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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Bitte beantworten Sie die kurzen Fragen unten stehend und wählen Sie den noch verfügbaren Wunschtermin Ihrerseits aus. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Auskunft über Ihre Vertragsdaten am Telefon erteilen. Für Vertragsänderungen bitte eine aktuelle Telekom Rechnung mitbringen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Dies erleichtert uns die Ausgabe. Termine außerhalb der Sprechstunde sind nur nach Vereinbarung möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskunft zu Noten am Telefon oder auf E-Mail-Anfragen erfolgen darf. Sollten Sie nicht sicher sein, wer für Ihr Anliegen zuständig ist, senden Sie Ihre Anfrage bitte nur an eine Person. Sollte diese nicht zuständig sein, wird die Anfrage intern weitergeleitet.
In unserer Befundauskunft steht Ihnen ein kompetentes Team erfahrener Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen betreffend des Facharztlabors an die Befundauskunft > für die Abfrage von Ergebnissen > für Mitteilungen zum Befundversand, z. B. die Veranlassung eines nochmaligen Versandes von Befunden per Fax, DFÜ oder Druckkopie > für die Nachforderung von Untersuchungen (auch per Fax möglich: verwenden Sie das Formular "Nachforderung nur für Facharztlabor") > bei Fragen zum: Leistungsangebot, zur Präanalytik und zum Probenversand > bei Vorliegen von Beschwerden oder Mitteilungen an unser Labor Um bei der Befundauskunft möglichst schnell Informationen zu den jeweiligen erfragten Befunden zu erhalten, halten Sie bitte immer, wenn bekannt, Ihre Einsendernummer und das Geburtsdatum des Patienten bereit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine telefonischen Auskünfte ohne diese Kennzahlen und auch keine Auskünfte an Privatpersonen geben können.
Detekteien und Privatdetektive finden Sie im Internet unter dem Stichwort "detektivska agencija". Für deutsche Inlandsbehörden Inlandsbehörden können in Einzelfällen im Rahmen von Amtshilfeersuchen die Unterstützung der Botschaft in Anspruch nehmen, die ein entsprechendes Ersuchen an die serbischen Behörden weiterleiten kann. Allerdings ist auch hier zu beachten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen die serbischen Behörden in der Regel keine Auskünfte zu Meldeadressen, erteilen, ohne das Einverständnis der betroffenen Person einzuholen. Aus diesem Grund können auch Amtshilfeersuchen deutscher Inlandsbehörden eine längere Bearbeitungszeit beanspruchen (auch Bearbeitungszeiten von deutlich über einem Jahr sind möglich) und führen nur selten zu einer positiven Rückmeldung. Kann das Einverständnis der betroffenen Person nicht eingeholt werden, so wird die Anfrage in der Regel seitens der serbischen Behörden abschlägig beantwortet. Eine Anfrage an die serbischen Behörden mit einer öffentlich-beglaubigten Einverständniserklärung der gesuchten Person kann das Verfahren wiederum erleichtern.
Haben wir es wirklich mit der betroffenen Person zu tun? Darf aber ein Verantwortlicher zur Identitätsfeststellung, wenn eine betroffene Person nicht persönlich vorspricht und einen Identitätsnachweis vorlegt eine Kopie eines solchen Nachweises, beispielsweise des Personalausweises, verlangen? Ist das überhaupt zulässig? Nach Auffassung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) ist diese Frage zu bejahen, um insbesondere missbräuchliche Auskunftsbegehren auszuschließen und damit die betroffene Person zu schützen. Hier sprechen "die Datenschutzgründe" also eindeutig für eine solche Vorgehensweise. Allerdings gilt auch hier der Grundsatz der Datenminimierung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO, so dass auf der Kopie die Angaben zu Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer zur Identitätsfeststellung ausreichend wären, so dass die anderen Angaben geschwärzt werden könnten. Benötigen Sie Unterstützung bei der Auskunftserteilung an eine betroffene Person?
vom BZSt per Brief mitgeteilt (in Einzelfällen kann die Mitteilung etwas länger dauern). Entsprechendes gilt, wenn Sie sich erstmalig in Deutschland bei einer Meldebehörde (Stadt / Gemeinde) anmelden und noch keine IdNr. haben.