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Rauchen im Treppenhaus "Das Rauchen in der Wohnung ist in den allermeisten Fällen in Ordnung. Auch, wenn dann was ins Treppenhaus dringt, gehört das noch zum vertragsgemäßen Gebrauch – solange es nicht überhandnimmt", sagt Claudia Menzel. Das Treppenhaus als Raucheraustritt zu nutzen, ist nicht erlaubt. Hier gilt das Gebot der Rücksichtnahme.
Gast hat diese Frage am 01. 01. 2005 gestellt Fußmatte im Treppenhaus Fußmatte vor der Wohnungstür im Treppenhaus sind vom Vermieter zu dulden und stellen keinen Schaden für den Vermieter dar, wenn der Hauswart die Fußmatte beim Reinigen zur Seite stellen muss; denn der Gebrauch der Mietwohnung schließt den Gebrauch des Treppenhauses mit ein. Das gilt auch, wenn vor dem Haus Abstreifgitter und/oder im Haus große Fußmatten ausliegen. Ebenso wenig stellen die Fußmatten eine Rutschgefahr für Mieter und Besucher dar; denn jeder, der ein Treppenhaus benutzt, ist gewohnt, um Fußmatten herumzulaufen. (AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg Az. Fußmatten im treppenhaus brandschutz 3. 19 C 27/98, aus: MM 1999, S. 81) Wurde im Mietvertrag die Fußmatte im Treppenhaus untersagt, darf der Mieter auch keine Fußmatte vor die Wohnungstür legen. (AG Berlin Neukölln, Az. 7 C 21/03, aus: GE 2003, S. 1161)
Vorübergehende Anbringungen, beispielsweise zu Ostern oder an einem Geburtstag, sind grundsätzlich zulässig. Zeitungen dürfen vorübergehend im Treppenhaus liegen, sind aber aufgrund des brennbaren Materials möglichst bald in die Wohnung zu holen oder zu entsorgen. Rauchmelder und Feuerlöscher – perfektes Duo Nicht nur in Wohnungen macht das Anbringen von Rauchmeldern und Feuerlöschern Sinn. Gerade im Treppenhaus sollten die Lebensretter nicht fehlen. Auch wenn es dazu keine verpflichtende Vorschrift gibt, als Fluchtweg sind Treppenhäuser Rettungsmöglichkeit und Gefahr zugleich. Zuständig sind für die Allgemeinflächen die Vermieter. Dazu gehört neben der Anbringung auch die regelmäßige Wartung bzw. Prüfung der Funktionstüchtigkeit. Das kann der Eigentümer an Firmen übertragen, die sich darum kümmern, die Feuerlöscher und Rauchmelder fach- und fristgerecht zu überprüfen. Fußmatte im Treppenhaus. Nur so können Rauchmelder im Brandfall warnen und kleine Brände sicher mit dem Feuerlöscher bekämpft werden. Bei starker Rauchentwicklung im Treppenhaus sollen Bewohner in ihren Wohnungen bleiben, die Feuerwehr rufen und sich am Fenster bemerkbar machen.
Hier ist die Rechtslage eindeutiger: Mieter dürfen Gehhilfen im Treppenhaus oder Hausflur abstellen, wenn dadurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen entstehen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, diese Maßnahme zu dulden. Info So wies das Amtsgericht Hannover (Az. : 503 C 3987/05) die Klage eines Vermieters ab. Dieser wollte das Abstellen eines Rollators im Hausflur verbieten. Der Grund: Ein ausreichend breiter Rettungsweg sei dann nicht mehr gegeben. Das Gericht gab dem Rollatorbesitzer recht und begründete seine Entscheidung damit, dass es gehbehinderten Menschen nicht zumutbar sei, ihre Gehhilfen in obere Stockwerke zu tragen. Treppenhaus: Rechte und Pflichten im Hausflur. Fahrräder sind nicht erlaubt Fahrrad im Hausflur: Es kann zum Beispiel in der Wohnung, im eigenen Keller oder wenn vorhanden, im Fahrradkeller abgestellt werden. (Quelle: IPA Photo/imago-images-bilder) Fahrräder, Dreiräder, Roller oder E-Scooter dürfen definitiv nicht im Hausflur stehen. Als Transportmittel gehören sie entweder in die Wohnung oder in den Keller.
Fußmatten nicht immer erlaubt Vor der Wohnungstür sind Fußmatten erlaubt. Es sei denn, der Mietvertrag verbietet es, sagt Silvia Jörg. Dann müssen Mieter sich an das Verbot halten, urteilte das Amtsgericht Neukölln ( Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 24. 04. 2003, Az. 7 C 21/03). Auch wenn das Auslegen von Fußmatten durchaus üblich ist.
Eine einkerbung im Boden gibt es nicht. X ist schon auf der matte weggerutscht. Darf x verlangen das y die matte entfernt? Ich schaffe es nicht ein Foto hochzuladen... 08. 2016, 11:11 Foto wollen wir hier auch gar nicht wegen der Forenregeln. Wenn es keine Mulde gibt, die eine Größe vorgeben, so kann ich mich nur auf die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Vernatwortlichen (Miete? Eigentum? ) zurückziehen. Siehe u. DAWR > Von der Fußmatte bis zum Blumenkübel: Was darf im Hausflur stehen und was nicht? < Deutsches Anwaltsregister. a. : Das AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Az. 19 C 27/98) urteilte jedoch schlicht, dass Fußmatten keine Gefahr für Bewohner und Besucher darstellen, da jeder das Darumherumlaufen um Fußmatten gewohnt sei. Quelle: In der Quelle ist auch ohne Beleg die Rede davon, dass große Fußmatten geduldet werden müssten. Man könnte also eine Hausordnung erlassen, dass rutschige Fußmatten, die auch eine Stolpergefahr darstellen, nur so groß sein dürfen, dass man darum herum laufen kann. Oder der Verantwortliche müsste Warnschilder anbringen, um seiner Verkehrssicherungspflicht Genüge zu tun.
Beides kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Der Vermieter kann im Eingangsbereich des Treppenhauses hingegen Abfalleimer oder Papierkörbe installieren – beispielsweise neben den Briefkästen. Mieter dürfen die Eimer für kleinere Abfälle oder unerwünschte Postsendungen nutzen.