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Entweder sind die Noten sowas von mies, dass man in der freien Wirtschaft nicht mal eine Bewerbung abzugeben braucht - oder ist total verzweifelt... Vor allen Dingen würde ich dann noch das 2. Staatsexamen draufsetzen und dann was vernünftiges beginnen - aber ich denke dass das dann auch zu schwierig wird... Es reicht eben nicht aus, ein Volljurist zu sein - da müssen auch die Noten stimmen. Ein mittel- bis saumäßiger Abschluss reicht eben oftmals nicht für die Beamtenlaufbahn und schon überhaupt nicht für den manche Juristen haben die Weisheit ja mit Schaumlöffeln gefressen! von Anstaltszauber » 22. Sep 2013, 14:06 Rechtlerin hat geschrieben: Vor allen Dingen würde ich dann noch das 2. Staatsexamen draufsetzen und dann was vernünftiges beginnen - aber ich denke Ah, Juristen-Bashing par excellence. Zu Deiner Orientierung: Volljurist = 2. Staatsexamen vorhanden. Mit den Noten hast Du recht. Aufstieg wird m. Volljurist gehobener dienste. E. schwierig - was natürlich nie kommuniziert werden wird, weil man die Leute nicht entmutigen will.
Und wenn ja, ob es irgendwelche Kniffe gibt, wie man schon im Anschreiben die Thematik der Überqualifizierung clever anspricht, um doch wenigstens mal eine Chance zu bekommen? Vielleicht gibt es hier ja einige, die den Einstieg geschafft haben und Positives berichten können? Ich würde mich über jeden Tipp und Erfahrungsbericht freuen!
Man liest ja immer wieder, dass man für den gehobenen Dienst als Volljurist überqualifiziert sei. Indes gibt es im höheren Dienst für Volljuristen nicht so viele Stellen. Es wird immer betont, als Volljurist habe man für den gehobenen Dienst auch gar keine Befähigung, denn dieser setze eine spezifische Verwaltungsausbildung (etwa: duales Studium Public Administration) voraus. Nun nehmen wir mal Folgendes an: Als Volljurist machte man anschließend noch ein solches Studium. Dann wäre man doch sowohl für den höheren, als auch für den gehobenen Dienst qualifiziert. Die erste Frage ist aber: Bekommt man für ein solches Studium als Volljurist überhaupt noch einen Studienplatz? Volljurist gehobener dienstleistungen. Die zweite Frage lautet: Kann man anschließend aufgrund der Überqualifikation gleichwohl nicht im gehobenen Dienst eingestellt werden? Vielen Dank für Eure Einschätzungen! Beiträge: 198 Themen: 2 Registriert seit: Oct 2020 Du hast für den gehobenen Dienst die Qualifikation, du bist nur überqualifiziert. Außerdem gibt es nicht den gehobenen Dienst, sondern viele verschiedene Stellen im gehobenen Dienst.