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Jedoch sind die Spielzeiten auf Rücksicht zu den anderen Mietern einzuschränken. Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Oder dürfen Mieter werktags nur insgesamt drei Stunden am Klavier spielen. An Wochenenden und Feiertagen seien aber fünf Stunden erlaubt. Zudem müsse der musizierende Mieter bestimmte Ruhezeiten einhalten. So dürfe nicht in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr sowie in der Mittagszeit von 13 Uhr bis 15 Uhr gespielt werden ( Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 12. 10. 1989, Az. 2/25 O 359/89). Andere Gerichte beschränken die zulässige Spielzeit sogar auf nur zwei Stunden (vgl. Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. 07. 1988, Az. 20 C 79/87) oder 90 Minuten pro Tag (vgl. Musizieren in der Wohnung: Lärmbelästigung? | ERGOimpulse. Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22. 05. 1996, Az. 33 C 1437/96-28). Der erlaubte Zeitraum für das Klavierspiel hängt im Ergebnis maßgeblich von den Umständen des Einzelfalls ab. So kann zum Beispiel eine Rolle spielen, wie hellhörig das Wohnhaus ist. Wer allerdings in Zimmerlautstärke Klavierspielen kann, kann zu jeder Tages- und Nachtzeit musizieren.
Was darin steht, ist verbindlich. Dennoch kommt es immer wieder zum Streitfall wegen der Übungszeiten. Gibt es keine feste Regelung, halten die meisten Richter zwei bis drei Stunden Musizierzeiten täglich für zumutbar. Zimmerlautstärke geht immer Wer es schafft, ausschließlich in Zimmerlautstärke zu musizieren, muss keine Ruhezeiten einhalten. Hausmusik: Wenn Klavierspiel zur Lärmbelästigung wird. Von Zimmerlautstärke spricht man dann, wenn die Geräusche entweder gar nicht mehr in den Nachbarwohnungen zu hören sind oder zumindest nur noch so leise wie die allgemeinen, für dieses Haus typischen Wohngeräusche des täglichen Lebens. Nicht dazu zählen vermeintlich ruhige Klavierstücke, da Klavierspielen in Zimmerlautstärke praktisch unmöglich ist (LG Frankfurt/M. Az. 2/25 O 359/89). Hellhörigkeit von Wohnung oder Reihenhaus Wie viel Lärm tatsächlich aus einer Wohnung nach draußen dringt, hängt mitunter von der Bausubstanz des Gebäudes ab. Denn auch die Hellhörigkeit von Wohnung, Doppel- oder Reihenhaus kann die erlaubte Musizierzeit beeinflussen.
Entscheidend ist, was nach draußen dringt und oberhalb der erträglichen Lautstärke liegt, um nicht als Lärmbelästigung zu gelten. Art des Musikinstruments entscheidend Einige Instrumente sind von vornherein nicht in Zimmerlautstärke spielbar. Gerichte müssen sich daher immer wieder mit Fällen beschäftigen, die sich auf das Üben bestimmter Instrumente in der Nachbarschaft beziehen. Klavier – Spielen mit Grenzen Klavierspiel in der Nachbarwohnung führt zu den meisten Urteilen. Die Bandbreite, wie lange auf den Tasten geübt werden darf, reicht von eineinhalb bis fünf Stunden am Tag. So schränkten die Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/M. Klavier spielen in der wohnung video. das Klavierspielen auf eineinhalb Stunden täglich ein, wenn es durch das Musizieren zu Beeinträchtigungen der Nachbarn kommt (OLG Frankfurt/M. 20 W 148/84). Großzügiger zeigten sich die Richter in einem anderen Fall: Klavierspiel bis zu drei Stunden täglich von Montag bis Freitag und fünf Stunden täglich an Wochenenden und Feiertagen bei Beachtung der Nacht- und Mittagsruhe hielten sie für zumutbar (LG Frankfurt/M.
Ein kleiner Tipp am Rande: Überlegen sie bei der Wohnungsbesichtigung nicht laut, wie sie das gute Stück denn in den 4. Stock bekommen. Ihre Chancen auf einen Mietvertragabschluss sinken bei vielen Vermietern und Hausverwaltungen rapide. Das liegt nicht daran, dass die Damen und Herren keine Hausmusik mögen. Es sind meistens die Nachbarn, die schnell mit einer Beschwerde dabei sind. Berufsmusiker Auch Berufsmusiker haben sich an eventuelle Vorgaben im Mietvertrag, der Hausordnung oder - wenn beides nicht gegeben ist - an die allgemeinen Vorgaben der Gerichte zu den Musizierzeiten zu halten. Musizieren in Mietwohnung - Was dürfen Mieter und was nicht? - Mietrecht.org. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sie sich Hausmusik und Musikunterricht im Mietvertrag haben erlauben lassen Ansonsten kann ihnen der Vermieter einen Strich durch die Rechnung machen. Hier liegt ein vollkommen anderer Sachverhalt zugrunde. Der Bundesgerichtshof bekräftigte in seinem Urteil Az. VIII ZR 213/12 noch einmal, dass ein Vermieter es nicht dulden muss, wenn in einer zu Wohnzwecken angemieteten Wohnung geschäftliche Aktivitäten stattfinden.
So darf man zum Beispiel auch nicht unbegrenzt und ganztägig auf seinem Instrument spielen. Man muss sich vielmehr im Rahmen des Zumutbaren halten. Spielt man zu lange, kann die dauerhafte Musik für andere Mieter zur unzumutbaren Lärmbelästigung werden. Einen einheitlichen Zeitrahmen dafür, wie lange man musizieren darf, gibt es nicht. Die Gerichte urteilen je nach Instrument und Mietshaus unterschiedlich: Je nachdem, ob es sich um ein Wohnhaus mit vielen Senioren oder eher junge Leute handelt und was gespielt wird – Schlagzeug, Trompete, Klavier oder Flöte – kann ein die zulässige Spielzeit kürzer oder länger sein (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17. 09. 1991, Az. : 13 S 5296/90; BGH, Beschluss vom 10. 1998, Az. : V ZB 11/98). Im Durchschnitt gilt ein Musizieren von 2-3 Stunden am Stück aber regelmäßig als zumutbar (OLG Hamm, Entscheidung vom 10. 11. 1980, Az. Klavier spielen in der wohnung 2019. : 15 W 122/80; LG Frankfurt, Urteil vom 12. 10. 1989, Az. : 2/25 O 359/89). II. Musizieren während der Ruhezeiten Während der Ruhezeiten, wie zum Beispiel sonntags darf man nur in Zimmerlautstärke musizieren.