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Dabei ist der Begriff Trägerschalung irreführend, da die Kernaufgabe dieser Systeme in ihrer tragenden Funktion besteht und der Schalung als Auflager dienen. Aus diesem Grund sind diese Bauhilfsmittel den Traggerüsten zuzuordnen. Sie bedürfen einer ingenieurmäßigen Bemessung und Planung. Horizontale Bauteile [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Bei horizontalen Bauteilen handelt es sich häufig um Geschossdecken. Diese werden mittels so genannter Deckenschalungen hergestellt. Ausschreibung und Vergütung von Traggerüsten nach DIN 18331. Auch hier ist der Begriff Deckenschalung nicht korrekt, da es sich auch bei diesen Systemen um Traggerüste handelt, welche aus Stützen, mehreren Trägerlagen und dem Schalbelag bestehen. Dabei steht die tragende Funktion im Vordergrund. Im Brückenbau ist die häufigste Anwendung horizontaler Bauteile der Überbau. Das klassische Verfahren zur Herstellung von Brückenüberbauten ist dabei das Traggerüstverfahren. Dazu wird ein Traggerüst bestehend aus Stahlstützen, Joch- und Längsträgern errichtet. Auf den Längsträgern des Überbaus werden so genannte Überhöhungsleisten positioniert, die im Wesentlichen Verformungen und Setzungen des Traggerüstes ausgleichen sollen, sowie die Geometrie der Überbauunterseite abbilden.
2019 – 11 Verg 4/19). Bei öffentlichen Auftragsvergaben wird grundsätzlich immer die Geltung der VOB/B vereinbart. In diesem Fall ist nach § 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/B auch die Allgemeinen Technischen Bestimmungen für Bauleistungen (VOB/C) Vertragsbestandteil. Deren Regelungen sind dann ebenfalls bei der Auslegung zu berücksichtigen (BGH, Urt. 27. 07. 2006 – VII ZR 202/04). Außerdem ist es Sache des Auftraggebers, die Ausschreibung so weit zu präzisieren, dass alle Unternehmen ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können; hierzu müssen in der Ausschreibung alle sie beeinflussenden Umstände festgestellt und in den Verdingungsunterlagen angegeben werden (BGH, Urt. Traggerüst - Lexikon - Bauprofessor. 12. 09. 2013 - VII ZR 227/11 unter Verweis auf § 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 VOB/A). Im Zweifel darf der Bieter die öffentliche Ausschreibung so verstehen, dass der Auftraggeber diesen Vorgaben der VOB/A gerecht werden will (sog. VOB/A-konforme Auslegung). Besteht Prüf- und Aufklärungspflicht des Bieters? Häufig wird im Streitfall vom Auftraggeber der Einwand erhoben, der Bieter hätte die Vergabestelle vor Angebotsabgabe auf Unklarheiten bzw. Lücken hinweisen und auf eine Aufklärung hinwirken müssen.
Grundlagen der Vertragsauslegung Für die Frage, welche Leistungen mit den vereinbarten Preisen abgegolten werden, ist der Vertrag nach den §§ 133, 157 BGB auszulegen. Dabei ist das gesamte Vertragswerk zugrunde zu legen. Im Ausgangspunkt ist der Wortlaut der Leistungsbeschreibung maßgeblich. Dieser ist so auszulegen, wie ein potenzieller Bieter ihn im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung in objektiver Hinsicht verstehen musste (objektiver Bieterhorizont). Nach der Rechtsprechung des BGH ist hierbei auf einen verständigen und sachkundigen, mit den einschlägigen Beschaffungsleistungen vertrauten Bieter abzustellen (BGH, Urt. v. 03. 04. 2012 – X ZR 130/10). Maßgeblich ist daher, wie ein branchenkundiger und mit der ausgeschriebenen Leistung durchschnittlich vertrauter Unternehmer, der über das für die Angebotsabgabe notwendige Fachwissen verfügt und die Leistungsbeschreibung sorgfältig liest, die Leistungsbeschreibung verstehen kann (OLG Frankfurt, Beschl. 05. 11. 2019 – 11 Verg 4/19 m. Auftragsvergabe: Unklare Leistungsbeschreibung | Wolters Kluwer. w. N.
