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Außerhalb des umzäunten Geländes befinden sich weitere Betriebsstätten, die dem o. g. Werk organisatorisch zugeordnet sind und von dem dort gewählten Betriebsrat vertreten werden. Bei der im April 2018 durchgeführten Betriebsratswahl beschloss der Wahlvorstand für die Arbeitnehmer sämtlicher außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegender Betriebsstätten die schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl). Drei dieser Betriebsstätten liegen unmittelbar angrenzend an das umzäunte Werksgelände. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses stellten neun wahlberechtigte Arbeitnehmer einen Wahlanfechtungsantrag, mit dem Begehren, die Betriebsratswahl für ungültig zu erklären. Hierbei machten sie geltend, die Briefwahl habe nicht für sämtliche außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegenden Betriebsstätten beschlossen werden dürfen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben den Antragstellern Recht. BR-Forum: Aufbewahrung Briefwahlumschläge bis zur Wahl | W.A.F.. III. Entscheidungsgründe Das BAG bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanz, wonach die im April 2018 durchgeführte Betriebsratswahl unwirksam war.
Bei einer Betriebsratswahl kommt es bei der Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler auf den richtigen Zeitpunkt und seine Veröffentlichung an – ist dieser falsch gewählt oder nicht bekanntgegeben worden, kann die Wahl unwirksam werden. Das Betriebsverfassungsrecht sieht in § 26 Abs. 1 Wahlordnung vor, dass die Öffnung der Umschläge in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstandes erfolgen muss. Sie kann unmittelbar vor Schließung der Stimmabgabe begonnen werden. Zeitpunkt und Ort sind zuvor bekanntzugeben, damit Interessierte die Möglichkeit haben, sie beobachten zu können und die korrekte Auszählung zu überwachen. Unzulässige Briefwahl: Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl - burgmer arbeitsrecht. Die Auszählung der Stimmen darf nicht so zeitig begonnen werden, dass sie bereits vor Schließung der Stimmabgabe abgeschlossen ist. Das war in einem Betrieb geschehen, woraufhin die Gewerkschaft die Wahl vor dem hessischen Landesarbeitsgericht angefochten hat. Der Wahlvorstand hatte zwei Stunden vor Ende der Stimmabgabe mit der Auszahlung der Briefwahlstimmen begonnen und war bereits nach einer Stunde fertig.
IV. Praxishinweise Vor der pauschalen Anordnung einer Briefwahl durch den Wahlvorstand ist zu warnen. Dies gilt zunächst für die Anordnung der Briefwahl für Betriebsteile oder Kleinstbetriebe. Nur wenn diese tatsächlich räumlich weit entfernt sind, darf für diese die Briefwahl angeordnet werden. Entscheidend ist dabei, ob es den Mitarbeitenden der außerhalb des Hauptbetriebs liegenden Betriebsteile oder Kleinstbetriebe unter Berücksichtigung der bestehenden oder ggf. vom Arbeitgeber. zur Verfügung zu stellenden zusätzlichen Verkehrsmöglichkeiten zumutbar ist, im Hauptbetrieb persönlich ihre Stimme abzugeben; erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Briefwahl angeordnet werden. Aber auch die generelle Anordnung der Briefwahl für alle Arbeitnehmer des Hauptbetriebs hat zu unterbleiben. DAWR > Betriebsratswahl bei VW-Nutzfahrzeugen war 2018 nicht rechtens < Deutsches Anwaltsregister. Zwar mag eine solche im Hinblick auf Gesundheitsrisiken in Corona-Zeiten nachvollziehbar sein, eine rechtliche Grundlage hierfür lässt sich so pauschal in § 24 WO BetrVG jedoch nicht finden. Gleichwohl kann der Wahlvorstand durch kluge und frühzeitige Kommunikation und Nutzung der Möglichkeiten des § 24 I WO BetrVG (proaktive Übersendung von Briefwahlunterlagen durch den Wahlvorstand an Mitarbeitende, deren Abwesenheit ihm bekannt ist) oder § 24 II WO BetrVG (Übersendung der Briefwahlunterlagen nach Aufforderung durch Mitarbeitende) gerade in Pandemiezeiten faktisch für eine umfassende Briefwahl sorgen.
Grund sei die vom Wahlvorstand beschlossene Briefwahl für die Arbeitnehmer in Betriebsstätten, die zwar außerhalb des Werksgeländes, aber teilweise in seiner Nähe liegen, entschied das Bundesarbeitsgericht (7 ABR 29/20). Der Beschluss hat keinen Bezug zur gerade abgeschlossenen, jüngsten Wahl der Belegschaftsvertreter von VWN Anfang März. Beschluss über Briefwahl nur für räumlich weit entfernte Betriebsteile zulässig "Der Wahlvorstand kann die schriftliche Stimmabgabe nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe beschließen", erklärten die Richter grundsätzlich. Drei der Betriebsstätten, um die es ging, grenzten nach Angaben des Gerichts unmittelbar an das umzäunte Werksgelände. Vorinstanzen haben Betriebsratswahl für unwirksam erklärt Nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Betriebsratswahl vom April 2018 hatten neun Arbeitnehmer die Wahl angefochten. Die Vorinstanzen in Niedersachsen hatten die Betriebsratswahl ebenfalls für nichtig erklärt.
Ein neuer Betriebsrat für das Werk ist mittlerweile bereits gewählt. Beschluss des Bundesarbeitsgericht vom 16. 03. 2022 (Az. : 7 ABR 29/20). Vorinstanz: Beschluss des LAG Niedersachsen vom 03. 09. 2020 (Az. : 4 TaBV 45/19).