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Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind generell von allen Zuzahlungen befreit (außer bei Zahnersatz, Kieferorthopädie und Fahrkosten). Hier erfahren Sie, welche Regelungen für Versicherte über 18 Jahre gelten. Maßgebend sind alle Bruttoeinnahmen, so z. B. Lohn, Gehalt, Weihnachtsgeld, Renten, Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung. Befreiung Zuzahlung | Information | Mobil Krankenkasse. Dazu gehören ebenso alle sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt, auch wenn sie steuerfrei sind. Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und die Ihres Ehe-/Lebenspartners mit angerechnet. Nicht dazu gehören Grundrenten nach dem BVG und entsprechende Renten oder Beihilfen nach dem BEG. Erhalten Sie oder einer Ihrer Angehörigen Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und der Erwerbsminderung nach dem SGB XII, ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz oder anderen Gesetzen oder werden die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung von Trägern der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen, wird als Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nur der Regelsatz des Haushaltsvorstandes nach dem SGB XII in Ihrem Bundesland herangezogen.
Wann liegt eine schwerwiegende chronische Krankheit (Belastungsgrenze 1 Prozent) vor? Bkk zuzahlungsbefreiung formular pt. Als schwerwiegend chronisch krank gilt, wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal in ärztlicher Behandlung war. Zusätzlich muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein: Pflegebedürftigkeit der Pflegegrade 3, 4 oder 5 im Sinne der Pflegeversicherung, Behinderung (GdB) von mindestens 60 Prozent, Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 60 Prozent, kontinuierliche medizinische Versorgung der chronischen Erkrankung. Die Bescheinigung über eine chronische Erkrankung stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt aus.
Zuzahlungen/Eigenbeteiligungen Versicherte bis zum 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen befreit. Auf Antrag befreit die Continentale BKK alle Versicherten, deren Zuzahlungen im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze von 2% - bei chronisch Kranken 1% - übersteigen. Durch Freibeträge wird auf die Familie Rücksicht genommen. Bkk zuzahlungsbefreiung formula one. Alle gesetzlichen Zuzahlungen … werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Haben Sie alle Originalbelege (Quittungen) über Zuzahlungen gesammelt oder sich diese in einem Quittungsheft bestätigen lassen, reichen Sie die Unterlagen ein, sobald Ihre Zuzahlung über Ihrer Belastungsgrenze liegt. Für eine schnelle Bearbeitung … Ihrer Anträge sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag vollständig aus und fügen diesem Nachweise über Ihr Einkommen (z. B. Fotokopie der Rentenmitteilungen, der Betriebsrentenbescheide, der Jahrentgeltbescheinigung oder des Einkommensteuerbescheides usw. ) zusammen mit den entsprechenden Originalbelegen über geleistete Zuzahlungen bei.
Wenn du uns persönlich besuchen möchtest, vereinbare bitte vorab telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 0621 53391-1000, um Wartezeiten zu vermeiden. Warst du bereits im Jahr 2020 oder 2021 befreit, senden wir dir bis Mitte November automatisch einen Antrag zu, um dir die Möglichkeit der Vorauszahlung anzubieten und deine individuelle Belastungsgrenze für das kommende Kalenderjahr im Voraus zu bezahlen. Der Vorteil der Vorauszahlung ist, dass du bereits zu Beginn des neuen Kalenderjahres einen Befreiungsausweis hast, den du den Leistungserbringenden (z. B. in der Apotheke oder bei der Physiotherapie) vorlegen kannst. BAHN-BKK Zuzahlungen. Eine Zahlung von Zuzahlungen für das neue Kalenderjahr an die Leistungserbringenden und das Sammeln von Quittungen und Zuzahlungsbelegen zur späteren Vorlage bei der pronova BKK entfällt dadurch. Solltest du bis Ende November noch kein Schreiben von uns erhalten haben und an der Vorauszahlung teilnehmen wollen, bitten wir dich, uns unter der Telefonnummer 0621 53391-1000 anzurufen.
Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge. Es gilt folgende Regel: 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Beteiligung zumutbar. Für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%.