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Veranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes: Festsetzung Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg Postanschrift: Leistungsbeschreibung Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts Weitere Informationen zum Thema "Veranstaltungen" finden Sie in den folgenden Leistungen: Veranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes Veranstaltung eines Wochenmarktes Verfahrensablauf Die Festsetzung erfolgt nur auf Antrag. Empfehlenswert ist ein schriftlicher Antrag. Auf dem michaeliskloster 4.6. Eine Festsetzung berechtigt zur Durchführung der jeweiligen Veranstaltung.
Im Falle der Festsetzung eines Jahrmarktes oder eines Spezialmarktes verpflichtet die Festsetzung den Veranstalter zur Durchführung. Die Festsetzung regelt den Gegenstand, den Ort, die Zeit und die Öffnungszeiten der betroffenen Veranstaltungen. Informationen über die Möglichkeit mehrere Veranstaltungen gleichzeitig oder eine Veranstaltung auf Dauer festzusetzen, hält die zuständige Stelle bereit. Sobald die Veranstaltung festgesetzt wurde, wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die Festsetzung kann mit Auflagen verbunden werden. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg. Voraussetzungen persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person Erfüllen der für die jeweilige Art von Veranstaltung vorgesehenen Voraussetzungen aus der Gewerbeordnung geeigneter Veranstaltungsort (z. B. dürfen Spezialmärkte nicht in Ladengeschäften stattfinden) Welche Unterlagen werden benötigt? Selbstauskunft zu ggf. Amt für Ausbildungsförderung im Auf dem Michaeliskloster 4, Niedersachsen: Öffnungszeiten, Wegbeschreibungen, offizielle Website, Telefonnummern und Kundenbewertungen.. laufenden Ermittlungen, Steuerschulden, Bußgeldern sowie Ausstellerliste Antrag auf Festsetzung Lageplan mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, Stände und der Besucherparkmöglichkeiten Führungszeugnis "Belegart 0" Gewerbezentralregisterauskunft "Belegart 9" Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und Satzung bei juristische Personen: Handelsregisterauszug Gesellschaftervertrag Welche Gebühren fallen an?
Der Landkreis Lüneburg als Arbeitgeber bietet Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz in einem lebenswerten, freundlichen und innovativen Landkreis mit guter Anbindung an das Umland. Der Arbeitsplatz selbst ist direkt im Gebiet der Hansestadt Lüneburg angesiedelt. Auf dem michaeliskloster 4 evad. Die Arbeitszeitgestaltung kann flexibel und familienfreundlich, ggf. mit der Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause, im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse erfolgen. Fachspezifische Fortbildungen in den Bereichen der Eingliederungshilfen und der Weiterentwicklung von Leitungs- und Führungskompetenzen sowie ein umfangreiches internes Fortbildungsprogramm bieten Ihnen vielfältige und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Als tarifbeschäftigte Mitarbeiterin oder als tarifbeschäftigter Mitarbeiter (w/m/d) des Landkreises Lüneburg profitieren Sie zudem von den Vorteilen einer betrieblichen Gesundheitsförderung, einer betrieblichen Altersversorgung sowie einer leistungsorientierten Bezahlung. Der Landkreis Lüneburg setzt sich für die berufliche Chancengleichheit aller Geschlechter ein.
Zudem wird von Ihnen erwartet außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes des Landkreises Lüneburg Rufbereitschaften wahrzunehmen. Fragen zum Aufgabengebiet richten Sie bitte an den Leiter des Fachgebietes Kindesschutz, Erzieherische Hilfen und Sozialraumbüros, Herrn Brüning, unter der Tel. : 04131 26-1535 oder per Mail unter ü Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe S14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der Landkreis Lüneburg als Arbeitgeber bietet Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz in einem lebenswerten, freundlichen und innovativen Landkreis mit guter Anbindung an das Umland. Auf dem michaeliskloster 4.5. Der Arbeitsplatz selbst ist direkt im Gebiet der Hansestadt Lüneburg angesiedelt. Die Arbeitszeitgestaltung kann flexibel und familienfreundlich, ggf. mit der Möglichkeit zum Arbeiten von zu Hause, im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse erfolgen. Fachspezifische Fortbildungen, inklusive Grundlagenfortbildungen wie "Neu im ASD" und Grundlagenfortbildungen im Bereich Eingliederungshilfen, sowie ein umfangreiches internes Fortbildungsprogramm bieten Ihnen vielfältige und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten.