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Über die Vernichtung ist eine Niederschrift zu fertigen und diese drei Jahre aufzubewahren. " Betäubungsmittel werden über den Rest- bzw. Hausmüll entsorgt (Ausnahme: Packungsbeilage sieht anderen Weg der Entsorgung vor). Es muss dafür Sorge getragen werden, dass niemand durch einen zufälligen Kontakt zu Schaden kommt. Spritzen und Kanülen sollten dazu durchstichsicher verpackt werden, bevor sie im Müll landen. Bei Pflastern sollten zur Entsorgung die Klebeflächen aufeinander geklebt werden. Einige Pflaster-Hersteller bieten auch spezielle Entsorgungssysteme bzw. Btm im pflegeheim verschwunden full. -beutel an, um Unfälle mit gebrauchten Pflastern zu vermeiden.
Gaby Modig Beiträge: 1292 Registriert: 13. 2005, 13:58 Gesundheitsamt um Überprüfung bitten von Gaby Modig » 22. 2009, 11:21 möglicherweise kann es sinnvoll sein, dass zuständige Gesundheitsamt um eine (außerordentliche) Überprüfung der Angelegenheit zu bitten. Dann kann von unabhängiger Seite verdeutlicht werden, wer hier ggf. konkret welche Fehler gemacht hat und welche Maßnahmen mit Blick auf die Zukunft zu treffen sind. MfG Gaby Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten! Lutz Barth Beiträge: 1148 Registriert: 26. Btm im pflegeheim verschwunden im outback 1. 2007, 10:05 Kontaktdaten: Bitte keine voreiligen Praxistipps erteilen! von Lutz Barth » 22. 2009, 14:14 Ich plädiere nachhaltig dafür, innerhalb des Kollegenkreises einschl. der zuständigen Ärztin/Arzt das Versäumnis als kritisches Ereignis zu begreifen und hieraus die entsprechenden Folgerungen zu ziehen, ohne hierbei gleich das Gesundheitsamt einschalten zu müssen (und zwar unabhängig davon, um welche Art von Institution es sich hierbei handelt).
Zur weiteren Information, der besagte Pat. lag seit mehreren Tagen im Sterben, war DNR und verstarb wenige Minuten später nach Injektion. Die Auftragsgeberin (Schwester) war an diesem besagten Tag für 10 weitere Pat. zuständig. Im Forum war auf die Schnelle kein ähnlicher Fall aufzufinden Rauel Kombüchen phpBB God Beiträge: 542 Registriert: 15. 11. 2005, 15:04 BTM Anwendung erfordert größte Sorgfalt Beitrag von Rauel Kombüchen » 22. 2009, 06:34 Hallo, es geht einmal um eine unterlassene Eintragung der BtM-Entnahme und dann um eine fehlerhafte Prüfung der BtM (Fehlbestand nicht erkannt). Dazu ergibt sich m. E. in Kürze schlicht die Beurteilung, dass es sich in beiden Fällen wohl um nicht unbedingt einfach Fehler handelt, die zumindest durch Abmahnung geahndet werden können. Der Umgang mit BtM und die sich dabei ergebenden Nebenpflichten, wie dokumentatieren, sind mit größter Sorgfalt zu erledigen, so dass die o. a. BTM-Rezepte - Bezug, Aufbewahrung und Verlust | Gelbe Liste. Fehler eigentlich nicht auftreten dürfen. Ob und ggf. welche Konsequenzen gezogen werden (müssen), hängt natürlich von den konkreten Umständen ab.