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Wir wollen uns einen Hund zulegen. Sowohl meine Frau als auch ich haben genügend Hundeerfahrung. Trotzdem wollten wir weder ein Tier aus dem Heim (mag wo anders nicht so sein, aber bei uns haben die Tiere leider ausnahmslos einen "Schatten") noch einen nach Deutschland eingeschifften Straßenhund von Rumänien, Ungarn, Spanien etc. Nun hatten wir ein Tier endeckt, welches uns beiden sofort zugesagt hat. Nach dem ersten Telefonat stellt sich heraus, der Hund sitzt aktuell noch in Rumänien. In der Hinsicht nicht so schlimm, da er dort nicht von der Straße oder schlechter Haltung kam, sonder regulär als Welpe abgegeben wurde und wirklich sehr anständig dort gehalten wird (familiärer Umgang). Nun haben wir den Schutzvertrag bekommen. Tötungshunde wir wollen leben ev en. Ich muss einfach mal sagen, als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst würde ich einen solchen Vertrag unter lautem Lachen direkt in den Papierkorb befördern. Da uns jedoch an dem Tier liegt, habe ich mal einen Gegenvorschlag gemacht und selbst einen Kaufvertrag verfasst.
Problem: Laut Schutzvertrag werde ich (angeblich) kein Eigentümer, sondern nur Besitzer. In Fragen wie Einschläferung etc. MUSS vorher die Organisation kontaktiert werden und zustimmen. Der Hund muss bis zum 01. 12. 2015 kastriert und ein Nachweis erbracht werden. Bei falscher Haltung kann der Hund zurückgefordert werden auf meine Kosten. Gerichtsstand ist beim Halter. Ich muss zudem jederzeit eine Begutachtung der Haltung zulassen. Handelsregisterauszug von Tötungshunde - wir wollen leben e.V. aus (VR 3676). Meine Argumentation: Ich bin beim eigentlichen zu unterschreibenden Vertrag 4x als der NEUE EIGENTÜMER benannt. Erst in der Zusatzvereinbarung werde ich auf den Besitzer reduziert. In Sachen Einschläferung, was eine eindeutig ethische Entscheidung zwischen Meinung des Tierarztes und Halters ist, hat eine Dritte Person im Ausland nicht zu entscheiden. Kastration eines Rüden ist in Deutschland nach aktuellem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Über falsche Haltung hat keine dritte Person einer Organisation zu entscheiden, sondern der Amtstierarzt.