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Traueranzeigen Landau in der Pfalz
Seiteninhalt Leistungsbeschreibung Jede Leiche muss bestattet werden. Jede Person, die eine Leiche auffindet oder in deren Beisein ein Mensch stirbt, hat unverzüglich die Angehörigen oder die Polizei zu verständigen. Jeder erreichbare niedergelassene Arzt ist verpflichtet, die Leichenschau unverzüglich vorzunehmen sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen. Dasselbe gilt für Ärzte in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen für die dort Verstorbenen. Der Verantwortliche hat die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen. Die Bestattung ist grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Leichen müssen innerhalb von 10 Tagen seit dem Eintritt des Todes erdbestattet oder eingeäschert werden. Todesanzeigen für Landau /Pfalz - Seite 1 - Traueranzeigen auf Doolia.de. Sie können erd- oder feuerbestattet werden. Für die Bestattung ist in Rheinland- Pfalz eine Bestattungsgenehmigung erforderlich, die bei einer Bestattung in Rheinland-Pfalz von der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes erteilt wird. Darüber hinaus ist in der Regel ein Grabantrag bei der Friedhofsverwaltung zu stellen, wenn die Grabstätte mit einem Grabmal oder anderen baulichen Anlage versehen werden soll.
Zur Stelle, wenn Sie uns brauchen. Bestattungshaus Drangsal, dieser Name steht bei uns in der Südpfalz für eine professionelle und einfühlsame Beratung im Trauerfall wie auch in der Bestattungsvorsorge. Unser erfahrenes Team gestaltet Trauerfeiern und Beisetzungen nach Ihren Wünschen – gerne auch mit einer besonderen persönlichen Note. Wir empfangen Sie an unserem Hauptsitz in Landau oder in unserem Büro in Edenkoben. Als fachgeprüfte Bestatter und Bestattungsfachkräfte mit zertifiziertem Qualitätsmanagement pflegen wir einen behutsamen Umgang mit den Verstorbenen und engagieren uns tatkräftig für die Lebenden und das Leben. Im Trauerfall: Was ist sofort zu tun? Rufen Sie bitte zunächst den zuständigen Hausarzt bzw. Friedhofsverwaltung / Stadt Landau. den diensthabenden Notarzt, der den Totenschein ausstellt. Informieren Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter: Tel. 06341 / 9 35 30 Folgende Dokumente werden wir benötigen: Personalausweis des Verstorbenen Geburtsurkunde des Verstorbenen Todesbescheinigung Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners Rentennummer/n Gesundheitskarte der Krankenkasse Ggf.