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Roy Statiker 22. 2013 auch das kann Ihnen nur der Statiker sagen. Googlen Sie nur als Beispiel mal Grundbruch, dann wird die Problematik schnell klar. Ansonsten kann ich mich den vorherigen Kommentaren nur anschließen: vorher Beweissicherung beim Nachbarn machen, sonst sanieren Sie dessen Haus anschließend auch noch
auch der Denkmalschutz hätte beteiligt werden müssen, was aber letztlich nur die Auskunft beim Bauamt ergeben kann. Sollte aber der Denkmalschutz mit eine Rolle spielen, wäre dieses auch bei der Art des Neuputzes zu beachten, so dass Sie dort unbedingt nachfragen sollten. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Thomas Bohle Rückfrage vom Fragesteller 21. 2008 | 08:14 Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, Sie schreiben: "Da durch den Abriss die innenliegende Trennwand zur Außenwand geworden ist, muss also derjenige, der abgerissen hat, auch für die Kosten dieser Massnahmen aufkommen. Neben Dämmung und Verputz wird die gesamte Standsicherheit von einem Statiker zu prüfen sein.... " Wenn ich die Kurzfassung des Urteils (OLG Frankfurt, Urt. Der Abriss einer Doppelhaushälfte | Rechtslupe. : 16 U 211/03) als Laie richtig verstanden habe, ging es hier hauptsächlich um Schäden die durch den Abriss entstanden sind - also nicht mehr vorhandene Statik usw. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann man gegenüber dem Eigentümer der abregissenen Haushälfte begründen, dass er auch für Verputz und Dämmung aufzukommen hat (obwohl das Baden-Württembergische Nachbarschaftsgesetz so etwas nicht regelt)?
Besonders, wenn unter dem Dach ein weiterer Wohnraum entstehen soll, kann die Stellplatz-Frage bedeutsam sein. Zugleich kommt es darauf an, dass die Raumhöhe ausreichend für einen Wohnraum ist. Grundsätzlich sollte ein Zimmer nicht bloß in der Raummitte eine ausreichende Höhe aufweisen. Nicht zuletzt kommt es auf die Bausubstanz selbst an, ob die Behörde eine Baugenehmigung erteilt. Für den Dachausbau ist die Sicherheit zu gewährleisten. Deshalb ist es ratsam, dass das Gebäude keine Schäden aufweist. Abriss doppelhaushälfte zustimmung nachbar. Die Nachbarschaft ist dabei vor einem Einsturz oder ähnlichen gefährlichen Situationen zu bewahren. Die Rolle des Nachbarn beim Dachausbau Prinzipiell ist es eine Frage der Höflichkeit, das direkte Umfeld auf anstehende Baumaßnahmen am Dach hinzuweisen. Dadurch erlebt keiner der betroffenen Parteien eine Überraschung. Der Nachbar bekommt Gelegenheit, sich auf die mögliche Ruhestörung durch Baulärm einzurichten.
ᐅ Gemeinsamer Kamin zwischen einer Doppelhaushälfte - einseitiger Abbruchr Dieses Thema "ᐅ Gemeinsamer Kamin zwischen einer Doppelhaushälfte - einseitiger Abbruchr" im Forum "Baurecht" wurde erstellt von gartenpico12, 10. Mai 2005. gartenpico12 Neues Mitglied 10. 05. ᐅ Gemeinsamer Kamin zwischen einer Doppelhaushälfte - einseitiger Abbruchr. 2005, 22:46 Registriert seit: 10. Mai 2005 Beiträge: 1 Renommee: 10 Gemeinsamer Kamin zwischen einer Doppelhaushälfte - einseitiger Abbruchr Mal angenommen, bei einer Doppelhaushälfte besteht ein Kamin an der Grenze zur jeweiligen Haushälfte. Die Kaminrohre sind unabhängig voneinander, dass obere aus dem Dach ragende Stück ist mit einer durchgehenden, gemeinsamen Verklinkerung versehen. Zusätzlich wurde der Kaminkopf vor einigen Jahren von einem der beiden Hauseigentümer auf dessen Kosten mit Zustimmung des Nachbarn mit einer kompletten Zinkverkleidung und einer neuen Abdeckhaube versehen. Nun möchte der Nachbar seinen Kaminteil entfernen und fordert den anderen dazu auf, die Abdeckhaube und die Zinkverkleidung auf dessen Kosten wieder zu entfernen sowie nach Abbruch seines Kaminteiles seine Hälfte selbst wieder Instant zu setzen.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 19. 08. 2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Ratsuchender, derjenige, dessen Haushälfte abgerissen worden ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass das Eigentum des Nachbarn, also die stehengebliebene Haushälfte, nicht beeinträchtigt wird. Dazu müssen die Maßnahmen getroffen werden, die zur Verhinderung oder Beseitigung der Auswirkungen des Abrisses auf das Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (OLG Frankfurt, Urt. v. 06. Abreißen einer Doppelhaushälfte - versteigerungspool.de. 09. 2004, Az. : 16 U 211/03). Da durch den Abriss die innenliegende Trennwand zur Außenwand geworden ist, muss also derjenige, der abgerissen hat, auch für die Kosten dieser Massnahmen aufkommen. Neben Dämmung und Verputz wird die gesamte Standsicherheit von einem Statiker zu prüfen sein. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die durchgesägten Balken zu legen, da diese durch unfachmännisch aufgebrachten Putz stark in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Der einseitige Abriss begründet jedoch einen Anspruch auf Schutz der in dem gemeinschaftlichen oder nach dem Abriss ehemals gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wand, § 10 Abs. 3 NNachBG 3. Anders ist es, wenn es sich wie hier bei der Mauer, um deren Schutz es geht, nicht um eine gemeinschaftliche Einrichtung handelt 4. Eine an die Grenze gebaute Mauer wird von dem bürgerlichen Recht und von dem niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz nur in dem von §§ 907 ff. BGB, §§ 16 ff. NNachBG erfassten Umfang geschützt. Hierzu gehört die Bewahrung des finanziellen Vorteils nicht, der sich daraus ergibt, dass eine Grenzwand auf einem Grundstück so lange keines oder keines vollständigen Witterungsschutzes bedarf, wie dieser Schutz von einer parallel er-richteten Grenzwand auf einem Nachbargrundstück geboten wird 5. BGH, Urteil vom 16. April 2010 – V ZR 171/09 vgl. BGHZ 78, 396, 399, BGH, Urteile vom 21. 04. 1989 – V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; und vom 11. 2008 – V ZR 158/07, NJW 2008, 2032 [ ↩] vgl. BGHZ 68, 350, 353 f. [ ↩] vgl. BGHZ 78, 396, 399 f. [ ↩] a. M. OLG Frankfurt MDR 1982, 848 [ ↩] OLG Köln, NJW-RR 1987, 529 f. [ ↩]