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Sprich: wenn ich "Erziehung im Nationalsozialismus" unterrichte, kann ich nicht anders, als in den AFB3-Phasen Verknüpfung zu fragen, was Heitmeyer (Aggressionstheorien) dazu gesagt hätte oder mit Kohlbergs Modell der Moralerziehung zu verknüpfen und auch zu gucken, was Freud wohl dazu sagen könnte. Solche notwendigen Kompetenzen werden nicht erst in der Vorabiklausur geschult und es ist auch wichtig, dass SuS die Verknüfungen grob abrufen können, ohne dass man sie jeden Monat alle wiederholt. (aber für eine Klausur ist es natürlich anders. Archiv: Rundschreiben 3/04 (RS 3/04). ) #7 Danke für die Hinweise! Es handelt sich nicht um Stoff aus der Q1, sondern um Stoff aus der Q2, das Thema das vor dem aktuellen behandelt wurde. Zuletzt besprochen wurde das Thema demnach im Rahmen einer Klausurbesprechung im Januar. #8 Das könnte in der Tat etwas dürftig sein, wenn es nur die Klausurbesprechung war. Andererseits: Wenn sich die SuS gut vorbereitet gefühlt haben in der Klausur unter Abiturbedingungen und nicht mit den Ergebnissen hadern, wird es sicherlich auch keine Beschwerden geben.
Bitte beachten sie folgende Anlagen: den Erlass "Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2023; Abiturerlass Teil 1; hier: Fachspezifische Hinweise Q1", Gz. : III. A. 3 – 234. 000. 013 – 220, Hinweise zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen im Landesabitur 2023; hier: sog. Leselisten für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch, Schreibweisen und Dokumentation von Lösungswegen für die Fächer Physik und Mathematik, die Code-Sonne der mRNA für das Fach Biologie. Bitte beachten Sie insbesondere folgende Neuerungen: Zeitpunkt der Auswahl (Abschnitt II) – alle Fächer In die Bearbeitungszeit ist eine Auswahlzeit eingeschlossen, die nicht gesondert ausgewiesen wird. Der genaue Zeitpunkt der Auswahl liegt in der Verantwortung der Prüflinge, d. h. Klausur unter Abiturbedingungen Deutsch LK - Hedwig-Bollhagen-Gymnasium Velten. alle zur Auswahl vorgelegten Aufgabenvorschläge verbleiben bis zum Ende der Bearbeitungszeit beim Prüfling. Erlaubte Hilfsmittel Im Fach Biologie wird den Prüfungsaufgaben eine Code-Sonne der mRNA als zugelassenes Hilfsmittel beigefügt, In den modernen Fremdsprachen sowie in den bilingualen Sachfächern wird ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung als Hilfsmittel zugelassen.
Entspricht eine fremdsprachliche Leistung im Abschluss- oder Abgangszeugnis nicht diesen Anforderungen, so ist das erzielte Referenzniveau des GeR über die mindestens mit der Note ausreichend bzw. 5 Punkten bewertete Leistung der nächst niedrigeren Klasse/Jahrgangsstufe zu ermitteln. " 2 Die VV 14 zu § 14 APO-GOSt wird wie folgt geändert: VV 14. 1. Klausur unter abiturbedingungen niedersachsen. 1 erhält folgende Fassung: "14. 1 Für Anzahl und Dauer der Klausuren in jedem Halbjahr der Einführungsphase gelten die folgenden Regelungen: Anzahl und Dauer der Klausuren in der Einführungsphase Anzahl und Dauer der Klausuren in der Einführungsphase Grundkurse Anzahl Dauer (in Minuten) Deutsch, Mathematik, fortgeführte Fremdsprachen 2 90 neu einsetzende Fremdsprachen 2 45 bis 90 in einer Fremdsprache unterrichtetes Sachfach 1 bis 2 90 ein gesellschaftswissenschaftliches und ein naturwissenschaftliches Fach sowie weitere Fächer 1 bis 2 90 VV 14. 2 erhält folgende Fassung: "14. 2 Über die Anzahl und Dauer der Klausuren entscheidet die Fachkonferenz im Rahmen der festgelegten Bandbreiten.
Zu BASS 13-32 Nr. 3. 2 Gymnasiale Oberstufe; Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt); Änderung RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung v. 13. 07. 2018 - 521-6. 03. 15. 06-142226 Bezug: RdErl. v. 18. 11. 2006 (BASS 13-32 Nr. 2), zuletzt geändert durch RdErl. vom 26. 09. 2017 (ABl. NRW. 10/17 S. 32) Der Bezugserlass wird wie folgt geändert: 1 Die VV 5 zu § 5 APO-GOSt wird wie folgt geändert: Tabelle 2 "Referenzniveau für gymnasiale Oberstufe auslaufend" entfällt. Die Tabellen 3 bis 5 werden zu Tabellen 2 bis 4. Tabelle 2 (neu) erhält die Überschrift "Gymnasiale Oberstufe". Der Absatz nach dem Satz "Sind für eine Sprache zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. " erhält folgende Fassung: "Die Referenzniveaus des GeR sind bei mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten am Ende der angegebenen Klasse/Jahrgangsstufe erreicht. Für das Abiturzeugnis sowie das Abgangszeugnis mit schulischem Teil der Fachhochschulreife oder ohne schulischem Teil der Fachhochschulreife am Ende der Qualifikationsphase 2 wird der Durchschnitt der Punkte der letzten beiden Schulhalbjahre zugrunde gelegt.