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Werden die notwendigen Betriebsbeauftragten nicht bestellt oder sind sie nicht ausreichend qualifiziert, verletzen Vorstände und Geschäftsführer ihre Unternehmeraufgaben – mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. Minimalausstattung im Beauftragtenwesen Die gesetzlich vorgeschriebene Bestellungspflicht richtet sich unter anderem nach der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeiter, der Nutzung von Gefahrstoffen im Betrieb, nach Gefahrgütern im Unternehmen uvm. Hygienebeauftragter – Wikipedia. Zur Minimalausstattung gehören in der Regel Ersthelfer Brandschutzbeauftragte Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Elektrofachkraft Sicherheitsbeauftragter. Die Betriebsbeauftragten sind wichtiger Teil der betrieblichen Organisation und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Regelwerke. Sie stehen aber nicht im Dienst der Aufsichtsbehörden, sondern sind Berater des Unternehmens auf ihren Fachgebieten. Damit sie die entsprechende Fachverantwortung übernehmen können, müssen sie persönlich und fachlich geeignet sein.
Unter die fachliche Eignung fallen dabei vor allem das thematische Wissen und die notwendige Erfahrung in ihrem Bereich. Aus- und Weiterbildung Die grundsätzliche Verantwortung für die Gesetzeskonformität liegt also nach wie vor beim Arbeitgeber. Der Beauftragte übernimmt nur die interne fachliche Verantwortung, arbeitet dafür mit Behörden zusammen und unterstützt die Überwachung der Compliance durch Beratung, Information und Dokumentation in seinem Bereich. Er trägt damit zur Selbstüberwachung des Unternehmens bei. Um diese Aufgaben leisten zu können, müssen die Betriebsbeauftragten ausreichend qualifiziert sein. Aus- und Weiterbildung im Beauftragtenwesen sind daher unerlässlich, um nicht gegen Unternehmerpflichten zu verstoßen. Externe Betriebsbeauftragte Betriebsbeauftragte müssen keine eigenen Mitarbeiter sein, sie können extern bestellt sein. Das kann Vorteile haben: Die eigenen Mitarbeiter müssen sich nicht darum kümmern. Externe Anbieter bringen oftmals umfangreiche Erfahrung auf ihrem Spezialgebiet mit.
Manche Themen können auch als Online-Schulung durchgeführt werden. Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Vorbereitung auf das Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt. Begleitung beim Zulassungsaudit durch das Luftfahrt Bundesamt. Durchführung der jährlichen internen Audits inkl. Checklisten, Dokumentation und Bericht. Bereitstellung eines externen Luftsicherheitsberaters. Kostenloses Beratungsgespräch in Ihrem Unternehmen inkl. Rundgang und anschließender Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise im Bereich Luftfrachtsicherheit. Gerne vereinbaren wir einen kostenlosen Beratungstermin mit Ihnen. Zögern Sie nicht uns anzurufen oder eine Anfrage mit dem Kontaktformular zu stellen.