Traggerüste und Stützgerüste sind Konstruktionen, die in das Gebiet des Ingenieurbaus fallen. Die Gerüstkonstruktion ist abhängig von der Stützweite, Einbauhöhe, Lastenaufnahme und der Schalungskonstruktion und muss genau bemessen werden. Diese Gerüstkonstruktionen dürfen nur auf tragfähigem Grund errichtet werden. Sie kommen auch als Unterkonstruktion für andere Gerüste zum Einsatz. Typische Einsatzgebiete sind Stahlbetonbauten, bei denen die Kräfte solange aufgefangen werden müssen, bis der Beton abgebunden und die Konstruktion selbst tragfähig ist – also im Brückenbau, Tunnelbau, Hoch- und Tiefbau. Traggerüst bemessungsklasse b.h. Aber auch bei Abbauarbeiten oder Instantsetzungsarbeiten werden Gerüste eingesetzt, wenn es darum geht, Lasten kurzfristig aufzunehmen; zum Beispiel beim Entfernen von Anlageteilen oder Gebäudeteilen. Für die zeitweilige Lagerung von Baustoffen und Bauteilen oder Maschinen kann ein Traggerüst als Unterstützungskonstruktion dienen. Von einfachen Baustützen bis zu schweren Traggerüsten sind Sie mit Gerüstbau Schäfer für jede Maßnahme gut gerüstet.
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Gründung als Fundament, Belastbark... Abrechnungseinheit: m3 Weitere Leistungsbeschreibungen: Mehr als eine Million Bauleistungen aus 77 Gewerken finden Sie auf Gerüste Die Regeln für die Leistungsbeschreibung von Gerüstarbeiten sowie die Abrechnung bzw. das Aufmaß von Gerüsten unterscheiden nach DIN 18451 – Gerüstarbeiten (Ausgabe September 2016) – in der VOB Teil C Gerüste unter Tz. 5 - Abrechnung - nach: Standger... Gebrauchsüberlassung von Gerüsten Grundlagen für die Abrechnung einer Gebrauchsüberlassung von Gerüsten liefern die Aussagen unter Tz. 5. 4. Traggerüst bemessungsklasse b.o. 3 in der ATV /DIN 18451 - Gerüstarbeiten (Ausgabe September 2016) - in der VOB Teil C. Dabei ist zunächst nach Gerüsten allgemein und Traggerüste... Gerüste als Nebenleistung in ATV Als Nebenleistungen gelten allgemein Leistungen, die auch ohne Erwähnung im Bauvertrag zur vertraglichen Leistung gehören. Diese Leistungen müssen in einem Leistungsverzeichnis (LV) nicht ausgeschrieben bzw. aufgeführt werden. Dann sind sie mit in de... Konsolgerüst Ein Konsolgerüst zeichnet sich dadurch aus, dass seine Belagträger, auf am Bauwerk befestigten Konsolen, liegen.
Da er dies nicht getan habe, könne er nach Vertragsschluss ohnehin keine Vergütung von Mehrkosten verlangen. Diese häufig geäußerte Auffassung ist schlicht falsch. Eine Hinweispflicht besteht nicht. Die Prüf- und Hinweispflicht nach § 4 Abs. 3 VOB/B besteht erst nach Vertragsschluss. Der Bieter ist daher gerade nicht verpflichtet, vor Abgabe seines Angebots auf Unklarheiten oder Lücken in der Leistungsbeschreibung hinzuweisen. Auch auf die Vertragsauslegung hat es keinen Einfluss, dass der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe bestimmte Unklarheiten oder Lücken nicht aufgeklärt hat (BGH, Urt. 2013 – VII ZR 227/11). Die Möglichkeit des Bieters, Unklarheiten oder Lücken in der Leistungsbeschreibung vor Abgabe seines Angebots durch eine Bieteranfrage aufzuklären, besteht ausschließlich im eigenen Interesse des Bieters. Traggerüst bemessungsklasse b2. Der Bieter hat es hierdurch selbst in der Hand, für Klarheit zu sorgen. Er kann damit vermeiden, dass es später zum Streit kommt und er mit seinem eigenen Verständnis falsch liegt (bzw. im Falle eines späteren Rechtsstreits ein Gericht den Vertrag anders auslegt als er).