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Ärzteverlag, Köln Kapitelvorschau Seite 1 - 10 1 Lohnt der Weg in die Praxis? Niederlassung und Anstellung - Hausarzt werden. Seite 11 - 20 2 Berater – wann, mit wem, wie viel? Seite 21 - 40 3 Der "Navigator" für Ihre Niederlassung Seite 41 - 62 4 Wie finde ich die richtige Praxis? Seite 63 - 88 5 Kooperationen als Chance im Gesundheitsmarkt Seite 89 - 92 6 Praxisbewertung – Praxiswert gerecht für beide Seiten ermitteln Seite 93 - 104 7 Niederlassungsfinanzierung – dieses Wissen nützt Ihnen!
Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind und stets gesetzt werden. Arzt und niederlassung online. Andere Cookies, die den Komfort bei Benutzung dieser Website erhöhen, der Direktwerbung dienen oder die Interaktion mit anderen Websites und sozialen Netzwerken vereinfachen sollen, werden nur mit Ihrer Zustimmung gesetzt. Diese Cookies sind für die Grundfunktionen des Shops notwendig. "Alle Cookies ablehnen" Cookie "Alle Cookies annehmen" Cookie Kundenspezifisches Caching Diese Cookies werden genutzt um das Einkaufserlebnis noch ansprechender zu gestalten, beispielsweise für die Wiedererkennung des Besuchers. Beam Bibliothek Komfortfunktionen
Doch wie die Finanzierung erfolgen sollte, müssen Sie genau durchrechnen und die passenden Finanzprodukte finden. Dabei hilft Ihnen Ihr Ansprechpartner bei der Berliner Sparkasse gerne. Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin und erfahren Sie mehr! Newsletter Bleiben Sie immer auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter. Alle Ratgeber und Informationen finden Sie übersichtlich auf unserer Themenseite. Arzt und niederlassung deutschland. Praxiswertermittlung Wie viel ist Ihre Praxis wert? Im Zuge des Praxisverkaufs ist eine Praxiswertermittlung unerlässlich. Doch wie funktioniert die Praxisbewertung? Wir verraten es! Patientenkommunikation Die fünf wichtigsten Patiententypen Verschiedene Patiententypen zu erkennen, ist eine wichtige Schlüsselkompetenz im Praxis- oder Klinikalltag. Hier erfahren Sie, worauf Sie achten sollten.
Zwar müsse Kapital verzinst werden. Aber das funktioniere nach der gleichen Logik wie in Einzelpraxen, wo Freiberufler neben dem Arztlohn auch einen Unternehmerlohn erwirtschaften. "Bei uns bekommt der Arzt seinen Arztlohn. Über den Unternehmerlohn finanziert Centric Health dann seine Dienste und sich selbst", erklärt Astfäller. Arzt und niederlassung 2. Darüber hinaus spare man über die Serviceleistungen: Datenschutz und Buchhaltung für viele Praxen sei günstiger als die gleiche Leistung für eine Einzelpraxis. Die KV Rheinland-Pfalz wollte sich auch auf Anfrage nicht zu dieser neuen Entwicklung im Primärversorger-Markt äußern. Medical-Tribune-Recherche
Denn wenn Sie sich nicht nur um Privat-, sondern auch um Kassenpatienten kümmern möchten, ist ein Eintrag ins Arztregister und eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit erforderlich. Den entsprechenden Antrag stellen Sie bei der örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Besteht in der gewünschten Region tatsächlich medizinischer Bedarf und sind Arztsitze frei, erhalten Sie die Zulassung. Und dann dürfen Sie auch gesetzlich Krankenversicherte ambulant behandeln. Niederlassen in einer Einzelpraxis Mit der Niederlassung als Arzt in einer Einzelpraxis werden Sie Ihr eigener Chef. Sie können den Betrieb nach den eigenen Vorstellungen führen. Dafür müssen Sie natürlich die Kosten für die Praxisräume, Arbeitsgeräte und das Personal allein tragen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Praxisübernahme. Übersicht: die Niederlassungsoptionen als Arzt | Lass dich nieder. In diesem Fall gründen Sie keinen neuen Betrieb, sondern führen stattdessen eine bestehende Praxis weiter – beispielsweise von einem in Rente gehenden Kollegen. Der Vorteil: Die Zulassung, Technik, Mobiliar, Mitarbeiter und Patienten sind bereits vorhanden.
Die Entscheidung für die Niederlassung will wohl durchdacht sein. Hier findet ihr wichtige Informationen zu den Anträgen, Richtlinien und Regeln, die im Zuge der Niederlassung beachtet werden müssen. Antrag Kassenärztliche Vereinigung Zuerst muss bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein Eintrag ins Arztregister beantragt werden. Voraussetzung hierfür sind die ärztliche Approbation sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung. Als nächstes beantragt man eine Zulassung für den beabsichtigten Vertragsarztsitz beim zuständigen Zulassungsausschuss. Der Versorgungsauftrag Eine Zulassung kann mit halbem oder vollem Versorgungsauftrag beantragt werden. Ein voller Versorgungsauftrag bedeutet, dass der betreffende Arzt persönlich mindestens 20 Stunden pro Woche in einer Sprechstunde zur Verfügung steht. Der halbe Versorgungsauftrag, auch Teilzulassung genannt, erfordert mindestens 10 Sprechstunden pro Woche. Eine Teilzulassung kann auch erlangt werden, indem ein bereits niedergelassener Kollege mit Vollzulassung auf eine Teilzulassung reduziert.