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Nun hat Person A den Steuerbescheid erhalten und musste unter Erläuterungen lesen: "Die Aufwendungen für das Büromaterial, die Telefonkosten sowie die Abschreibung für den Computer stehen in keinem erkennbaren Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen und konnten daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden. " Jetzt möchte Person A, deren Einkünfte kaum zum Leben reichen, einen Antrag auf schlichte Änderung gemäß §172 AO stellen, da Werbungskosten offensichtlich nicht anerkannt wurden. Frage 1) Wie soll Person A den Antrag auf schlichte Änderung (die 4-Wochen- Frist ist noch nicht abgelaufen) begründen, damit eine Berücksichtigung der Werbungskosten erfolgt? Frage 2) Reicht als Begründung: "Hiermit beantrage ich, Person A, die Änderung des Steuerbescheids vom XXX. Mein Änderungsbegehren bezieht sich auf folgende Punkte: Die Aufwendungen für das Büromaterial, die Telefonkosten, sowie die Abschreibung für den Computer sind Verwaltungskosten, die in direktem Zusammenhang (d. zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen) mit Einkünften aus Vermietung stehen und somit als Werbungskosten im Steuerbescheid unter " Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung " zu berücksichtigen.
ᐅ §172 AO - Antrag auf schlichte Änderung Dieses Thema "ᐅ §172 AO - Antrag auf schlichte Änderung" im Forum "Steuerrecht" wurde erstellt von EinJuraForumNutzer, 6. Dezember 2017. EinJuraForumNutzer Neues Mitglied 06. 12. 2017, 20:48 Registriert seit: 6. Dezember 2017 Beiträge: 1 Renommee: 10 §172 AO - Antrag auf schlichte Änderung Mein fiktiver Fall: Person A bezieht im betrachteten Steuerjahr nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen 0€. Das vermietete Objekt wird von Person A verwaltet, sodass für die Korrespondenzen mit den Mietern (Erstellung und Versendung der Betriebskostenabrechnungen, Schadenmeldungen, etc. ), Handwerkern und Mietinteressenten Telefonkosten und Büromaterial-Kosten anfallen. Außerdem wird auch ein Computer für die gesamte Verwaltungsarbeit benötigt. Deshalb setzt Person A diese Kosten (Telefonkosten, Büromaterial, Computer) von der Steuer ab. Versehentlich tut dies Person A unter Anlage N Zeile 41-42, d. h. für " Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ".
Damit wahren Sie die Frist und sind auf der sicheren Seite. 2. Beim schlichten Änderungsantrag ist kein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung möglich. Das bedeutet: Selbst wenn der Bearbeiter im Finanzamt Ihrem Berichtigungsantrag zustimmt, müssen Sie zunächst die im ersten Bescheid festgesetzte Steuer ans Finanzamt abführen. Sie erhalten einen zu viel gezahlten Betrag später erstattet. Voraussetzung: Absicht klar benennen Verdeutlichen Sie in Ihrem Antrag auf Änderung, dass Sie lediglich die einzelnen Punkte ändern möchten. Denn das Finanzamt hat einen gewissen Handlungsspielraum, wenn Sie Ihr Anschreiben nicht ausdrücklich "Antrag auf schlichte Änderung" oder "Einspruch" nennen. Bei ungenauer Formulierung kann der Bearbeiter im Finanzamt Ihr Schreiben als Einspruch werten und den gesamten Steuerbescheid überprüfen - womit eine Verböserung möglich wäre. Beispiel für eine ungenaue Formulierung: "Sehr geehrter Damen und Herren, ich bitte um nachträgliche Berücksichtigung der nachgereichten Werbungskosten. "
Die rechtliche Grundlage für einen Antrag auf schlichte Änderung bildet der Paragraf 172 der Abgabenordnung (AO). Im Gegensatz zum Einspruch zielt der Antrag einzig darauf ab, nur bestimmte Punkte der Steuererklärung zu korrigieren. Es werden demzufolge nur die Sachverhalte erneut überprüft, die im Anschreiben angemerkt wurden. Weitere negative Konsequenzen (wie eine Verböserung bei einem Einspruch) sind bei dieser Variante ausgeschlossen.
