actionbrowser.com
Landtechnik Mit einem Traktor können nebst landwirtschaftlichen Transporten auch gewerbliche Transporte durchgeführt werden. Dabei müssen jedoch viele Vorschriften eingehalten werden, damit die Fahrt nicht in der Illegalität endet. Autor Hansjörg Furter Publiziert am Montag, 22. Februar 2021 08:20 Artikel merken Artikel teilen Für gewerbliche Transporte ist ein weisses Kontrollschild notwendig. Bild: zvg Gewerbliche Transporte mit weissem Kontrollschild Für den gewerblichen Einsatz von Traktoren sind zwei Fahrzeugkategorien vorgesehen: Motorkarren mit einer Geschwindigkeit max. 30 km/h Traktoren mit einer Geschwindigkeit max. 40 km/h Fahrtenschreiber sind nicht erforderlich Schwerverkehrsabgabe wird pauschal erhoben Gewerblich eingelöste Fahrzeuge unterstehen dem Sonntags-und Nachtfahrverbot (VRV Art. Gewerblicher transport mit traktor. 91). Dies gilt jedoch nicht, wenn die gewerblichen Zugfahrzeuge landwirtschaftlich eingesetzt werden. Landwirtschaftliche Fahrten mit grünem Kontrollschild In der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist im Artikel 86 definiert, was zu landwirtschaftlichen Fahrten gezählt werden kann.
#1 Hallo Wer kann mir sagen ob man einen Lkw mit H Kennzeichnen gewerbliche Transporte fahren darf komme aus NRW Danke im voraus Klaus #2 Meines Wissens nach, gibt es steuerrechtlich keine Probleme, das wurde mit der letzten Novellierung klargestellt. Die Versicherungsseite sieht aber anders aus. Ich kenne KEINE Versicherung, die eine Oldtimerversicherung für gewerbliche Nutzung anbietet. Das ist aber kein Problem, Du musst das Fahrzeug einfach regulär versichern, wie jeden anderen LKW (Nichtoldtimer) auch. T-Führerschein: Gewerbliche Transporte können teuer werden! | top agrar online. #3 Moin, bei gewerblicher Nutzung ist der LKW, sofern er über 7, 49to wiegen sollte, dann auch mautpflichtig und unterliegt wieder dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. #4 moin Danke für die Antworten Gruß Klaus #5 gesehen habe ich es schon, da war eine alte MAN-Szm vor einen Kipper gespannt welcher ein Betonwerk im laufenden Betrieb belieferte. Aber vom rechtlichen Standpunkt aus kann ich nichts sagen. #6 In §9 der FZV wird nur geschrieben, dass das H-Kennzeichen bei Vorliegen eines Oldtimergutachtens auf Antrag erteilt wird.
Im Sommer Mäharbeiten auf nicht landwirtschaftlichen Flächen mit grüner Nummer durchführen. Warum soll dann das Brennholzausfahren mit Traktor nicht erlaubt sein? Darf ich also auch einen Sägespalter, Rotomat, Bandsäge ect. mit dem Traktor und grüner Nummer nicht betreiben? wenn ich anschließend das Holz als Brennholz verkaufen will??? Es wird immer der Grund wegen gewerblicher Tätigkeit angegeben, aber ohne Gewerbe arbeite ich ja schwarz, egal ob ich im Wald 100 Bäume fälle als Forstfirma, (also auch gewerblich und die haben auch grüne Nummern) oder im Garten als Zubrot eine Baumfällung durchführe? Also ich bin der Meinung, dass teilweise manche gewerbliche Arbeiten und grüne Nummer sich immer irgendwo kreuzen werden. Jedoch sollte die Haupteinnahme nicht aus solchen "gewerblichen Arbeiten" bestehen, jedoch 5-10% wären durchaus legal in meinen Augen. Bin gespannt auf euren Antworten.