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Ausführliche Informationen zur Rechtsschutzversicherung erhalten Sie im Folgenden. Ist bei einer Scheidung Rechtsschutz nötig? Privat-Rechtsschutzversicherung: Erstberatung im Familienrecht meist inbegriffen Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für ein Beratungsgespräch in Sachen Scheidung Schließt ein Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung ab, kann er sich gegen verschiedene Risiken versichern. Dazu hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich den Versicherungsschutz individuell zusammenzustellen bzw. Rechtsschutzversicherung steuerlich absetzen - So geht's! - Finanztip. zu kombinieren (etwa Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Miet-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Vertrags-Rechtsschutz usw. ) oder eine "Rund-um-Versicherung" abzuschließen, die ggf. noch zum Schutz vor bestimmten weiteren Risiken erweitert wird. Die meisten Privat-Rechtsschutzversicherungen und "Rund-um-Pakete" decken eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht ab. Damit kann der Versicherungsnehmer Rat und Auskunft für seine Scheidung bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt einholen.
Nimmt der Mandant daraufhin den Rechtsanwalt für weitere Tätigkeiten in Anspruch (etwa weitere Beratungen oder außergerichtliche Korrespondenz), erlischt gegenüber vielen Rechtsschutzversicherungen der Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die anwaltliche Erstberatung. Denn dieser Anspruch entfällt nach zahlreichen allgemeinen Versicherungsbedingungen dann, wenn der Versicherungsnehmer den Anwalt im Anschluss an die Erstberatung mit weiteren Tätigkeiten beauftragt. Die Kosten für den Anwalt muss der Versicherungsnehmer dann selber tragen. Versicherungsnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung, die eine anwaltliche Erstberatung beanspruchen, sollten ihre Versicherungspolice dem Rechtsanwalt vorlegen. Rechtsschutz mit unterhalt 1. Dieser wird genau sagen können, ob und in welchem Umfang die Versicherung für die anwaltliche Tätigkeit aufkommt. Rechtsschutzversicherung bei Scheidung: Bisher nur ein Anbieter Die Ehe-Rechtschutzversicherung umfasst verschiedene familienrechtliche Angelegenheiten Als nach eigenen Angaben bisher einziger Anbieter auf dem deutschen Markt offeriert die ARAG eine Ehe-Rechtsschutz – also einen Rechtsschutz bei Scheidung – und eine Unterhalts-Rechtsschutz.
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Dies ist nach deren Aussage die ARAG, die einen Ehe-Rechtsschutz für das Scheidungsverfahren sowie einen Unterhalts-Rechtsschutz anbietet. Der Ehe-Rechtsschutz umfasst laut ARAG "familienrechtlichen Angelegenheiten wegen Getrenntlebens, Scheidung oder Scheidungsfolgesachen", wobei Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Fall einer Scheidung bis zu 30. 000, 00 Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall versichert werden. Ob sich der Abschluss eines solchen gesonderten Ehe-Rechtsschutz-Vertrags lohnt, oder ob man als Versicherungsnehmer durch die dafür anfallenden Versicherungskosten eher draufzahlt, sollte vor Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung gründlich geprüft werden. Über den Autor des Artikels: Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin. Wann auch die Großeltern unterhaltspflichtig sind | Recht | Haufe. Rechtsanwalt Wolfgang Eckes ist deutschlandweit im Scheidungsrecht tätig und betreibt mit seiner Kanzlei die Scheidungsinfoseite rvices. Quelle: refrago Anwaltskosten Ehe-Rechtschutz Erstberatung Gerichtskosten Rechtschutzversicherung Scheidung #1883 ( 926)