Wer Fehler in seinem Steuerbescheid entdeckt, kann diese mit einem Antrag auf Änderung korrigieren. Er ist endlich da - der Steuerbescheid. Für viele ein Grund zur Freude, da sich die meisten über eine Rückerstattung freuen dürfen. Wer von einer Nachzahlung ausgeht, hofft dagegen eher, dass der Betrag nicht allzu hoch ausfällt. Nicht selten kommt es aber zu einer Enttäuschung. Entweder wird weniger zurückerstattet, als du erwartet hast oder die Nachzahlung sprengt deinen finanziellen Rahmen. In beiden Fällen solltest du allerdings nicht in Panik verfallen. Mitunter schleichen sich Fehler ein. Sei es vom Finanzbeamten oder beim Erstellen der Steuererklärung - es ist noch nichts verloren. Wie du gegen den Steuerbescheid vorgehen kannst, zeigen wir dir jetzt. Nachdem der erste Schreck verdaut wurde, geht es ans Eingemachte. Welche Möglichkeiten hast du jetzt, damit der Steuerbescheid nochmal überprüft wird? Einspruch oder Antrag auf Änderung Dir stehen 2 Optionen zur Verfügung. Solltest du mit dem Bescheid nicht einverstanden sein, dann kannst du zum einen Einspruch einlegen.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ( VIII R 46/11). Bitte beachten: Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden. Datei öffnen Fundstelle(n): NWB AAAAE-11322
Hier ist es für mich absolut nachvollziehbar, dass die Politik eingreift. Der Kuchen der Veranstalter-Kunden auf Mallorca wird durch das Comeback von Neckermann nicht größer werden. Wir werden uns vor allem Marktanteile von anderen zurückholen. Es wird also lediglich eine Umverteilung stattfinden. Aber die negativen Folgen sind nicht von der Hand zu weisen. Ich bin durchaus auch der Meinung, dass die Insel nicht noch mehr Tourismus verträgt. Große mexiko rundreise neckermann belgie. Aber man darf auch nicht den Ast abschneiden, auf dem man sitzt. Es ist doch scheinheilig zu sagen: Wir sind die reichste Region Spaniens geworden durch den Massentourismus, wollen ihn aber nicht mehr. Erst ist der Pauschalreise-Tourismus der Heilsbringer, der Arbeitsplätze schafft und wirtschaftlichen Wohlstand bringt. Und dann, wenn es gut läuft und andere, auch exklusivere Kunden angezogen werden, will man ihn nicht mehr. Im Endeffekt ist es die Saat gewesen, die der Pauschaltourismus ausgelegt hat. Und aus dieser Saat sind dann auch ein paar schöne Blumen hervorgegangen.
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Das Thema wurde vom Administrator Team gelöscht. Dabei seit: 1171065600000 Beiträge: 64 Hallo Zusammen! Wollen im November auf o. G. Rundreise gehen. Hat Irgendjemand da draussen schon mal diese RR mitgemacht?!? Dabei seit: 1233878400000 331 Hallo! Wir kommen grade zurück von einer Rundreise. Wir waren fünf Tage auf Rundreise, sie hieß Yukatan Highlights hieß das Ding und wurde über Neckermann gebucht. Neckermann: Große Cuba-Rundreise | Kuba Forum • HolidayCheck. Ich muss sagen, dass diese Rundreise für uns ausgereicht hat, fünf Tage war für uns ausreichend, aber das muss ja jeder für sich selber wissen. Wir haben Chichen Itza, Uxmal, Tulum, Merida, Ek Balam und die Höhlen von Loltun gesehen. Wie gesagt, für mich war das genug Mayakultur, zumal wir wie ich finde alle wichtigen Stätten gesehen haben. viel Spaß. Gerrit Dabei seit: 1242432000000 34 @ rantanplan 285 - Gerrit Für euch mag die 5 Tage Tour ausreichend gewesen sein jedoch bezweifle ich das Ihr alle wichtigen Mayastätten gesehen habt so wie Ihr es hier geschrieben ist mit Kabah, Labna, Edzna, Calakmul - Unesco Welterbe, Palenque - Unesco Welterbe, Yaxchilan, Bonampak und wenn wir das Mayagebiet noch weiter betrachten was ja bis Guatemala reicht Quirigua - Unesco Welterbe oder Tikal - Unesco Welterbe um nur einige zu erwähnen.