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Mai 1941 [DIN4033:1979], war die Baugrubenbreite so zu bestimmen, "daß bei normaler Bauausführung ohne Wasserbehinderung neben dem Rohr in Kämpferhöhe ein freier Arbeitsraum von mindestens 20 cm vorhanden ist. Als Mindestgrabenbreite sind jedoch 80 cm zu wählen, auch wenn kleinere Rohre ein geringeres Maß ergeben. " Seit 1981 ist die maßgebende Mindestgrabenbreite in der heute noch gültigen DIN 4124 [DIN4124:1981] festgelegt. Danach werden z. B. für Gräben mit betretbarem Arbeitsraum für die Verlegung und Prüfung von Leitungen die in (Tabelle 1. 1-2) angeführten lichten Mindestgrabenbreiten empfohlen. Tabelle 1. 1-2: Lichte Mindestgrabenbreiten nach DIN 4124 [DIN4124:1981] (ersetzt durch Tabelle 6, DIN 4124, Fassung 10. 2002 [DIN4124:2002]) Äußerer Leitungs- bzw. Rohrschafts-Durchmesser d a [m] Lichte Mindestgrabenbreite b bei verbautem Graben [m] (Regelfall) Mindestgrabenbreite b bei geböschtem Graben [m] β ≤ 60° β > 60° bis 0, 40 d a + 0, 40 > 0, 40 bis 0, 80 d a + 0, 70 > 0, 80 bis 1, 40 d a + 0, 85 > 1, 40 d a + 1, 00 Die im Rahmen der Europäischen Normung erarbeitete DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] legt die Mindestbreite von Rohrgräben mit betretbarem Arbeitsraum sowohl in Abhängigkeit der Nennweite DN als auch der Grabentiefe fest (Tabelle 1.
1-3) und (Tabelle 1. 1-4). Da sich für Leitungen mit kleinen Nennweiten, insbesondere bei tiefen Gräben mit senkrechten Wänden, nicht vertretbar geringe Arbeitsraumbreiten nach (Tabelle 1. 1-3) ergeben würden, ist der jeweils größere Wert der maßgebende. Tabelle 1. 1-3: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Nennweite DN nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] Rohrnennweite DN Mindestgrabenbreite (OD + x) [m] verbauter Graben unverbauter Graben ≤ 225 OD + 0, 40 >225 bis ≤350 OD + 0, 50 >350 bis ≤700 OD + 0, 70 >700 bis ≤1200 OD + 0, 85 >1200 OD + 1, 00 Bei den Angaben OD + x entspricht x⁄2 dem Mindestarbeitsraum zwischen Rohr und Grabenwand bzw. Grabenverbau (Pölzung). Dabei ist: OD der Außendurchmesser in m β der Böschungswinkel des unverbauten Grabens, gemessen gegen die Horizontale Tabelle 1. 1-4: Mindestgrabenbreite in Abhängigkeit von der Grabentiefe nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] Grabentiefe [m] < 1, 0 keine Mindestgrabenbreite vorgegeben ≥ 1, 0 bis ≤ 1, 75 0, 8 > 1, 75 bis ≤ 4, 0 0, 9 > 4, 0 1, 0 Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.
Eine Verfahrensweise muss zur LOsung technischer Fragen, zur Vereinbarung sowie Aufzeichnung von Veranderungen in I3ezug auf während der Bauausführung getroffene Planungsentscheidungen festgelegt werden. $2 chcrsteI I LP (tel P1. I*1flSCI sdietdtiteii Die Ausfuhrung der Arbeiten muss in der Weise kontrolliert werden, dass die Entscheidungen, die sich aus den Planungsunterlagen ergeben. eingehalten oder an die veränderten Bedingungen angepasst sind. Die Planungsentscheidungen kOnnen von Anderungen jedes der folgenden Faktoren, die während des Einbaus gepruft werden soliten, beeinflusst werden: — Grabenbreite (siehe 6. 3); — Grabentiefe; — Art des Grabenverbaus (Polzung) und Auswirkungen seiner Entlernung (siehe 11. 5); — Verdichtungsgrad in der Leitungszone; — Verdichtungsgrad der Hauptverfullung; — Rohrhettung und Bedingungen der Grabensohle; — Baustellenverkehr und Annahmen hinsichtlich zeitweiser Belastungen; — Bodenarten (z. B. Untergrund, Grabenwände, Abdeckung und Hauptverfullung); — Grabenform (z. Stufengraben, Graben mit geböschten Wanden); — Beschaflenheit von Untergrund und Boden (z. beeintrachtigt durch Frost und Tau, Regen, Schnee, Uherfiutungen); — Grundwasserstand; — weitere Rohrleitungen in demselben Graben; — bestehende Einbauten (z. Rohre, Kabel, Gebaude); — Rohrtyp, Tragfahigkeit oder Klasse.
ANMERKUNG Diese Liste ist nicht erschopfend. Nachfolgende Kriterien soilten besonders beachtet werden: — Grundungsverhältnisse, Bauablaufund Ubergang von einer zur nächsten Baugrube; — Lastaufnahmcfahigkeit der Verbindungen und Bettung. z. Einhaltung der Abbindedauer bet Betonbettung. — Reaktion auf Anderungen des Bodens in der Grabensohie; — Sicherung der Abdeckung und HauptverfUllung aus dem vorigen Bauabschnitt; — kontinuierliche Vermessung und Justierung des Kanallasers, falls erforderlich; — angepasste Wasserhaltung. 5 Iiut cite lint1 stotte 5. 1 $Cfl)CIHCS Bauteile und Baustoffe müssen nationalen Normen, die, falls vorhanden, Europäische Normen umsetzen, oder Europäischen Technischen Zulassungen entsprechen. Sind Normen oder Europaische Technische Zulassungen nicht vorhanden, müssen die Bauteile und Baustoffe mit den Anforderungen des Planers und mit EN 476 übereinstimmen. Die schriftlichen Herstellerangaben sind zu berucksichtigen. 52 BiITe ti, i die htunoiw '. 2. 1. Ulgcrniies Baustoffe für die Leitungszone müssen den jeweiligen Unterabschnitten von 5.
2 entsprechen, urn dauerhafte Stabilität und die Tragfahigkeit der Rohrleitiing im Boden sicherzustellen. Diese Baustoffe dUrfen das Rohr, die Rohrwerkstoffe, Schächte, das Grundwasser oder den Boden nicht beeintrachtigen. Gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden, auger es sind besondere Anforderungen vorhanden, die die Anwendungsbedingungen festlegen. Baustoffe für die Leitungszone dürfen entweder anstehender Boden (siehe 5. 2), dessen Brauchbarkeit nachgewiesen wurde, oder angelieferte Baustoffe (siehe 5. 3) sein. Baustoffe für die Bettung sollten keine Bestandteile enthalten, die groer sind als: — 22 mm bei DN < 200; — 4ommbeiDN>200bisDN<600; — 60 mm bei DN > 600. Für DN < 100 sind die schriftlichen Herstellerangaben zu EN 1610 pdf download.