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Die Arbeitnehmerüberlassung setzt zunächst einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher voraus. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag eigener Art, bei dem der Verleiher die Arbeitnehmerüberlassung und der Entleiher die vereinbarte Überlassungsvergütung schuldet. Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag stellt damit einen Unterfall des Dienstverschaffungsvertrags dar, auf den die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts anzuwenden sind. [1] 3. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muster ink cartridges. 1 Besonderheiten des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist der Verleiher vorleistungspflichtig. Die Annahme der Arbeitsleistung stellt hingegen keine Hauptleistungspflicht des Entleihers dar. Die Pflicht zur Zahlung der Überlassungsvergütung besteht unabhängig davon, ob der Entleiher den ordnungsgemäß angebotenen Arbeitnehmer einsetzt oder nicht. Das AÜG selbst sagt zum Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nur wenig aus. Der Gesetzgeber hat für den Abschluss des Vertrags die Schriftform vorgeschrieben.
Im Fall einer Befristung ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Parteien diese vertraglich vereinbart haben. Bei unbefristeten Überlassungsverhältnissen handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können die Parteien sie unter den Voraussetzungen des § 314 BGB fristlos kündigen, anderenfalls ordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Aufgrund der Vertragsfreiheit können die Parteien stets einen Aufhebungsvertrag schließen. Bei Wegfall der Verleiherlaubnis wird das Überlassungsverhältnis nicht automatisch beendet; nach § 2 Abs. 4 Satz 4 AÜG gilt eine bis zu 12-monatige Abwicklungsfrist. [9] Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Hilfreiche Vertragsmuster - IHK Schwaben. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
I. Was ist Arbeitnehmerüberlassung? Von Arbeitnehmerüberlassung - häufig auch als Leiharbeitsverhältnis bezeichnet - wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer (Verleiher) einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend oder dauernd an einen anderen Unternehmer (Entleiher) "ausleiht". Das Arbeitsverhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer besteht fort; jedoch steht dem Entleiher ein Direktionsrecht zu, d. h. der Leiharbeitnehmer unterliegt dessen Weisungen. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Arbeitnehmerüberlassung - IHK Potsdam. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt nur für die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung. Unter gewerbsmäßig im Sinne des AÜG versteht man die auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit, die mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Demnach liegt eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn der Leiharbeitnehmer zu dem Zweck eingestellt wurde, ganz oder überwiegend bei wechselnden Entleihern als Arbeitskraft eingesetzt zu werden.