000 €. Den Versteigerungsbedingungen zufolge bleibt kein Grundbuchrecht bestehen. Daraus ergeben sich folgende Mindestwertgrenzen: 5/10 -Grenze = mindestens 100. 000 € 7/10 -Grenze = mindestens 140. 000 € Das Meistgebot von 80. 000 € scheitert in diesem Fall bereits an der 5/10-Grenze, da es um 20. 000 € unterhalb dieser Grenze liegt. Zweites Beispiel: Abwandlung des Ausgangsfalls Dasselbe Einfamilienhaus wird versteigert. Der Verkehrswert liegt wie oben bei 200. Die 5/10–Grenze beträgt 100. 000 €, die 7/10 -Grenze 140. Dieses Mal bleibt nach den Versteigerungsbedingungen eine Grundschuld in Höhe von 80. 000 € mit 18% p. a. Zinsen bestehen. 28) Hebt der Verkauf der Immobilie die Zwangsversteigerung auf?. Daraus ergeben sich folgende Mindestwertgrenzen: 5/10 -Grenze = mindestens 100. 000 € (20. 000 € Bargebot + 80. 000 € Grundschuld) 7/10 -Grenze = mindestens 140. 000 € (60. 000 € Grundschuld) Das abgegebene Meistgebot von 120.