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Wie der Masken- und Milliardendeal von Herrn Spahn aus dem Ruder lief! W eil das Bundesministerium der Gesundheit gerade mit einem Volumen von mehreren Milliarden Euro medizinische Artikel, insbesondere Masken in diesem Verfahren geordert, aber zu großen Teilen nicht bezahlt und die eingegangenen Verträge " storniert " hat, macht aktuell das Open-House-Verfahren " Karriere " im negativen Sinne. Auch in Fällen, in denen die Voraussetzungen für einen Rücktritt nicht vorlagen, weil spezifikationsgemäß und pünktlich geliefert wurde, wurden seitens der BRD besagte Stornierungen vorgenommen. Regelmäßig handelte es sich hierbei um Lieferungen in Millionenhöhe, weshalb der Zahlungsausfall etliche der betroffenen Unternehmen in ernste Schwierigkeiten bringt. Open-House-Modelle im Blickpunkt - Deutscher AnwaltSpiegel. Deshalb ist nun mit einer Klageflut vor dem Landgericht Bonn zu rechnen, wobei es wünschenswert wäre, möglichst viele Klagen zu bündeln. Die Abwicklung von Jens Spahns Open-House-Verträgen erweist sich als höchst intransparent! G rundsätzlich ist in Anbetracht der seinerzeit bestehenden Corona-Lage die Intention Jens Spahns bzw. des Bundesgesundheitsministerium nach schneller und flexibler Beschaffung von Schutzkleidung nachvollziehbar.
Die Transparenzerfordernisse erstreckten sich gerade nicht auf ex-post Informationen, welche Unternehmen die zu einem früheren Zeitpunkt beigetreten sind gerade nicht zur Verfügung standen. Dementsprechend sei es zweifelhaft ob der Bedarfsträger dazu verpflichtet sei, die Namen der bereits gebundenen Vertragspartner offen zu legen. Bei den Preisvorgaben dürfe sich der öffentliche Bedarfsträger im Open-House-Verfahren gerade nicht an der unternehmerischen Kalkulation einzelner Marktteilnehmer orientieren, so dass eine Markterkundung keine geeignete Prognosegrundlage darstellen würde. Er müsse sich vielmehr daran orientieren mit welchem Preis der Beschaffungsbedarf am Markt tatsächlich zu realisieren ist und dahingehend eine Prognose treffen, so dass Pauschalmodelle eine geeignete Berechnungsgrundlage darstellen würde. Weiterhin sei durch die Verfahrensgestaltung auch kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot erkennbar. Open house verträge 1. Gegen die Entscheidung wurde beim OLG Düsseldorf Sofortige Beschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen VII Verg 31/18.
Die KKH legte mit einem Open-House-Verfahren zur Versorgung mit Adaptionshilfen und Sitzringen nach und will auch für diesen Bereich Verträge zu einheitlichen, vorgegebenen Konditionen schließen. Weitere Markterkundungen der KKH Mittlerweile hat die KKH im April weitere Markterkundungen angekündigt. Die Kasse beabsichtigt demnach, einen Versorgungsvertrag als Rahmenvertrag über die Versorgung mit Neurodermitis-Overalls und Encasings (Allergiematratzenbezüge) mit jederzeitigem Beitrittsrecht (§ 127 Abs. 2, 2a SGB V) zu schließen. Es werde angestrebt, "gleichlautende Verträge mit möglichst allen Marktteilnehmern in einem transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu schließen". Jedem Marktteilnehmer werde Gelegenheit gegeben, seine Vorstellungen zu Vertragsinhalten, Preisen etc. im Rahmen der Markterkundung einzubringen. Versorgungsverträge | KKH. Eine weitere Markterkundung betrifft die Produktarten 11. 39. 1 Schaumkissen mit einteiliger Sitzfläche, 11. 2 mit unterteilter Sitzfläche, 11. 3 mit austauschbaren Elementen, 11.