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Veröffentlicht: 22. Januar 2009 ( 9 Bewertungen, 3. 22 von 5) Worum geht's? In den vergangenen Jahren hatten Webseitenbetreiber mit massenhaften Abmahnungen wegen der Übernahme von an sich eher trivialen Bilder einer Kochbuchwebsite zu kämpfen. Die Bilder zeigten mal einen Haufen Sauerkraut, mal ein Brötchen oder ein Paar Gurken. Die betroffenen Webseitenbetreiber, die die Bilder oftmals gar nicht selbst eingestellt hatten und diese nach der Abmahnung sofort entfernten, sahen sich mit sehr hohen Schadensersatzforderungen und Abmahnkosten konfrontiert. Das OLG Hamburg hatte nun über zwei Abmahnungen zu entscheiden, die die Betreiber der Seiten "Marions Kochbuch" ausgesprochen hatten. Auf einem Bild waren "Mettenden" zu sehen, auf dem anderen Bild war Eistee abgebildet. Die abgemahnten Seitenbetreiber hatten die Bilder nicht selbst auf ihren Seiten eingestellt, dies hatten Nutzer in den jeweiligen Foren getan. Nach der Abmahnung hatten die Seitenbetreiber die Bilder sofort entfernt, sich aber geweigert, den Unterlassungsanspruch anzuerkennen.
Warnung vor "Marions Kochbuch" - ARD Plusminus - YouTube
Mitunter sind Unterlassungserklärungen sehr weitreichend und sollten nicht einfach so unterschrieben werden. Vielmehr bietet es sich an, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu erstellen. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes ist meiner Meinung nach meist nicht richtig angesetzt. So wird der Schadensersatz für die strittigen Bilder zwar korrekt nach dem Bildhonorar der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) entnommen, jedoch wird hier verkannt, dass sich im Laufe der letzten Jahre bei der Berechnung des Schadensersatzes ein Stufenverfahren entwickelt hat, welches zu einem deutlich niedrigen Schadensersatz führen kann. Im Falle einer Abmahnung durch die Knieper Verwaltungs GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff, wenden Sie sich gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung an mich. Worum ging es in der Abmahnung? Meinem Mandanten wurde von der Knieper Verwaltungs GmbH durch die Rechtsanwälte Albrecht Bischoff vorgeworfen, ein Bild von der Plattform Marions Kochbuch ohne die entsprechenden Rechte auf Facebook veröffentlicht zu haben.
Meist sind die vorgeworfenen Verletzungen, die auf die Webseite Marions Kochbuch zurückzuführen sind, nicht von der Hand zu weisen. Deshalb sollte die Abmahnung – die meist vorab per E-Mail übersandt wird – unbedingt ernst genommen werden. Vor allem sind die meist kurz gesetzen Fristen unbedingt zu beachten, da anderenfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren von der Gegenseite eingeleitet werden kann, welches zu unnötigen Kosten führen kann. Zum allgemeinen Umgang mit einer Abmahnung finden Sie hier eine Übersicht. Ob die Forderungen der Abmahnung berechtigt sind, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Zunächst stellt sich die Frage, ob für die Fotografie nicht eine Lizenz erworben wurde, auch eine cc – Lizenz. Die Forderungshöhe des Schadensersatzes stellt sich meist als fraglich dar. Bei einer Verletzung von Urheberrechten errechnet sich der Schaden meist auf Grundlage der so genannten Lizenzanalogie. Wie hoch die Lizenz anzusetzen ist, ist meist umstritten. Die Gegenseite hat hier die MFM-Tabelle zugrunde gelegt, was in den meisten Fällen nicht durchsetzbar sein dürfte.
Dritten sei die Nutzung der Fotos im Internet daher nur unter besonderen Bedingungen erlaubt. Für die Erstellung der Fotos halte Herr Knieper ein eingerichtetes Fotostudio mit Fototisch, Beleuchtung etc. vor. Die Aufnahmen erstelle er mit einer hochwertigen Digitalkamera der Marke Canon auf Stativ. Dabei ordne Herr Knieper die Speisen bzw. Zutaten nach ästhetschen Gesichtspunkten an und leuchte sie aus, nachdem er die Perspektive und sonstige Einstellungen für das Foto vorgenommen habe. Herr Knieper schöpfe dabei aus seinem Erfahrungsschatz im Bereich der Speisefotografie, die er seit zwanzig Jahren betreibe. Er verfolge das Ziel, die jeweilige Speise bzw. Zutat so abzubilden, wie man sie sich idealerweise vorstelle; naturgetreu, schnörkellos und ansprechend. Herr Knieper habe die Knieper Verwaltungs GmbH gegründet, um von ihr seine Urheberrechte an den Fotos schützen und verwerten zu lassen und diese Tätigkeit damit von seiner Tätigkeit als Fotograf und Website-Betreiber zu trennen. Er sei Gesellschafter der Knieper Verwaltungs GmbH, deren Geschäftsführer sein Sohn Tobias Knieper sei.
Anzumerken ist ferner, daß bereits der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12. 11. 2009, Aktenzeichen I ZR 166/07, zugunsten des Herrn Folkert Knieper entschieden hat, daß auch Betreiber von Internetportalen dafür haften, wenn sie Dritten die Möglichkeit einräumen, Bilder zu Rezepten von der Internetnetplattform zu kopieren – wir berichteten [HIER]. Aus diesem Grunde kann nicht empfohlen werden, derartige Abmahnungen auf die leichte Schulter zu nehmen und diese als unberechtigte Massenabmahnungen oder reine Abzocke abzutun. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.