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Cybermobbing kann darüber hinaus auch Auswirkungen auf das Verhalten der Betroffenen haben: Opfer von Cybermobbing zeigen häufiger delinquentes Verhalten, haben teilweise mehr Fehlzeiten in der Schule und meiden teilweise ihre Freunde 22) 23). Als Eltern oder Lehrer kann man häufig Verhaltensänderungen in der Nutzung von Kommunikationstechnologien beobachten: Cyber-Opfer fangen teilweise an Kommunikationstechnologien zu meiden, sind bei oder nach der Nutzung häufig ungewöhnlich angespannt oder ängstlich und reden ungern über ihre Erfahrungen 3). Ähnlich wie bei den Cyber-Opfern kann der Zusammenhang zwischen Mobbing und Cybermobbing ebenfalls als Risikofaktor interpretiert werden: Täter von Mobbing in der Schule werden häufiger auch Täter von Cybermobbing 6) 14). § 185 StGB - Einzelnorm. Auch gibt es einen Zusammenhang allein für das Cybermobbing. Täter berichten auch häufig selbst Opfer zu sein 18). Weitere Risikofaktoren beziehen sich – ähnlich wie bei den Cyber-Opfern – auf das eigene Verhalten im Internet: Bei Jugendlichen, die ausgeprägte Computerkenntnisse besitzen, viel Zeit im Internet verbringen, häufig Kommunikationstechnologien nutzen und generelles Risikoverhalten im Internet zeigen (z.
Solches tut auch derjenige nicht kund, der andere als Statisten zur Befriedigung seines exhibitionistischen Dranges benötigt, ebenso wenig wie derjenige, der andere zum Objekt seines voyeuristischen Vorgehens erwählt. Damit schafft die Rechtsprechung unter gesetzwidriger Ausweitung des Beleidigungstatbestandes einen Auffangtatbestand für Verhaltensweisen, die sie für nicht tolerierbar hält, die aber an sich gerade nicht strafbar sind.
Sexting Unter "Sexting" wird das Versenden von Nacktaufnahmen über das Internet verstanden. Schicken sich zwei Personen über ihr Smartphone Nacktbilder von sich selbst, mag das in vielen Fällen für beide alles andere als störend oder belästigend sein. Sobald eine Person aber keine anzüglichen Bilder eines anderen erhalten will, befindet man sich ganz schnell im Bereich der "Verbreitung pornografischer Schriften" nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Nacktbilder können nämlich unter den Begriff der Pornografie fallen. Die Grenze zwischen unerwünschter Belästigung und strafbarem Verhalten ist hier fließend. Wenn Sie also nicht wissen, ob die andere Person wirklich ein Foto oder Video haben möchte, auf dem Sie unbekleidet zu sehen sind, sollten Sie Ihr Smartphone oder Ihre Webcam lieber ausgeschaltet lassen. Sexuelle Belästigung in Chats Es muss nicht immer ein Austausch von Bildern oder Videos stattfinden, um in den strafrechtlich relevanten Bereich zu gelangen. Sexuelle beleidigung 185 stg sciences et technologies. Auch anzügliche Bemerkungen in Chatrooms können einen Straftatbestand verwirklichen.
Vielmehr geht es außerdem um die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz durch Kollegen oder den Vorgesetzten, über die viele Frauen berichten. Das Strafrecht dürfte hier jedoch ultima ratio sein und der Gang zu einer Beschwerdestelle eher zu empfehlen sein. Wenn ein Täter eine Frau anhaltend sexuell belästigt, dürften viele dies als sexuelle Gewalt empfinden. Dann hilft nicht zuletzt das Arbeitsrecht gegen diese sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Sexuelle Belästigung und Beleidigung im Sexualstrafrecht. Hier drohen dem Täter insbesondere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Strafe für eine sexuelle Belästigung Die sexuelle Belästigung wird mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zwei Jahren bestraft. Wird die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen, handelt es sich um einen besonders schweren Fall mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Bestimmend für das konkrete Strafmaß sind vorrangig deshalb die individuellen Auswirkungen der Tat auf das Opfer. Die Tat wird jedoch nur auf Antrag verfolgt (Strafantrag), es sei denn, dass die Staatsanwaltschaft wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.