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Damit ist die EED Anstoß für grundlegende Veränderungen in der Wohnungswirtschaft: Nur über eine digitalisierte Gebäudeinfrastruktur können die Anforderungen der Direktive erfüllt werden. Herkömmliche Ablese- und Abrechnungssysteme können dies nicht mehr leisten. Eine Umstellung zu einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung von Verbräuchen wird also über kurz oder lang auf jeden Bestandshalter zukommen. Um neue Geräte nicht vor ihrer Zeit austauschen zu müssen, sollte bei einem anstehenden Zählertausch jetzt schon auf Funktechnik gesetzt werden – denn die Lebensdauer von Heizkostenverteilern beträgt in der Regel zehn Jahre. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Rechtliche Grundlagen - Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle - www.monitoringstelle.at. Diese regulatorische Pflichterfüllung birgt aber auch neue Möglichkeiten: Die Infrastruktur kann zum Ausgangspunkt für die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft werden. Für neue Chancen, zum Beispiel für effizientere Prozesse, mehr energetische Einsparungen oder für eine direktere Vermieter-Mieter-Kommunikation.
Was verspricht sich der Gesetzgeber von den neuen Vorgaben und der daraus folgenden Digitalisierung der europäischen Wohnungsbestände? Stephan Kiermeyer: Die neuen Vorgaben der EU sollen zunächst einmal helfen, die Klimaziele über den Hebel der Effizienzgewinne zu erreichen. Eed richtlinie pdf to word. Das Ziel: zusätzliche Energie-Einsparpotenziale nutzen. Denn, um die Klimaziele zu erreichen, muss der EU-weite Energieverbrauch bis 2030 um 32, 5 Prozent gegenüber dem noch 2007 prognostizierten Verbrauch sinken. Zudem sollen die Chancen der Digitalisierung auch für die Wohnungswirtschaft erschlossen werden: Digitalisierte Infrastrukturen verschlanken wohnungswirtschaftliche Prozesse, unterjährige Verbrauchsabrechnungen machen unmittelbar die Energieverbräuche transparenter und ermuntern Bewohner Energie zu sparen. Darüber hinaus werden durch die Digitalisierung interoperable Systeme in den Häusern Einzug halten. Für die Branche führt das zu mehr Freiheiten in der Wahl ihrer Dienstleister oder sichert die Hoheit über die Gebäudedaten.
Die Ziele Mit der Novellierung rückt die EU die Energieeffizienz von Gebäuden weiter in den Fokus. Gleichzeitig werden Privatsphäre und Transparenz für Bewohner gestärkt. Ableser müssen zukünftig keine Wohnungen mehr betreten und unterjährige Verbrauchsinformationen helfen Bewohnern beim Nachvollziehen ihres Einflusses auf die Energiekosten. "Bei hohem Verbrauch können Bewohner schnell reagieren, ihren Energiebedarf senken, Kosten einsparen und die Umwelt schützen, " erklärt Stephan Kiermeyer. Eed richtlinie pdf files. Kalo, der Full-Service-Dienstleister für die Immobilienwirtschaft aus Hamburg, setzt hierzu auf modernste Funktechnik und ermöglicht auch die Bündelung von Smart Metering und Submetering über Smart Meter Gateways. Zum Einsatz kommt AMR-Technologie (Automatic-Meter-Reading) im OMS-Standard (Open-Metering-System), wodurch eine offene und vernetzte Infrastruktur entsteht, die Grundlage für Zukunfts- sowie Innovationssicherheit ist. Die erfassten Daten können entweder per Breitbandfrequenz über Gateways in den Treppenhäusern oder über die bereits erwähnten Smart Meter Gateways zu Kalo übertragen werden, wo sie interoperabel für Abrechnungs- und Visualisierungs-Tools oder für weitere autorisierte Anwendungen bereitgestellt werden.
Für die Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus wichtige Änderungen. Die Änderungen Die EED sieht vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Verbindliches Ziel ist es, dadurch den Verbrauch jährlich um 0, 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Was unter akzeptabel zu verstehen ist, kann jeder EU-Mitgliedsstaat in seiner nationalen Umsetzung per Verordnung oder Gesetz definieren. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum 1. Januar 2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Energieeffizienzrichtlinie | ista. Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Vermieter ab dem 1. Januar 2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten monatlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Schon ab dem 25. Oktober 2020 sollen diese, bei entsprechender Infrastruktur, dem Wohnungsnutzer mindestens halbjährlich zur Verfügung gestellt werden.